Zuschuss für Hörgeräte durch Krankenkasse: Tipps zur Kostenübernahme & Kassenleistung
Sie möchten wissen, wie Sie den Zuschuss der Krankenkasse für Hörgeräte erhalten? In unserem Gesundheitsratgeber finden Sie Tipps zur Kostenübernahme und wie Sie mehr aus der Kassenleistung herausholen können.
In Deutschland ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für Hörgeräte gesetzlich vorgeschrieben. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Hörhilfe ärztlich attestiert wurde. Allerdings ist die Kassenleistung durch einen Festbetrag begrenzt, wodurch Krankenversicherte unter Umständen auch einen Eigenanteil an den Kosten für das Hörgerät zu zahlen haben.
Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, gibt Ihnen Tipps, wie Sie den Zuschuss der Krankenkassen für Hörgeräte erhalten und möglicherweise mehr als den gesetzlich zugesicherten Festbetrag für die Kostenübernahme bekommen können.
Die Festbeträge gelten für die Versorgung von Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Der Übersichtlichkeit wegen werden in der folgenden Tabelle nur die Preispauschalen für die Versorgung mit einem Hörgerät gezeigt. Weitere Festbeträge und Abschläge zum Beispiel für Tinnitus-Kombigeräte können Sie aus der PDF “Festbeträge für Hörhilfen” des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen entnehmen.
Positionsnummer im GKV Hilfsmittelverzeichnis | Bezeichnung | Festbetrag (netto) |
13.20.12/22 | Hörgerät für schwerhörige Versicherte, ausgenommen an Taubheit grenzend schwerhörig Versicherte | 704,37 EUR |
13.20.10 | Hörgerät für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte | 734,81 EUR |
13.20.09.0003 | Otoplastik | 45,07 EUR |
Der Festbetrag gilt jeweils für ein Ohr. Bei einer Versorgung für beide Ohren kann sich die Preispauschale doppeln.
Kostenübernahme für Hörgerät
In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Krankenkassen Ansprechpartner bei der Kostenübernahme für Hörgeräte. Damit sie die Kosten für die erstmalige Versorgung mit einem Hörgerät übernehmen, müssen Versicherte wie folgt vorgehen.
- Um ein Hörgerät als Kassenleistung zu erhalten, ist eine “Hörgeräte-Verordnung” zwingend erforderlich. Die wird in der Regel durch einen HNO-Arzt ausgestellt, der den Bedarf mittels eines Hörtests prüft und gegebenenfalls festlegt.
- Mit dieser Verordnung können sich Versicherte nun an Hörgeräteakustiker wenden, um sich dort beraten zu lassen und ein Hörgerät auszuwählen. Wer sicher gehen möchte, dass die Krankenkasse für das gewünschte Hörgerät bezahlt, sollte einen entsprechenden Kostenvoranschlag dort einreichen und sich die Kostenübernahme genehmigen lassen.
- Entscheiden sich gesetzlich Versicherte für ein aufzahlungsfreies Hörgerät, müssen sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 EUR beim Kauf bezahlen. Die Hörgeräteakustiker rechnen dann in der Regel die Kosten für Serviceleistungen und Geräteversorgung selbstständig mit den Krankenkassen ab, wodurch den Versicherten kein weiterer Aufwand und keine weiteren Kosten entstehen. Wenn sie sich hingegen für ein Hörgerät entscheiden, das mehr kostet als durch den Freibetrag abgedeckt ist, müssen gesetzlich Versicherte die Differenz aus Kosten der Hörhilfe und der Preispauschale selber zahlen.
Wer privat versichert ist, muss die Kosten für die Hörgeräteversorgung zunächst selbst bezahlen. Die Rechnung muss dann bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die Kosten erstattet zu bekommen. Wie viel die Versicherung übernimmt, hängt vom jeweils abgeschlossenen Tarif ab.
Als aufzahlungsfreie Hörgeräte werden die technischen Hörhilfen genannt, bei denen die Kosten nicht den Festbetrag übersteigen. Sie werden in voller Höhe von den Krankenkassen bezahlt.
Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können auch andere Kostenträger finanziell helfen. Rentenversicherungsträger und Integrationsämter bezuschussen, wenn ein berufsbedingter Mehrbedarf besteht. Unfallversicherungsträger übernehmen die vollen Kosten für Hörhilfen, wenn sie in Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wurden.
