Ist eine private Pflegeversicherung für jeden sinnvoll? Pro & Contra im großem Finanztest-Vergleich
Ist die private Pflegeversicherung für mich sinnvoll? Wenn Sie sich diese Frage stellen, haben wir Tipps & Informationen für Sie. Vergleiche, Testberichte und Pro & Contra von Stiftung Warentest und anderen Verbraucherorganisationen im Überblick.
- 1.Gesetzliche & private Pflegepflichtversicherung
- 1.1Gesetzliche Pflegeversicherung:
- 1.2Private Pflegepflichtversicherung
- 2.Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
- 3.Private Pflegezusatzversicherung
- 3.1Pflegetagegeldversicherung
- 3.2Pflegekostenversicherung
- 3.3Pflegerentenversicherung
- 4.Sind private Pflegezusatzversicherungen sinnvoll?
- 5.Testsieger ist die Deutsche Familienversicherung
- 6.Pro & Contra für private Pflegezusatzversicherungen
- 6.1PRO
- 6.2CONTRA
Die soziale Pflegeversicherung soll Menschen in Deutschland für den Pflegefall finanziell absichern. Doch die Leistungen aus der Pflichtversicherung sind zu gering, um sämtliche Kosten für die Pflege abzudecken.
Gegen diese „Versorgungslücke“ bietet die Versicherungswirtschaft private Pflegezusatzversicherungen an, die im Pflegefall Geld an den Bedürftigen auszahlen. Doch sind solche zusätzlichen Angebote für jeden und immer sinnvoll?
Gesetzliche & private Pflegepflichtversicherung
Die soziale Pflegeversicherung ist in Deutschland in die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung aufgeteilt. Für beide gilt, dass sie verpflichtend sind. Wer also bei einer Krankenkasse versichert ist, muss sich auch zwingend bei einer Pflegekasse versichern. Letztere sind bei den Krankenkassen angegliedert, daher finden Versicherte hier ihren Ansprechpartner für die Pflegeversicherung.
Ende 2017 waren laut Bundesministerium für Gesundheit 55.958.033 Menschen als Mitglieder in einer Pflegekasse pflichtversichert. Dazu kommen noch weitere 16.308.586 Menschen, die als Familienangehörige in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert waren.
Gesetzliche Pflegeversicherung:
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird über das sogenannte „Umlageverfahren“ finanziert. Dabei werden die eingezahlten Beiträge direkt für laufende Kosten der Pflegeversicherung aufgewendet. Die Beitragszahler finanzieren also die aktuellen Kosten in der Pflege.
Allerdings wird derzeit über einen Zeitraum von 20 Jahren ein Sondervermögen in einem Pflegevorsorgefonds aufgebaut, mit dem die künftige Pflege für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 finanziert werden soll.
Mögliche Beitragserhöhungen zur Pflegefinanzierung können dadurch „abgemildert“ werden. Ohne diese Maßnahme würde der Beitragssatz in 20 Jahren wohl stärker ansteigen, da dann der erste geburtenstarke Jahrgang 75 Jahre alt wird. Statistisch gesehen erhöht sich ab diesem Alter, die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden.
Die Beitragshöhe für die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch die Bundesregierung festgelegt. Aktuell liegt sie bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherten. Bei Kinderlosen ist der Satz 0,25 Prozent (2,8 Prozent) höher. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag zu gleichen Teilen, also jeder 1,775 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose wird allerdings alleine vom Arbeitnehmer getragen. Pflegeversicherte Rentner zahlen den Beitrag komplett selber, da hier der Arbeitgeberanteil ausfällt.
In Sachsen gibt es eine Sonderregelung, durch die der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung höher als im restlichen Bundesgebiet ist. Grund dafür ist der Buß- und Bettag, der dort noch immer ein gesetzlicher Feiertag ist, während er 1995 in allen anderen Bundesländern gestrichen wurde, um die damals neu eingeführte Pflegeversicherung zu finanzieren.
In unserem Ratgeber-Beitrag "Pflegegrad beantragen: So stellen Sie den Antrag richtig" geben wir Tipps, wie der Antrag auf Pflegebedürftigkeit richtig gestellt wird.
