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Generalistische Pflegeausbildung | Pflegefachfrau | Pflegefachmann | Pflegeberufegesetz 2020

Generalistische Pflegeausbildung: Überblick zur neuen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann

Generalistische Pflegeausbildung | Pflegefachfrau | Pflegefachmann | Pflegeberufegesetz 2020
© Photographee.eu – Adobe Stock

Wie sind Ablauf und Aufbau der generalistischen Pflegeausbildung organisiert? Basenio.de gibt Ihnen einen Überblick über die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann.

| Steffen Gottschling

Die Ausbildung für den Pflegeberuf ist in Deutschland generalistisch aufgebaut. Damit ist gemeint, dass alle Auszubildenden der Pflegebranche zunächst grundsätzlich die gleichen Ausbildungsinhalte durchlaufen müssen. So sollen sie dazu befähigt werden, später in unterschiedlichen Bereichen der Pflege arbeiten zu können. Dazu gehören die:

  • Altenpflege
  • Gesundheits- & Kinderkrankenpflege
  • Gesundheits- & Krankenpflege

 

Die generalistische Pflegeausbildung ist staatlich anerkannt und erfolgt in Deutschland seit dem 01.01.2020 auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Auszubildende können den Abschluss als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann erhalten. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich im Laufe ihrer Ausbildungszeit auf einen der genannten Bereiche zu spezialisieren und die entsprechende Berufsqualifizierung zu erhalten.

Voraussetzung für Pflegeausbildung

Um die Pflegeausbildung beginnen zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber formal einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens einen mittleren Schulabschluss besitzen oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss nach zehn Jahren. Dazu gehört unter anderem der erweiterte Hauptschulabschluss.

Auch mit einem Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren kann die Pflegeausbildung begonnen werden. Dazu muss zusätzlich entweder eine einjährige Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen sein.

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Ablauf der Pflegeausbildung

Die Ausbildungszeit für die generalistische Pflegeausbildung beträgt drei Jahre, beziehungsweise fünf Jahre im Teilzeitmodell. Es ist möglich, die Ausbildungszeit auf Antrag auf bis zu zwei Jahre zu verkürzen. Grundlage dafür ist der Paragraph 12 PflBG.

Dieser räumt ein, dass sich Auszubildende eine andere bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Teile davon auf die Pflegeausbildung anrechnen lassen können. Das gilt insbesondere für Ausbildungen in der Krankenpflegehilfe und Sozialassistenz. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde in dem Bundesland eingereicht werden, in welchem die Ausbildung stattfindet.

Die Pflegeausbildung teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Bereich, für den es jeweils eine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl gibt, welche die Auszubildenden zu absolvieren haben.

  • Theorie: 2.100 Stunden
  • Praxis: 2.500 Stunden

 

Zudem ist vorgeschrieben, dass 12 Prozent im Praxisteil für die Praxisanleitung einzuplanen sind. Der generalistische Ansatz in der Pflegeausbildung kommt in den ersten beiden Jahren zum Tragen. Hier sind die Ausbildungsinhalte in Theorie sowie Praxis für alle Auszubildenden identisch. Nach diesen beiden Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Die muss nicht in jedem Fall bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen.

Die Teilnahme ist jedoch verpflichtend, um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Im dritten Jahr kann die generalistische Ausbildung fortgeführt werden oder durch eine Vertiefung in einem der genannten Pflegebereiche spezialisiert werden. Zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres ist zudem für alle ein praktischer Einsatz in einer psychiatrischen Einrichtung vorgesehen.

Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Die generalisierte Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist im ganzen EU-Raum anerkannt. Wer die Ausbildung abgeschlossen hat, gilt in diesen Ländern als qualifizierte Fachkraft in der Pflege. Die spezialisierten Abschlüsse zur Altenpflege und zur Gesundheits- & Krankenpflege werden hingegen nicht EU-weit anerkannt. Hier hat jedes Land seine eigenen Zulassungsregeln.

 

Aufbau der generalistischen Pflegeausbildung

In den folgenden Tabellen sehen Sie die Ausbildungsinhalte beziehungsweise die Lernfelder der generalistischen Pflegeausbildung. Dazu finden Sie die jeweils abzuleistende Mindeststundenanzahl in den Ausbildungsjahren. So können Sie in einem Überblick sehen, wie die Ausbildung aufgebaut ist.

Generalistische Pflegeausbildung Theorie

Für den theoretischen Teil in der generalistischen Pflegeausbildung sind mindestens 2.100 Stunden in den folgenden Lernfeldern zu absolvieren. Diese Vorgaben werden in der Ausbildung- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PlfAPrV) geregelt.

Generalistische Pflegeausbildung - Theorie1. Jahr & 2. Jahr3. Jahr
Pflegeprozesse & Pflegediagnostik680 Stunden320 Stunden
Kommunikation & Beratung200 Stunden80 Stunden
Intra- & interprofessionelles Handeln200 Stunden100 Stunden
Gesetze, Verordnungen & ethische Leitlinien80 Stunden80 Stunden
Wissenschaftliche Erkenntnisse, berufsethische Wertehaltungen und Einstellungen100 Stunden60 Stunden
Stunden zur freien Verfügung140 Stunden700 Stunden

 

Generalistische Pflegeausbildung Praxis

Für den praktischen Teil in der generalistischen Pflegeausbildung sind mindestens 2.500 Stunden in den folgenden Einsatzgebieten zu absolvieren. Der Vertiefungseinsatz im 3. Ausbildungsjahr lässt Zeit für Spezialisierungen auf einen Pflegebereich zu.

