Leistungskomplexe bei ambulanter Pflege: Preise & Zeiten in der Übersicht
Die ambulante Pflege wird in Deutschland von mehr als eineinhalb Millionen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen. Die Pflegedienste rechnen ihre Kosten in Leistungskomplexen ab.
In Deutschland waren laut Bundesgesundheitsministerium im Februar 2020 rund 3,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Der überwiegende Teil - rund 3,1 Millionen Menschen - wurden in diesem Zeitraum ambulant gepflegt. In der überwiegenden Zahl wird die Pflege von Angehörigen übernommen. Oftmals übernehmen aber auch ambulante Pflegedienst die Pflege zu Hause.
Je pflegebedürftiger die Menschen sind, desto mehr Zeit wird in der Regel für die Pflege benötigt. Zudem bedeutet es für die Betroffenen, ein Stück weit eigenständig zu bleiben. Doch einen Pflegedienstes zu beauftragen, ist auch immer mit Kosten verbunden.
Wie hoch diese sind, lässt sich nicht pauschal sagen, da Pflegeleistungen immer individuell nach den Bedürfnissen der Betroffenen erfolgen sollen. Daher teilt der Gesetzgeber die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege in sogenannte Leistungskomplexe ein.
Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege
Die Leistungskomplexe der ambulanten Pflege sind der Versuch, die Leistungen der Pflegedienste bestmöglich mit den Pflegekassen abrechnen zu können. Die Einteilung der einzelnen Leistungen wird dann mit einer bestimmten Anzahl an Punkten versehen und mit Hilfe eines Verrechnungssatzes in einen Geldbetrag umgerechnet.
Damit wird festgelegt, wie viel Pflegedienste für unterschiedliche Leistungen berechnen können. Je nach individuellen Anforderungen, die in Anspruch genommen werden, können die Pflegedienste ihre Arbeit dann bei den Pflegekassen abrechnen.
Wie eine solche Aufteilung der Leistungskomplexe aussehen kann, zeigt eine Empfehlung des Verbands der Ersatzkassen. Übersichtlich zusammengefasst, entsteht diese Gliederung aus Leistungen, die selbst noch einmal eine unterschiedliche Menge an Aufgaben umfasst.
Leistungskomplex 1 - Erstbesuch
Leistungskomplex (2 - 15) - Grundpflege
- Leistungskomplex 2 - Kleine Morgen-/Abendtoilette I
- Leistungskomplex 3 - Kleine Morgen-/Abendtoilette II
- Leistungskomplex 4 - Kleine Morgen-/Abendtoilette III
- Leistungskomplex 5 - Große Morgen-/Abendtoilette I
- Leistungskomplex 6 - Große Morgen-/Abendtoilette II
- Leistungskomplex 7 - Große Morgen-/Abendtoilette III
- Leistungskomplex 8/8a - Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit oder Immobilität
- Leistungskomplex 9 - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Hauptmahlzeit
- Leistungskomplex 10 - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: sonstige Mahlzeit
- Leistungskomplex 11 - Sondenkost bei implantierter Magensonde
- Leistungskomplex 12 - Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen
- Leistungskomplex 13 - Kleine Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
- Leistungskomplex 14 - Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Leistungskomplex 15 - Begleitung bei Aktivitäten
Leistungskomplex (16 - 23) - Hauswirtschaftliche Versorgung
- Leistungskomplex 16 - Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)
- Leistungskomplex 17 - Reinigung der Wohnung
- Leistungskomplex 18 - Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung
- Leistungskomplex 19 - Wechseln der Bettwäsche
- Leistungskomplex 20 - Vorratseinkauf
- Leistungskomplex 21 - Besorgung
- Leistungskomplex 22 - Zubereitung einer Hauptmahlzeit
- Leistungskomplex 23 - Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
Leistungskomplex 24 - Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
Welche konkreten Leistungen in einem Leistungskomplex vorgesehen sind, können Sie auf der Internetseite des "beta Institut gemeinnützige GmbH" nachlesen.
Für Pflegebedürftige, die mit anderen Pflegebedürftigen zusammen wohnen, ist ein sogenanntes "poolen von Leistungsansprüchen" gem. § 36 Abs. 1 Satz 5 SGB XI möglich. Das bedeutet, dass in Wohngemeinschaften für Senioren gleiche Leistungen gemeinsam abrufbar sind. Alle Vorteile, die dadurch entstehen, müssen zu Gunsten der Versicherten genutzt werden. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Pflegekasse über entsprechende Möglichkeiten.
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Leistungskataloge der Bundesländer
Sie sollten jedoch wissen, dass Einteilungen und Inhalte der Leistungskomplexe von den einzelnen Bundesländern selbst bestimmt werden. Es entstehen hier also teilweise große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Jedes Land hat so seinen eigenen Leistungskatalog für die Abrechnung der Leistungen bei den Krankenkassen durch die Pflegedienste.
Damit Sie sich für Ihre Region so genau, wie möglich informieren können, haben wir Ihnen hier die Links zu den Leistungskatalogen aller Bundesländer übersichtlich dargestellt. Oft sind diese in Form eines Anhangs zu einem Rahmenvertrag der Kranken- und Pflegekassen einsehbar.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (VDEK) hat detaillierte Übersichten zu jedem einzelnen Bundesland auf seiner Seite zusammengetragen. Der VDEK ist der Interessenverband der Ersatzkassen in Deutschland. In der folgenden Tabelle finden Sie für jedes Bundesland die Leistungskomplexe in der ambulanten Pflege.
Bundesland | Informationen zu Leistungskomplexen der ambulanten Pflege |
Baden-Württemberg | |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |
Zusammengefasst
Der Versuch einzelne Leistungen der Pflegedienste bestmöglich bei den Pflegekassen abrechnen zu können, endete in der Erstellung sogenannter Leistungskomplexe. Diese Leistungskomplexe beziehen sich auf die ambulante Pflege, also die Betreuung und Versorgung Zuhause.
Außerdem muss es sich dabei um Aufgaben handeln, die durch einen Pflegedienst durchgeführt werden. Einteilung und Inhalte der einzelnen Leistungskomplexe bleibt dabei den Bundesländern selbst überlassen.
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