Private Pflegepflichtversicherung
Die private Pflegepflichtversicherung wird nach dem Prinzip der „Kapitaldeckung“ finanziert. Hier werden die Beiträge zu einem Kapitalstock angespart, der dann im Bedarfsfall ausgezahlt wird. So sorgt jede Generation für sich selber vor. Im Unterschied dazu finanzieren die Beitragszahler der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das Umlageverfahren die aktuelle „Generation“ von Pflegebedürftigen.
Die Einzahlungen – auch Versicherungsprämie genannt – werden in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht pauschal festgesetzt, sondern für jeden Versicherten individuell verhandelt. Entscheidend sind dabei das Lebensalter und das jeweilige Gesundheitsrisiko des Versicherungsnehmers.
Je höher das Risiko, desto höher die Prämie. Allerdings sind hier durch den Gesetzgeber Grenzen gesetzt worden. Prämien dürfen nicht nach Geschlecht gestaffelt und Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden. Ist ein Antragsteller bereits pflegebedürftig, darf ihn die Versicherung nicht ablehnen. Kinder werden beitragsfrei mitversichert.
Privatversicherte können sich ihre Pflegekasse unabhängig von der Krankenkasse selber aussuchen. „Mit Abschluss des Krankenversicherungsvertrages beginnt die Pflicht zur Versicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Innerhalb von sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt können Versicherte ihre Pflegeversicherung auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen“, informiert der Verband der Privaten Krankenkasse in seiner Borschüre „Die private Pflegeversicherung“.
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung
Die Praxis zeigt, dass die Geldleistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die tatsächlichen Pflegeleistungen abdeckt. Die Pflegebedürftigen müssen also im Fall der Fälle diese „Lücke“ mit ihrem Einkommen und Sparguthaben selber ausgleichen.
Können sie das nicht, müssen unter Umständen ihre Kinder für den Eigenanteil aufkommen. Die Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus den §§ 1601 und fortfolgende im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sind auch die Kinder finanziell nicht in der Lage, ihre pflegebedürftigen Eltern ausreichend zu unterstützen, springt der Staat in Form der Sozialhilfe ein.
Die soziale Pflegeversicherung bietet mehrere Leistungen für Pflegebedürftige, mit denen Dienstleistungen und bestimmte Hilfsmittel bezahlt werden können. Speziell für pflegende Dienstleistungen sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen gedacht. Ersteres erhalten Pflegebedürftige auf Antrag, wenn sie sich zu Hause durch Angehörige oder Ehrenamtliche versorgen lassen.
Über die monatlichen Gelder können die Pflegebedürftigen frei verfügen. Anders ist dies bei den Pflegesachleistungen, die gezahlt werden, wenn professionelle Pflegedienste die Versorgung der Betroffenen übernehmen. Hier wird das Geld zweckgebunden direkt an die Pflegedienste ausgezahlt.
Pflegegrad | Pflegegeld/Monat | Pflegesachleistung/Monat |
Pflegegrad I | --- | --- |
Pflegegrad II | 316 EUR | 689 EUR |
Pflegegrad III | 545 EUR | 1.298 EUR |
Pflegegrad IV | 728 EUR | 1.612 EUR |
Pflegegrad V | 901 EUR | 1.995 EUR |
Für pflegende Tätigkeiten können zudem der Entlastungsbetrag, Gelder aus der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege verwendet werden.
Darüber hinaus erstatten die Pflegekassen monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Höhere Beträge übernehmen die Kassen, wenn Wohnungen barrierefrei umgebaut werden. Dann können pro Pflegebedürftigem bis zu 4.000 Euro der Umbaukosten übernommen werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, dann können die Kassen diese Maßnahmen mit bis zu 16.000 Euro unterstützen.
Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. (§ 14 SGB XI)
Ob ein Antragsteller pflegebedürftig ist, wird durch ein Gutachten ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privaten Pflegepflichtversicherung erledigt dies der Medizinische Dienst der Privaten (Medicproof).
Ende 2017 erhielten 3.301.999 Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Den größten Anteil hatten dabei die Pflegegrade 2 und 3. Gerade in den unteren Pflegegraden sind Betroffene noch selbstständig und können bis zu einem gewissen Maß an der Gesellschaft teilhaben. Doch wenn die Gelder aus der Pflegeversicherung die Kosten des Alltags nicht decken, haben sie dafür kaum die Möglichkeit.
