Kostenübernahme für einen Hausnotruf: So erhalten Sie den Zuschuss der Pflegekasse
Die Kosten für einen Hausnotruf können ganz oder teilweise von der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen werden. Wie Sie den Zuschuss erhalten, erklären wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Die Kosten für einen Hausnotruf werden unter bestimmten Umständen von den Pflegekassen übernommen. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss jedoch zunächst ein Antrag gestellt werden.
Worauf es dabei ankommt und in welcher Höhe die Kosten für einen Hausnotruf übernommen werden, hat basenio.de bei dem selbstständigen Pflegesachverständigen Norman Langer in Erfahrung gebracht.
Norman Langer berät und hilft Menschen auf Honorarbasis beim Thema Pflegeleistungen. Von der Antragsstellung auf Pflegebedürftigkeit, über Hilfe beim Pflegegutachten bis zu möglichen Widersprüchen gegen Entscheidungen der Pflegekassen unterstützt er seine Klienten.
Grundsätzlich ist es möglich, einen Hausnotruf auch ohne den Zuschuss der Pflegekasse zu erhalten. Dafür müssen sich Interessierte an einen Hausnotruf-Anbieter wenden und mit diesem einen entsprechenden Vertrag schließen. Wenn Pflegebedürftige jedoch die Kosten für dieses Hilfsmittel erstattet bekommen möchten, ist ihre Pflegekasse der erste Ansprechpartner.
Gesetzlich Versicherte können sich dafür an ihre Krankenkasse wenden, da dort auch ihre Pflegekasse angegliedert ist. Wer privat versichert ist, hat hingegen ein Wahlrecht. Sie können Pflegeversicherung und Krankenversicherung unabhängig voneinander wählen.
Was ist ein Hausnotruf?
Unter dem Begriff Hausnotruf werden Meldesysteme verstanden, die es Menschen in Notfallsituationen erleichtern, einen Hilferuf abzusenden. Tritt eine solche Situation ein, werden zuvor festgelegte Notfallkontakte verständigt beziehungsweise alarmiert. Für einen solchen Hausnotruf sind unterschiedliche Gerätetechniken verfügbar:
Gerät | Technische Daten |
Analoger Hausnotruf | Benötigt Festnetzanschluss oder ISDN-Anlage* |
Digitaler Hausnotruf | Benötigen Internetanschluss oder IP-basierten** Telefonanschluss |
GSM | Benötigen eine SIM-Karte*** (anschlussunabhängig, verfügbar als analoge oder digitale Geräte) |
*ISDN=Integrated Services Digital Network (digitales Kommunikationsnetz über das Daten übermittelt werden können)
**IP=Internetprotokoll (Dient zur Identifikation eines Computers/Endgerät, um den Standort im Internet zu definieren)
***SIM=Subscriber Identify Module (dient zur Identifikation eines Endgeräts im Telekommunikationsnetz)
Analoge Geräte müssen an eine Basisstation gekoppelt sein, die mit einem klassischen Telefonanschluss oder einer ISDN-Anlage verbunden ist. Bei einem digitalen Gerät muss entweder ein Internetanschluss oder ein IP-basierter Telefonanschluss vorhanden sein. GSM-Geräte können hingegen anschlussunabhängig genutzt werden, da sie über eine SIM-Karte funktionieren. Für diese Technik sind analoge und digitale Geräte verfügbar.
Der Bundesverband Hausnotruf sieht in digitalen Geräten die Zukunft bei der Hausnotruftechnik. Dafür sprechen die Digitalisierung der Telefonnetze und die damit verbunden technischen Möglichkeiten. So können digitale Geräte von der Ferne gewartet und deren Software aktualisiert werden.
Meist arbeiten solche Geräte per Knopfdruck. Es sind allerdings auch Systeme erhältlich, die per Sensortechnik funktionieren. Stürzt die oder der Hilfebedürftige und bewegt sich eine bestimmte Zeit nicht mehr, löst der Hausnotruf automatisch Alarm aus. Die Geräte für den Hausnotruf können als Funkarmband oder als Halskette getragen werden. So sind sie immer griffbereit, falls es zu einer Notfallsituation kommt.
Um sicher zu stellen, dass die Technik funktioniert, müssen die Geräte mindestens einmal wöchentlich einen Selbsttest durchführen. Fragen Sie daher nach dieser Funktion.
