Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Das müssen Eigentümer auf Privatgrundstücken beachten
Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen auf Privatgrundstücken. Diese Pflichten haben Eigentümer
Abbrechende Äste können schwere Schäden verursachen, an Menschen und Gegenständen. Wucherndes Grün kann Ampeln oder Verkehrschilder verdecken. Grundstückbesitzer, egal ob Städte, Gemeinden oder Privatpersonen, sind daher zur Pflege ihrer Bäume verpflichtet.
„Jeder Baumeigentümer ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich“, sagt Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung Sebastian Kühn auf basenio-Nachfrage. Verkehrssicherheit ist gleichbedeutend mit Stand- und Bruchsicherheit.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Jeder Grundstücksbesitzer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Klare Regelungen in den deutschen Gesetzen, wie Baumkontrollen durchzuführen sind, gibt es nicht. Auch das Wort „Verkehrssicherungspflicht“ ist juristisch nicht klar definiert.
Die Anforderungen ergeben sich erst aus verschiedenen Gerichtsurteilen. Entsteht ein Personen- oder Sachschaden durch einen Baum, dann prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt, zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Als Grundstücksbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihre Bäume regelmäßig auf Schäden zu überprüfen. Als Privatperson werden Sie das in der Regel mit einer einfachen Sichtkontrolle machen.
Gesetze & Richtlinien zur Baumkontrolle
Auch Sebastian Kühn ist mit seinen Mitarbeitern häufig im Auftrag von Städten und Gemeinden unterwegs, um Ampeln, Laternen oder Fassaden freizuschneiden, um bruchgefährdete und lose Äste zu entfernen. „In der Regel ist es mit einem fachgerechten Rückschnitt des Baumes getan“, berichtet Kühn. Die Regeln für Baumkontrollen legt die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) fest.
Die von ihr herausgegebenen „Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ gelten als verbindliches Regelwerk.
Die Baumkontrollrichtlinien gelten für alle Bäume, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert werden müssen und richten sich an Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und andere Baumeigentümer, Sachverständige, Baumpfleger, Ausführungsbetriebe, und Landschaftsarchitekten.
Die Broschüre informiert über die wesentlichen Grundlagen des Themas wie Rechtsprechung, Grundlagen zum „Lebewesen Baum“ und gibt Hinweise und Empfehlungen zur Regelkontrolle (Art, Umfang, Ablauf, Maßnahmen, Häufigkeit für Regel- und Sonderfälle).
„Die Baumkontrollrichtlinien dürfen nur durch zertifizierte Baumfachleute durchgeführt werden“, betont Sebastian Kühn. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück selber Hand an den Baum legen und durch die unfachmännische Arbeit ein Schaden – etwa ein beschädigter Pkw – entsteht, könnten Sie unter Umständen juristisch haftbar gemacht werden.
Wie wird ein Baum gepflegt?
Die fachlich korrekte Pflege von Bäumen setzt fundierte Kenntnisse voraus. Neben einer ganzen Reihe von Fachbüchern bündelt diese die „ZTV-Baumpflege“, die ebenfalls von der FLL herausgegeben wird. Zu den wichtigsten Schnittmaßnahmen an Bäumen zählt der Kronenschnitt.
Primäres Ziel eines Kronenschnittes ist die Erhaltung eines arttypischen Erscheinungsbildes des Baumes. Bei der Sicherung ausbruchgefährdeter Äste stellt der Einbau einer Kronensicherung in Form von Seilverbindungen eine baumschonende Alternative zum Einkürzen dar. Wenn jedoch Schnittmaßnahmen unumgänglich sind, sollten nur Schwach- und Grobäste bis zu einem maximalen Durchmesser von zehn Zentimeter eingekürzt werden.
Die Entfernung von Totholz, eine moderate Kronenauslichtung zählen ebenso wie die Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben zu den pfleglichen Maßnahmen. Durch den Kronensicherungsschnitt, bei dem die gesamte Krone des Baumes im Grob- und Starkastbereich abgesetzt wird, wird das Erscheinungsbild des Baumes dagegen erheblich beeinträchtigt und die Gefahr der Fäulnis vergrößert.
Manchmal ist das aus Gründen der Verkehrssicherheit (Gefahr im Verzug) jedoch notwendig. Zu den weiteren baumerhaltenden Maßnahmen gehört beispielsweise auch die Wurzelbehandlung.
Muss jeder Baum erhalten werden?
Bäume abseits von öffentlichen Straßen oder anderen Bereichen ohne öffentlichen Verkehr können theoretisch erhalten bleiben, bis sie absterben und verfallen. Im städtischen Bereich ist das anders. Hier müssen Bäume an Straßen, Plätzen oder in Parkanlagen verkehrssicher sein. Der Entscheidung, ob ein stärker geschädigter Baum noch erhaltenswert ist oder nicht, muss genau abgewogen werden. Folgende Fragen sind dafür wichtig.
- Kann Verkehrssicherheit des geschädigten Baumes wieder hergestellt werden?
- Um was für einen Baum handelt es sich?
- Erfüllt der Baum an seinem Standort besondere herausragende Funktionen?
- Lässt die Lebenstüchtigkeit des Baumes erwarten, dass er nach den Pflegemaßnahmen noch über eine längere Reststandzeit verfügt?
- Sind die für den Erhalt des Baumes notwendigen finanziellen Aufwendungen vertretbar und ist der Baumeigentümer bereit, diese zu tragen?
Die Baumfällung soll dabei immer die letzte Maßnahme sein, um mögliche Schäden abzuwehren.
Kommentare
@Fran Th. "Ungesehen ist dies schwer einzuschätzen. Haben die Bäume Pilzfruchtkörper, absterbende Kronenteil, Druckzwiesel etc.? Kann man die Bäume mit einem Hubsteiger anfahren? Wurden die Bäume immer sachgemäß geschnitten? Wurden in den letzten Jahren in der Nähe vom Wurzelbereich Tiefbauarbeiten durchgeführt? Am besten holen Sie sich einen Baumkontrolleur oder einen Baumpfleger zur Rate, der Maßnahmen festlegen kann. Letztlich gilt dann auch der Preisvergleich zwischen mehreren Angeboten. Gerne können Sie sich hierzu an Herrn Ruben Stiehler wenden. Kontakt stiehler@baumgerecht.de Mit freundlichen Grüßen, Steffen Gottschling
In meinem Garten, habe ich ca. 7 Bäume (Fichte, Kiefer, Birke) die über 20m hoch sind.
Mit welchen jährlichen Kosten muß ich rechnen für die Verkehrssicherheit und Pflege der Bäume (circa).
VG
Was kann ich tun wenn verschiedene Baumarten, die sich auf einem Nachbargrundstuck befinden, ihre Zweige Äste und Blüten jeglicher Art auf meinem Grundstück austoben. Sogar auf meinem Dach liegen. Leider sollen das ja keine Gefahrenbaume sein. Für uns aber alle mal eine Gefahr darstellen. Drei spielende Kinder unter herabfallenden Ästen und harten Blütenknospen ist leider nicht so harmlos.
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