Pflegegrad | Anzahl der pflegebedürftigen Leistungsempfänger |
1 | 167.156 |
2 | 1.456.020 |
3 | 936.553 |
4 | 509.516 |
5 | 232.754 |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (Stand 31.12.2017)
Rund 440.000 Pflegebedürftige erhielten 2016 Sozialhilfe, weil sie für ihre Pflegekosten nicht selber aufkommen konnten. Diese Zahlen entstammen aus dem Bericht „Hilfe zur Pflege“ des Bundesamtes für Statistik, der jährlich von der Behörde veröffentlicht wird. Die Sozialhilfe übernimmt nur die nötigsten Kosten, für zusätzliche eigene Bedürfnisse bleibt da kaum etwas über.
Stiftung Warentest macht eine Beispielrechnung für einen Pflegebedürftigen, der sich eine 24-Stunden-Betreuungskraft nach Hause holt. Laut deren Rechnung würde eine angesparte private Altersvorsorge von etwa 100.000 Euro kaum drei Jahre reichen, wenn die Betreuungskraft 2.500 Euro monatlich kostet.
Die Verbraucherzentrale hat eine Beispielrechnung für einen Pflegeplatz in Erfurt auf ihrer Onlinepräsenz veröffentlicht. Hier wird der Eigenanteil für einen Heimbewohner mit Pflegegrad III errechnet. Werden alle Heim- und Pflegekosten berücksichtigt, muss der Pflegebedürftige monatlich 1.335,44 Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Bei einer stationären Pflege liegt der Eigenanteil der Pflegebedürftigen etwas höher, da die Betreiber der Pflegeheime die allgemeinen Pflegeleistungen, Kosten für die Unterkunft, Kosten für die Verpflegung und Investitionskosten in Rechnung stellen können.
Die Verbraucherzentrale macht darauf aufmerksam, dass Heimbewohnern auch Ausbildungsumlagen und Zusatzleistungen auferlegt werden können. Allerdings sind diese Kosten regional sehr unterschiedlich, dadurch variiert auch der Eigenanteil von Bundesland zu Bundesland.
Solche Kosten für ambulante und stationäre Pflege können die eigene finanzielle Leistungskraft übersteigen. Erst recht, wenn der Pflegebedürftige über keine Rücklagen verfügt und nur sein Geld aus der sozialen Pflegeversicherung hat.
Bei Fragen zur sozialen Pflegeversicherung können sich Interessierte unabhängig über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit informieren: +49 30 340606602
Private Pflegezusatzversicherung
Die soziale Pflegeversicherung hat so also nur den Charakter einer Teilkasko-Versicherung. Um eine mögliche Versorgungslücke zu schließen, kann man sich zusätzlich mit einer privaten Versicherung absichern. Dafür bietet die Versicherungswirtschaft spezielle private Pflegezusatzversicherungen an, die nicht zu verwechseln ist mit der privaten Pflegepflichtversicherung.
Zwei grundsätzliche Versicherungsmodelle sind hier das Pflegetagegeld und die Pflegekostenversicherung. Von der Art her unterscheidet sich von diesen beiden die Pflegerentenversicherung, die jedoch auch für den Pflegefall gedacht ist. Ein jedes Modell hat seine Stärken und Schwächen, die der Versicherte abwägen muss.
Einen generellen Tipp haben Branchen- und Pflegeexperten jedoch: Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass auch für die unteren Pflegegrade ausreichende Leistungen enthalten sind. Gerade dann sind die Menschen noch mobil und können die Gelder selber einplanen, um ihren Alltag lebenswert zu gestalten.
Der Chefredakteur des gemeinnützigen Verbraucher-Ratgebers „Finanztip“, Herman-Josef Tenhagen, gibt Tipps zur privaten Pflegezusatzversicherung in seiner Videokolumne bei der Online-Ausgabe der Rheinischen Post.
Private Pflegeversicherung – lohnt sich das?
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Das Pflegetagegeld und die Pflegekostenversicherung sind reine Risikoabsicherungen für den Pflegefall. Bei solchen Versicherungsmodellen gibt es in der Regel nur Geld, wenn auch wirklich der Pflegefall eintritt. Das heißt umgekehrt, wenn der Versicherte nicht pflegebedürftig wird, gibt es auch keine Leistungen.