Kassenleistung bei Hörgeräten
Mit dem Festbetrag werden nicht nur die Kosten für das Hörgerät übernommen, die Kassenleistung schließt auch weitere Leistungen ein. Die folgenden Leistungen müssen im Rahmen der Preispauschale erbracht werden:
- Anamnese, Erfassung der sozialen Umfeldsituation
- Ohruntersuchung
- Ton- und Sprachgehörmessung
- Vorauswahl geeigneter Hörgeräte
- Voreinstellung der ausgewählten Geräte entsprechend dem individuellen Hörverlust
- Vergleichende Hörgeräteanpassung
- Toleranztest
- Einweisung in die Bedienung und Handhabung
- Feinanpassung
- Dokumentation durch den Hörgeräteakustiker, auch der Messergebnisse im Störschall
- Rezeptabrechnung
Auch an die aufzahlungsfreien Hörgeräte gibt es Mindestanforderung, die erfüllt sein müssen. Diese technischen Standards beziehungsweise Features müssen sie besitzen:
- Digitaltechnik
- omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme (nur HdO-Geräte)
- Mehrkanaligkeit (mindestens sechs Kanäle)
- Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
- Mindestens drei manuell wählbare oder ersatzweise automatische Hörprogramme
- Verstärkungsleistung entsprechend der Anforderung der Produktuntergruppe des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V
Die Kosten für die Batterieversorgung der Hörgeräte übernehmen die Krankenkassen nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Für Erwachsene gibt es diese Kassenleistung nicht. Gesetzlich Versicherte haben alle sechs Jahre Anspruch auf eine Kostenübernahme für ein neues Hörgerät. In der Privatversicherung ist dies alle fünf Jahre möglich.
Zur Kassenleistung gehört auch die Kostenübernahme für die Wartung und Reparatur der aufzahlungsfreien Hörgeräte in diesem Zeitraum. Bei Hörgeräten, die mehr kosten als der Freibetrag, übernehmen die Krankenkassen dann anteilig die Wartung und Reparatur.
Hörgeräte vergleichen
In der Praxis zeigt sich oft, dass aufzahlungsfreie Hörgeräte nicht ausreichen, um eine Hörminderung adäquat auszugleichen. In vielen Fällen wünschen sich Betroffene Hörhilfen mit besserer Leistung und mehr Komfort. Grundsätzlich haben sie das Recht, mehrere Geräte bei unterschiedlichen Anbietern zu testen.
Einen guten Hörgeräte-Vergleich fand unsere Redaktion beim Fachhändler “audibene”, bei dem fünf hochwertige Angebote unterschiedlicher Hersteller getestet und verglichen wurden. Praktisch ist, dass man hier die vorgestellten Geräte online kostenfrei zur Probe bestellen kann.
Generell sollte auch auf Beratungs- und Serviceleistungen bei Hörgeräteakustikern geachtet werden, denn ein Hörgerät funktioniert nur so gut, wie es eingestellt und an die Bedürfnisse von Hörgeschädigten angepasst ist.
Tipps zur Hörgeräteversorgung
Wer sich über die Krankenkasse die Kosten für ein Hörgerät erstatten lassen möchte und dennoch mehrere Angebote vergleichen will, sollte laut Verbraucherschutzorganisationen und dem Deutschen Schwerhörigenbund e. V. (DSB) immer nur eine Kopie der ärztlichen Verordnung bei den Hörgeräteakustikern vorlegen. Das Original muss dann lediglich beim Kauf verwendet werden.
Sollte die Versorgung mit einem aufzahlungsfreien Hörgeräte unzureichend sein und die beziehungsweise der Schwerhörige wünscht sich eine höherwertige Hörhilfe, verweigern laut DSB Krankenkassen in der Regel eine Kostenübernahme für alles, was über den Festbetrag hinausgeht.
Auch das Widerspruchsverfahren sei laut der Behinderten-Selbsthilfeorganisation fast immer aussichtslos. Es müsse aber durchlaufen werden, um den Gang vor ein Sozialgericht möglich zu machen. Über die Internetseite des DSB können Sie sich einen kostenfreien Musterbrief für den Widerspruch herunterladen. Generell sollte in solchen Fällen dann immer auch im Vorfeld ein Antrag auf Übernahme der Mehrkosten bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Um die Chance auf eine Kostenübernahme für ein Hörgerät zu erhöhen, das mehr als der Festbetrag kostet, sollten die Versicherten nachweisen können, dass sie mindestens ein aufzahlungsfreies Gerät getestet haben. Dazu sollten sie außerdem angeben können, warum und in welchen Situationen dieses für sie unzureichend war. Eine Garantie auf die Kostenübernahme für solche Hörgeräte ist dies aber alles nicht.
Letztlich bleibt auch der Hinweis, dass Hörgeräte selbstverständlich auch privat ohne Kostenträger gekauft werden können. Hier sollte dennoch ärztlicher Rat eingeholt werden, um auszuschließen, dass die Geräteversorgung mehr schadet als nutzt. Ein seriöser Hörgeräte-Akustiker würde dann den Aufwand abschätzen und ein Angebot erstellen.
Eine reine Privatversorgung ist in der Regel auch verhältnismäßig preiswert zu realisieren, da hier weniger mit Pauschalen gearbeitet wird und der bürokratische Aufwand recht gering ist. Die Preisspanne bewegt sich für Hörgeräte von wenigen Hundert Euro bis mehreren Tausend Euro.
Kommentare
Kommentar schreiben