Generalistische Pflegeausbildung - Praxis1. Jahr & 2. Jahr3. Jahr
Orientierungseinsatz400 Stunden---
Stationäre Akutpflege400 Stunden---
Stationäre Langzeitpflege400 Stunden---
Ambulante Akut-/Langzeitpflege400 Stunden---
Pädiatrische Versorgung120 Stunden---
Psychiatrische Versorgung---120 Stunden
Vertiefungseinsatz---500 Stunden
Weitere Einsätze zur freien Verteilung---160 Stunden

5 Kompetenzbereiche der Pflegeausbildung

Die in der Theorie zu vermittelnden Inhalte werden auch als die fünf Kompetenzbereiche der generalistischen Pflegeausbildung bezeichnet. Diese Lernfelder sind durch die Ausbildung- und Prüfungsverordnung (Anlage 2 - zu § 9 Absatz 1 Satz 2) deutschlandweit einheitlich vorgegeben.

  • Pflegeprozesse & Pflegediagnostik: Pflege von Menschen aller Altersgruppen verantwortlich planen, organisieren, gestalten und evaluieren.
  • Kommunikation & Beratung: Kommunizieren mit Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonal. Hier gilt es, dabei auch die Kommunikation zu steuern. Information, Schulung und Beratung sollen analysiert, geplant, organisiert und kontrolliert werden.
  • Intra- & interprofessionelles Handeln: Verantwortung in der Organisation des qualifikationsheterogenen Pflegeteams übernehmen. Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext eigenständig durchführen. In interdisziplinären Teams an der Versorgung und Behandlung von Menschen aller Altersstufen mitwirken und Kontinuität an Schnittstellen sichern.
  • Gesetze, Verordnungen & ethische Leitlinien: Die Qualität der pflegerischen Leistungen und die Versorgung in den verschiedenen Institutionen sicherstellen. Versorgungskontexte und Systemzusammenhänge im Pflegehandeln berücksichtigen und dabei ökonomische und ökologische Prinzipien beachten.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse, berufsethische Wertehaltungen und Einstellungen: Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichten. Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen.

 

Pflegefachfrau Ausbildung
Während der generalistischen Pflegeausbildung werden Auszubildende auch in Pflegeeinrichtungen eingesetzt. © Robert Kneschke – Adobe Stock

Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Die duale Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann findet also in einer Schule und in Pflegeeinrichtungen statt. Auszubildende schließen einen Schulvertrag mit dem Bildungsträger ab, bei dem sie die theoretischen Inhalte vermittelt bekommen. Es fällt kein Schulgeld an, die Ausbildung ist kostenfrei.

Über den Ausbildungsbetrieb, in welchem unter anderem der praktische Teil stattfindet, erhalten die Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag und ihre Vergütung. Ausbildungsbetriebe sind unter anderem:

 

Tipp für Auszubildende

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann sollten Sie bei einem Bildungsträger durchführen, der die Praxiskoordination übernimmt. So sind auch die praktischen Einsätze außerhalb des eigenen Ausbildungsbetriebs gesichert koordiniert. Von Vorteil sind auch Bildungsträger, die am Förderprogramm „ERASMUS+“ teilnehmen. Über dieses Programm haben Auszubildende die Chance, ein kostenfreies, berufliches Auslandspraktikum während oder bis zu einem Jahr nach ihrer Ausbildung zu absolvieren.

Pflegefachfrau & Pflegefachmann Gehalt

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann wird durch den Ausbildungsbetrieb vergütet. Für den öffentlichen Dienst sind die Gehälter wie folgt gestaffelt.

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.165 EUR pro Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.230 EUR pro Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.330 EUR pro Monat

 

Sind die angehenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner nicht im öffentlichen Dienst angestellt, richtet sich ihr Gehalt nach dem geltenden Tarifvertrag vor Ort. Das Gehalt kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein. In der Tabelle sehen Sie die Durchschnittsgehälter für die generalistische Pflegeausbildung für jedes Bundesland.

BundeslandGehalt - Ausbildung Pflegefachfrau/-mann
Baden-Württemberg1.239,30 EUR
Bayern1.202,85 EUR
Berlin1.081,35 EUR
Brandenburg911,25 EUR
Bremen1.105,65 EUR
Hamburg1.215,00 EUR
Hessen1.275,75 EUR
Mecklenburg-Vorpommern874,80 EUR
Niedersachsen1.057,05 EUR
Nordrhein-Westfalen1.154,25 EUR
Rheinland-Pfalz1.129,95 EUR
Saarland1.093,50 EUR
Sachsen923,40 EUR
Sachsen-Anhalt899,10 EUR
Schleswig-Holstein1.008,45 EUR
Thüringen935,55 EUR

* übernommen von azubi.de (November 2022)

Die Gehaltsangaben gelten ausschließlich für Erstauszubildende. Wer über eine geförderte Umschulung den Beruf erlernt, kann sich mit Hilfe des Bildungsgutscheins über die Agentur für Arbeit finanzieren lassen.

Alternativen zur generalistischen Pflegeausbildung

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Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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