Bei einigen Versicherungsunternehmen ist es üblich, dass sie ihre private Pflegezusatzversicherung mit einer mehrjährigen Wartezeit anbieten. Der Versicherte erhält dann erst Leistungen, wenn diese Wartezeit laut Vertrag abgelaufen ist. Ist jedoch ein Unfall die Ursache für den Pflegefall, entfällt diese Wartezeit im Normalfall. Auf eine entsprechende Klausel sollte man im Versicherungsvertrag achten.
Leistungen aus privaten Pflegezusatzversicherungen haben keinen Einfluss auf die Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Gelder schmälern also nicht die Auszahlungen der Pflegekasse.
Pflegetagegeldversicherung
Bei einer Pflegetagegeldversicherung zahlt der Versicherungsnehmer monatlich eine Prämie ein. Hier verbirgt sich das schon aus der privaten Pflichtpflegeversicherung bekannte Prinzip der Kapitaldeckung. Sollte der Versicherte im Laufe seines Lebens pflegebedürftig werden, bekommt er das vertragliche festgelegte „Tagegeld“ ausgezahlt, über das er frei verfügen kann.
Die Versicherungen können sich jedoch das Recht vorbehalten, ein eigenes Gutachten über eine mögliche Pflegebedürftigkeit zu erstellen. In der Konsequenz können sie Anträge ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch ist.
Beim Pflegetagegeld werden unterschiedliche Tarifmodelle angeboten, die ihre je eigenen Leistungsumfänge haben. Es gibt statische, flexible und staatliche geförderte Tarifmodelle. Bei den statischen Tarifen sind die Tagessätze in der Regel für jeden Pflegegrad festgelegt. Wie hoch der letztlich ist, handeln Versicherter und Versicherung individuell miteinander aus. Oftmals wird dann im Vertrag ein voller „Tagessatz“ für einen bestimmten Pflegegrad festgelegt.
So könnte ausgehandelt sein, dass der Versicherte die vollen 100 Prozent ab Pflegegrad IV erhält. Bei darunter liegenden Pflegegraden wird der Betrag statisch abgestuft. So könnte beispielsweise ausgemacht sein, dass es bei Pflegegrad III 70 Prozent und bei Pflegegrad II 40 Prozent des vollen Tagessatzes gibt. Es kann auch einen Unterschied machen, ob man sich ambulant oder stationär versorgen lässt. Auch hier können Versicherter und Versicherung individuell die Klauseln und Tagessätze aushandeln.
Flexible Tarife bieten hingegen die Möglichkeit, dass für jeden einzelnen Pflegegrad separat festgelegt wird, wie hoch der Tagessatz sein soll. Es gibt also kein statisches Stufenmodell, das mit prozentualen Anteilen arbeitet. Die einzuzahlenden Prämien sind bei solchen Tarif-Angeboten in der Regel höher als bei statischen Tarifen.
Beim staatlich geförderten Tarif handelt es sich um den sogenannten „Pflege-Bahr“. Hier werden unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungsprämien vom Staat bezuschusst. Besonderheit ist hier, dass die Versicherungen niemanden ablehnen und auch kein eigenes medizinisches Gutachten erstellen dürfen.
Pflegekostenversicherung
Mit der Pflegekostenversicherung werden die finanziellen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung prozentual aufgestockt. Auch hier zahlt der Versicherungsnehmer in der Vertragslaufzeit Prämien ein und erhält im Pflegefall die vertraglich festgelegten Tarifzahlungen. Die richten sich eben jedoch nicht an ausgehandelten Tagessätzen aus, sondern sind abhängig von den Geldbeträgen aus der sozialen Pflegeversicherung und dem ausgehandelten Tarif.
Angenommen der Versicherte hat den Pflegegrad III. Damit stehen ihm bei professioneller Pflege 1.298 Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu. Ist im privaten Versicherungstarif ausgehandelt, dass er bei Pflegegrad III eine hundertprozentige Aufstockung erhält, bekommt er nochmals 1.298 Euro aus der Pflegekostenversicherung. So hätte er insgesamt 2.596 Euro für seine Pflege zu Verfügung.