Der Hausnotruf kann – je nach technischer Möglichkeit - stationär oder mobil verwendet werden. Stationäre Systeme benötigen eine Basisstation und funktionieren nur in der Nähe zu ihr. Mobile Systeme können auch unterwegs genutzt werden. Hier lässt sich auch per GPS (Global Positioning System) eine Ortungsfunktion nutzen. So können beispielsweise Demenzpatienten und Menschen mit einer Orientierungsstörung geortet werden, sollten sie sich verlaufen haben.
Die Hausnotruf-Anbieter betreiben in der Regel eigene Notrufzentralen. Dort werden Notrufe aufgenommen und an die gewünschten Notfallkontakte weitergeleitet. Zu den Leistungen kann es auch gehören, dass die Mitarbeiter zu den in Not geratenen Menschen vor Ort kommen und helfen.
„Ein Hausnotruf ist für Alleinlebende ratsam, die sturzgefährdet sind und in Notfallsituationen mit einem handelsüblichen Telefon keinen Hilferuf absetzen können. Das gilt umso mehr, wenn es aufgrund des Kranken- beziehungsweise Pflegezustands jederzeit zu einer derartigen Notfallsituation kommen kann“, empfiehlt Norman Langer. Auch wenn Betroffene nur über weite Teile des Tages alleine leben, kann so ein Hausnotruf sinnvoll sein, rät der Experte.
Wie viel kostet ein Hausnotruf?
Die Kosten für einen Hausnotruf sind vom Tarif des Anbieters abhängig. Die Basistarife liegen in Deutschland in der Regel bei 25,50 Euro pro Monat. Diese Höhe entspricht dem maximalen Zuschuss, den Pflegekassen für einen Hausnotruf erteilen.
Durch den Gesetzgeber sind mögliche Ansprüche auf eine Kostenübernahme für einen Hausnotruf in § 40 Absatz 1 SGB XI (Sozialgesetzbuch 11) geregelt.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
Da Krankenkassen Hausnotrufsysteme als „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ ansehen, übernehmen sie dafür keinerlei Kosten. So sind es die Pflegekassen, die unter bestimmten Umständen die Kosten ganz oder zum Teil erstatten.
Für Menschen mit geringem Einkommen kann auch das Sozialamt einen Teil der Kosten für einen Hausnotruf übernehmen. Damit Pflegekasse oder das Sozialamt die Kosten ganz oder teilweise tragen, müssen Betroffene oder deren Bevollmächtigte einen Antrag stellen.
Meist fällt auch eine einmalige Anschlussgebühr an. Hier variieren die Kosten von Anbieter zu Anbieter. Laut Verbraucherzentrale liegen die Anschlusskosten zwischen 10 und 50 Euro. Gleiches gilt auch für mögliche Zusatzangebote, die über die Leistungen des Basistarifs hinausgehen.
Diese werden als Sondertarife beziehungsweise variable Kosten angeboten. Auch hier gibt es Preisunterschiede zwischen den einzelnen Dienstleistern. Mit den zusätzlichen Leistungen der Sondertarife kann ein Hausnotruf bis zu 50 Euro pro Monat – in Einzelfällen sogar mehr - kosten.
Pflegesachverständiger Langer weiß aus Erfahrung: „Die meisten Wohlfahrtsverbände verlangen deutlich mehr pro Monat, als Unternehmen, die auf Hausnotrufdienste spezialisiert sind“.
In der folgenden Tabelle sehen Sie mögliche Leistungen, die in Basis- und Sondertarifen bei einem Hausnotruf abgerechnet werden können.
Basistarif – Leistungen | Sondertarife – Zusatzleistungen |
Bereitstellung des Geräts | Alltagsassistenz (Seniorenbetreuung) |
Bearbeitung eingehender Alarmmeldungen (24-Stunden-Rufbereitschaft) | Familien-App (Videotelefonie, Text- & Bildnachrichten) |
| GPS-Ortung |
| Schlüsseltresor (Aufbewahrung Zweitschlüssel) |
| Sturzsensor (automatischer Alarm bei Sturz) |
| Tagestaste (automatischer Alarm, wenn Taste binnen eines bestimmten Zeitraums nicht betätigt wird) |
| Videonotruf |
Einige Anbieter für Hausnotrufe kooperieren mit Hausverwaltungen, Verbänden und Vereinen. Durch solche Kooperationen können Mieter beziehungsweise Mitglieder Preisnachlässe beim Hausnotruf erhalten. Fragen Sie also bei Ihrer Hausverwaltung oder im Verband beziehungsweise Verein nach solchen Kooperationen.
Kostenübernahme/Zuschuss durch Pflegeversicherung
Ein Hausnotruf ist ein anerkanntes Hilfsmittel, deswegen können sich Pflegeversicherungen an den Kosten beteiligen. Dazu benötigen Betroffene zumindest einen Pflegegrad. Es müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Pflegeversicherungen zahlen.
