Lohnsteuerhilfe für Rentner: So können Sie bis 900 Euro pro Jahr sparen
Bei der Steuererklärung für Rentner können Lohnsteuerhilfevereine Kraft Gesetz helfen. Mit deren Beratung können über 900 Euro vom Fiskus zurückgeholt werden. Was diese Hilfe kostet und wie die Vereine arbeiten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Die Rente soll den Menschen im Alter helfen, ihre Grundbedürfnisse finanziell abzusichern. Doch gelten Renteneinkünfte in Deutschland als steuerpflichtiges Einkommen. Das heißt, dass unter bestimmten Umständen Rentner Einkommensteuer zahlen müssen und daher auch eine Steuererklärung abzugeben haben. Doch es gibt Möglichkeiten, die Steuerzahlung zu senken oder gar gänzlich zu verhindern.
Dafür muss man sich jedoch mit Freibeträgen und absatzfähigen Kosten auskennen. Außerdem muss man sich mit Fristen auskennen und die entsprechenden Einkommensteuer-Formulare ausfüllen. Das ist alles mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Insbesondere für Rentner gibt es eine lohnenswerte Hilfe bei der Steuererklärung, die von den Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland angeboten werden.
Warum müssen Rentner Steuern zahlen?
Am 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Deutschland in Kraft getreten. Dieses neue Gesetz besagt, dass bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung angewandt wird, im Volksmund auch Rentensteuer genannt. Wie hoch der Anteil ist, der von der Rente besteuert wird, bemisst sich je nach Renteneintrittsalter. Ab 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil von ursprünglich 50% um 2% jährlich.
Der Rentenfreibetrag, also der Betrag, der nicht der Steuer unterliegt, sinkt in den Jahren 2005 – 2020 um jeweils 2% bzw. 2021 – 2040 um jeweils 1%. Ab 2040 sind daher 100% der Rente zu versteuern (siehe Tabelle: Prozentsätze zur Berechnung des Rentenfreibetrags). Die Rentenbesteuerung stand stark in der Kritik, da eine angebliche Doppelbesteuerung von bereits versteuertem Einkommen vorliege, doch der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen den Vorwurf der Doppelbesteuerung abgewiesen. Die Besteuerung ist also verfassungskonform.
Die Rentenerhöhung im Jahr 2017 hat dafür gesorgt, dass immer mehr Rentner nun plötzlich der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung unterliegen. Auch 2018 werden mutmaßlich 54.000 Rentner in Deutschland erstmalig steuerpflichtig werden. Ist dies der Fall, müssen sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und somit einen Teil ihrer Einkünfte versteuern.
Ab wann sind Rentner steuerpflichtig?
Rentner stehen grundsätzlich erst dann in der Steuerpflicht, wenn ihr Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der wird regelmäßig durch die Bundesregierung festgelegt. 2018 lag der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro für Alleinstehenden und bei 17.640 EUR für Verheiratete. Für 2019 steigt er bei Alleinstehenden auf 9.000 Euro und bei Verheirateten auf 18.000 Euro.
Wer mit seinem Einkommen abzüglich aller persönlichen Freibeträge unter diesen Grundfreibetrag liegt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Übersteigt das Einkommen jedoch den Grundfreibetrag, sind auch Rentner einkommensteuerpflichtig. Das Bundesfinanzministerium hat eine Tabelle als PDF veröffentlicht, die ausweist, welche die geringste Jahresbruttorente ist, bei der keine Einkommensteuer anfällt. Nach deren Berechnung lag diese steuerfreie Jahresbruttorente 2021 bei 13.990 Euro. Liegt das Einkommen darunter, muss keine Einkommensteuer für 2021 gezahlt werden.
Zum steuerpflichtigen Einkommen kommen neben der Rente auch Einkünfte wie etwa Miet- und Kapitaleinnahmen. Auch Geldleistungen aus privaten Rentenversicherungen erhöhen das steuerpflichtige Einkommen.
Letztlich müssen also alle steuerpflichtigen Einkünfte alle möglichen Freibeträgen gegenübergestellt und verrechnet werden. Dadurch ist jede Steuererklärung ein Einzelfall, da jeder Mensch andere finanzielle Verhältnisse hat.
Wann muss die Steuerklärung abgegeben werden?
Ist ein Rentner steuerpflichtig, muss er seine Einkommensteuererklärung beim örtlichen Finanzamt einreichen. Abgabetermin zur Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum ist der 31.07. des jeweiligen Folgejahres. Derzeit sind die Fristen jedoch durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz verlängert worden. Die "normale" Frist soll ab 2025 wieder gelten.
- Steuererklärung für 2021: 31. Oktober 2022
- Steuererklärung für 2022: 31. Juli 2023
- Steuererklärung für 2023: 31. Juli 2024
Die Frist kann auf den 28.02. des übernächsten Folgejahres verlängert werden, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerverein die Erklärung in Ihrem Auftrag abgibt. Auch hier gelten aktuell verlängerte Abgabefristen.
