Generalistische Pflegeausbildung: Überblick zur neuen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
Wie sind Ablauf und Aufbau der generalistischen Pflegeausbildung organisiert? Basenio.de gibt Ihnen einen Überblick über die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann.
- 1.Voraussetzung für Pflegeausbildung
- 2.Ablauf der Pflegeausbildung
- 3.Aufbau der generalistischen Pflegeausbildung
- 3.1Generalistische Pflegeausbildung Theorie
- 3.2Generalistische Pflegeausbildung Praxis
- 4.5 Kompetenzbereiche der Pflegeausbildung
- 5.Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- 6.Pflegefachfrau & Pflegefachmann Gehalt
- 7.Alternativen zur generalistischen Pflegeausbildung
Die Ausbildung für den Pflegeberuf ist in Deutschland generalistisch aufgebaut. Damit ist gemeint, dass alle Auszubildenden der Pflegebranche zunächst grundsätzlich die gleichen Ausbildungsinhalte durchlaufen müssen. So sollen sie dazu befähigt werden, später in unterschiedlichen Bereichen der Pflege arbeiten zu können. Dazu gehören die:
- Altenpflege
- Gesundheits- & Kinderkrankenpflege
- Gesundheits- & Krankenpflege
Die generalistische Pflegeausbildung ist staatlich anerkannt und erfolgt in Deutschland seit dem 01.01.2020 auf Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG). Auszubildende können den Abschluss als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann erhalten. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich im Laufe ihrer Ausbildungszeit auf einen der genannten Bereiche zu spezialisieren und die entsprechende Berufsqualifizierung zu erhalten.
Voraussetzung für Pflegeausbildung
Um die Pflegeausbildung beginnen zu können, müssen Bewerberinnen und Bewerber formal einige Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens einen mittleren Schulabschluss besitzen oder einen gleichwertig anerkannten Abschluss nach zehn Jahren. Dazu gehört unter anderem der erweiterte Hauptschulabschluss.
Auch mit einem Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren kann die Pflegeausbildung begonnen werden. Dazu muss zusätzlich entweder eine einjährige Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen sein.
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Ablauf der Pflegeausbildung
Die Ausbildungszeit für die generalistische Pflegeausbildung beträgt drei Jahre, beziehungsweise fünf Jahre im Teilzeitmodell. Es ist möglich, die Ausbildungszeit auf Antrag auf bis zu zwei Jahre zu verkürzen. Grundlage dafür ist der Paragraph 12 PflBG.
Dieser räumt ein, dass sich Auszubildende eine andere bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Teile davon auf die Pflegeausbildung anrechnen lassen können. Das gilt insbesondere für Ausbildungen in der Krankenpflegehilfe und Sozialassistenz. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde in dem Bundesland eingereicht werden, in welchem die Ausbildung stattfindet.
Die Pflegeausbildung teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Bereich, für den es jeweils eine vorgeschriebene Mindeststundenanzahl gibt, welche die Auszubildenden zu absolvieren haben.
- Theorie: 2.100 Stunden
- Praxis: 2.500 Stunden
Zudem ist vorgeschrieben, dass 12 Prozent im Praxisteil für die Praxisanleitung einzuplanen sind. Der generalistische Ansatz in der Pflegeausbildung kommt in den ersten beiden Jahren zum Tragen. Hier sind die Ausbildungsinhalte in Theorie sowie Praxis für alle Auszubildenden identisch. Nach diesen beiden Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Die muss nicht in jedem Fall bestanden werden, um die Ausbildung fortzusetzen.
Die Teilnahme ist jedoch verpflichtend, um für die Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Im dritten Jahr kann die generalistische Ausbildung fortgeführt werden oder durch eine Vertiefung in einem der genannten Pflegebereiche spezialisiert werden. Zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres ist zudem für alle ein praktischer Einsatz in einer psychiatrischen Einrichtung vorgesehen.
Die generalisierte Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann ist im ganzen EU-Raum anerkannt. Wer die Ausbildung abgeschlossen hat, gilt in diesen Ländern als qualifizierte Fachkraft in der Pflege. Die spezialisierten Abschlüsse zur Altenpflege und zur Gesundheits- & Krankenpflege werden hingegen nicht EU-weit anerkannt. Hier hat jedes Land seine eigenen Zulassungsregeln.