So muss es der oder dem Pflegebedürftigen nicht zuzutrauen sein, in einer Notsituation mit einem handelsüblichen Telefon einen Notruf absetzen zu können. Zudem muss aufgrund des Krankheits- beziehungsweise Pflegezustandes jederzeit damit gerechnet werden können, dass ein solcher Notfall eintritt. „Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Pflegebedürftige mit einer Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, die jedoch aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkung im Fall einer Notsituation nicht in der Lage ist, einen Hilferuf selbstständig abzusetzen“, erklärt Norman Langer.
Damit die Pflegeversicherung Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, benötigt sie entweder ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes. Monatlich können die Pflegeversicherungen bis zu 23 Euro für den Hausnotruf übernehmen. In der Regel werden auch die Kosten für die Anschlussgebühr erstattet. Die Voraussetzungen und Formalitäten für die Kostenübernahme sind bei gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleich geregelt.
Lehnt die Pflegeversicherung eine Kostenübernahme ab, können Betroffene innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids einen Widerspruch einreichen. Dieser muss binnen dieser Frist bei der Pflegekasse eingehen.
Ob die Kosten für ein Hilfsmittel von den Kranken- oder Pflegeversicherungen übernommen werden können, hängt davon ob das konkrete Produkt im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes enthalten ist. Da ein Hausnotruf dort unter der Nummer 52.40.01.1 geführt wird, können die Pflegeversicherungen die Kosten übernehmen.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Informationsangebote der vier größten gesetzlichen Pflegeversicherungen Deutschlands zu Hausnotrufen.
Pflegeversicherung | Information Hausnotruf |
Techniker Krankenkasse | |
BARMER | |
DAK Gesundheit | |
AOK Bayern |
Kostenübernahme/Zuschuss durch Sozialamt
Die Sozialhilfeträger können dazu verpflichtet werden, mögliche Sondertarife bei einem Hausnotruf zu übernehmen. Da Pflegeversicherungen hier nur bis zu 23 Euro pro Monat erstatten, müssten Betroffene für mögliche Sondertarife selber aufkommen. Sind sie dazu finanziell nicht in der Lage, haben aber einen begründeten Anspruch auf solche gesonderten Leistungen, können sie „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialhilfeträger beziehen.
Das Sozialamt kann dann den Betrag übernehmen, der über den Zuschuss der Pflegekasse hinausgeht. Dafür muss ein entsprechender Antrag beim Sozialhilfeträger gestellt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da die „Hilfe zur Pflege“ erst ab dem Tag gezahlt wird, an dem der Antrag beim Sozialamt eingegangen ist.
Zur möglichen Kostenübernahme für einen Hausnotruf durch die Sozialhilfe sind bereits Urteile ergangen. Unter dem Aktenzeichen S 20 SO 28/16 ist ein solcher Fall am Sozialgericht Aachen verhandelt worden.
Über die Steuererklärung können Kosten für einen Hausnotruf geltend gemacht werden. Die entsprechenden Beträge können bei den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ eingetragen werden, wodurch sich der steuerfreie Grundfreibetrag erhöht.
Beratung & Preisvergleich
Wer sich für einen Hausnotruf interessiert, sollte sich – wenn möglich – die Zeit für einen Preis-/Leistungsvergleich nehmen. Dabei sollte unbedingt auch darauf geachtet werden, dass die Netzverbindung stets einwandfrei funktioniert. Das betrifft Geräte, die über eine SIM-Karte funktionieren.
Wer sich vor Ort unabhängig zu Hausnotrufen beraten lassen möchte, kann sich an örtliche Pflegestützpunkte und Pflegeberater/innen wenden.
Über die Internetseite des Zentrums für Pflege (ZQP) können Sie einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe finden. Das ZQP ist eine gemeinnützige Stiftung.
Norman Langer empfiehlt aber auch den Preis- beziehungsweise Kostenvergleich für einen Hausnotruf per Internet. Die basenio-Redaktion hat einige Angebote miteinander verglichen. Den ausführlichen Beitrag können Sie kostenfrei in unserem Ratgeber „Hausnotruf: Eine Übersicht zu Kosten bei Malteser, ASB, DRK & Johannitern“ lesen.
Kommentare
Hausnotruf Fälligkeit der Zahlung durch die Pflegekasse
Wann ?
am Monatsanfang oder am Monatsanfang des Folgemonats für de zurückliegenden Monat ?
Gibt es ein Urteil ?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Eiden
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