- Steuererklärung für 2021: 31. August 2023
- Steuererklärung für 2022: 31. Juli 2024
- Steuererklärung für 2023: 2. Juni 2025
Gibt man keine Steuererklärung ab, kann das Finanzamt auf Grundlage Ihrer Daten Ihre steuerliche Situation selber einschätzen. Dabei ist es möglich, dass Ihre Einkünfte zu hoch berechnet werden und Sie zu viel Steuern zahlen müssen. Gibt man die Steuererklärung zu spät ab, drohen Verspätungszuschläge. Das Finanzamt kann auch ein Zwangsgeld gegen Sie anordnen, damit Sie eine Steuererklärung abgeben.
Formulare zur Steuererklärung für Rentner
Wenn Sie lediglich Renteneinkünfte beziehen, müssen Sie nur das Steuerformular Anlage R in Ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Die Formulare liegen bei den örtlichen Finanzämtern aus, können aber auch online über die Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen geladen werden.
Die Steuerlast kann aber erheblich gemindert werden. So lassen sich Werbungskosten (etwa Kosten für eine Rentenberatung oder Beiträge zu einer Gewerkschaft), Krankheitsausgaben (etwa Aufwendungen für Medikamente) und sogar Spenden geltend machen und von der Steuer zu einem gewissen Anteil absetzen.
Ebenso können beispielsweise die Kosten zur Beauftragung eines Handwerkers für Reparaturleistungen in der Wohnung geltend gemacht werden. Einen besonderen Fall stellen Rentner dar, die älter als 64 Jahre sind. Sie können einen sogenannten Altersentlastungsbetrag nutzen, der ihre Steuerlast um 1.900 Euro pro Jahr zusätzlich senkt. All das muss an den entsprechenden Stellen im Formular vermerkt werden.
Tipps zur Steuererklärung
Grundsätzlich bietet das Bundesfinanzministerium einen guten Überblick zum Thema Steuererklärung. Unter bundesfinanzministerium.de gibt es umfangreiche Unterlagen zur Einsicht, doch auch die Verbraucherzentrale hat hilfreiche Tipps.
Praktische Hilfe geben Steuerberatungsstellen und Lohnsteuerhilfevereine. Beide beraten nicht nur, sondern übernehmen für Sie die Steuererklärung und reichen Sie beim Finanzamt ein. Das unabhängige Verbraucherportal Finanztip empfiehlt, dass man eine Steuererklärung abgeben soll. In den meisten Fällen kann sich das richtig lohnen. Laut Finanztip erhalten Steuerzahler durchschnittlich mehr als 900 Euro vom Fiskus zurück.
Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine
Bei Steuerberatern wird jede einzelne Leistung abgerechnet. Wer also diese Dienste in Anspruch nimmt, muss also jedes Mal dafür Geld bezahlen. Ein anderes Geschäftsmodell verfolgen Lohnsteuerhilfevereine. Sie finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge.
Wer also seine Steuererklärung von einem solchen Verein machen lassen möchte, der muss zunächst erst einmal Mitglied werden. Dafür wird in der Regel eine einmalige Aufnahmegebühr fällig und für jedes weitere Mitgliedsjahr ein Jahresbeitrag. Die Steuererklärung ist dann kostenfrei.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein können sich Arbeitnehmer und Rentner innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG (Steuerberatungsgesetz) rund um Ihre Einkommensteuererklärung beraten lassen. Das ganze Jahr über steht Ihnen dann Ihre persönliche Beratungsstelle zur Verfügung.
In Deutschland gibt es mehrere Lohnsteuerhilfevereine. Manche sind nur regional tätig, andere tun dies deutschlandweit. Stiftung Warentest hat eine Übersicht zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands und deren Kosten erstellt.
Name | Anzahl der Mitglieder | Bundesweit tätig? | Anzahl Beratungsstellen | Aufnahme- gebühr | Spanne Jahresbeitrag |
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. | 185.000 | ja | 650 | 15 Euro | 49 Euro - 325 Euro |
Hilo e. V. | ca. 150.000 | ja | 642 | 20 Euro | 55 Euro - 399 Euro |
Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. | ca. 450.000 | ja | über 1.100 | 14 Euro | 55 Euro - 350 Euro |
Lohnsteuerhilfe Bayern | 600.000 | ja | 330 | 15 Euro | 45 Euro - 375 Euro |
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) | über 900.000 | ja | rund 3000 | 10 Euro | 39 Euro - 330 Euro |
Daten übernommen von Stiftung Wartentest: zur kompletten Tabelle
Die Spanne beim Jahresbeitrag ergibt sich aus einer sozialen Staffelung der Mitgliedsbeiträge. Geringerverdiener müssen weniger zahlen als Wohlhabende.
Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich helfe eine Deutsche Staatsangehörige Türkishe Rentnerin, die in der Türkei mit ihrer 41 jaehrige arbeitlose Tochter lebt.. Als rentnerin ihre jaehrliche einkommen ist 14.000 Euro.
1-Ist sie steuerflichtig obwohl sie unterhaelt die Lebenkosten ihrer Tochter.?Falls ja,würden Sie ihre Tochter Lebensunterhaltskosten in betracht nehmen?
2-Was wird Ihre jeahrliche Gebühr für sie entstehen?
3-Ein anderer deutsche Staatsangehöriger Türkische Rentner der in der Türkei lebt,kriegt , 6.240 Euro Rentengeld jaehrlich.
Ist er pflichtig um steuererklaerung zu machen?
Mit freundlichen Grüssen
Akin Tekin
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