Diese Verbindung führt dazu, dass Gelder aus der Pflegekostenversicherung nur zweckgebunden ausgegeben werden dürfen und auch nur für Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung vorgesehen sind. Das erfordert auch, dass Pflegebedürftige nachweisen müssen, wofür sie das Geld verwendet haben. Üblicherweise sollte dafür eine Rechnung über die Leistungen genügen.
In der Regel werden so auch nur Leistungen professioneller Pflegedienste bezahlt. Bei der „Laienpflege“, also der Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche, gibt es geringe oder gar keine Auszahlungen aus der Pflegekostenversicherung. Hier ist wieder entscheidend, was im Tarif ausgehandelt wurde.
Pflegerentenversicherung
Ein Sonderfall bei den privaten Pflegezusatzversicherungen sind die Angebote zur Pflegerentenversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt eine Prämie ein, die durch das Versicherungsunternehmen festgelegt wird. Die Höhe der Prämie ist unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers, sondern wird bestimmt durch dessen Alter, Gesundheitszustand und des Tarifs im Pflegefall.
Wird der Versicherte dann pflegebedürftig, erhält er lebenslang eine monatliche Rente. In der Regel werden die Renten von den Versicherungsunternehmen gestaffelt in Abhängigkeit vom Pflegegrad ausgezahlt. Die Rentenhöhe – also der Tarif – kann zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ausgehandelt werden. Hier gilt, je umfangreicher der Tarif, desto höher die Prämie.
Da die Pflegerente nicht zweckgebunden ist, kann der Pflegebedürftige frei darüber entscheiden, wofür er das Geld ausgibt. Es macht auch keinen Unterschied, ob er Zuhause oder im Heim gepflegt wird.
Sind private Pflegezusatzversicherungen sinnvoll?
Einen guten Hinweis, für wen die private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein kann, gibt die Stiftung Warentest. In ihrem Test hat sie solche Versicherungspolicen für Modellkunden durchgerechnet. Die Tester kamen zum Urteil, dass private Pflegeabsicherungen nur für Menschen geeignet sind, die ein „langfristig sicheres und ausreichend hohes Einkommen“ haben. Ähnlich sieht es auch „Finanztip“: „Ein solcher Vertrag ist nur sinnvoll, wenn Sie sich die hohen Beiträge auch langfristig leisten können.“
Da die privaten Pflegezusatzversicherungen reine Risikoabsicherungen sind, wird mit den Beiträgen kein Sparguthaben aufgebaut. Wird die Versicherung gekündigt, erhält der Beitragszahler nichts zurück. Ausnahme davon ist die Pflegerentenversicherung, bei der ein Sparanteil während der Beitragszeit aufgebaut wird. Dieser wird anteilsmäßig ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer kündigt.
Es mag paradox klingen, aber es gibt auch Leute, die zu „reich“ für so eine Versicherung sind. Hier würde das Kosten-Nutzen-Verhältnis schlechter sein als bei anderen Vorsorgemöglichkeiten. Als Beispiel nennt Stiftung Warentest Hausbesitzer, die ihre Pflege über Mieteinnahmen absichern können. Für sie wäre eine private Pflegezusatzversicherung nicht rentabel beziehungsweise würde wohl nur das Erbe erhöhen.
Testsieger ist die Deutsche Familienversicherung
Bei der Modellrechnung kommt Stiftung Warentest zum Ergebnis, dass man idealerweise mit Mitte 50 in die private Pflegevorsorge einsteigen kann. Hier lässt sich die Einkommenssituation fürs Alter besser abschätzen als in jüngeren Jahren. Allerdings kann es sich für Menschen mit sicherem Einkommen (Beamte, Richter etc.) schon früher lohnen, eine solche Versicherung abzuschließen. Grundsätzlich gilt, je früher man eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, desto niedriger sind die einzuzahlenden Prämien beziehungsweise Beiträge.
Abgeraten wird jedoch davon, sich schon mit Mitte 30 auf einen solchen Vertrag einzulassen. Nach Meinung der Tester benötigen Menschen in diesem Alter das Geld für andere Dinge und außerdem lässt sich zu dieser Zeit nur schwer vorhersagen, wie sich die Einkommenssituation künftig entwickelt.
Stiftung Warentest hat in seinem aktuellen Test (Oktober 2017) zur privaten Pflegevorsorge 31 Pflegetagegeldtarife und 4 Pflegekostentarife miteinander verglichen. Beim Pflegetagegeld für einen 55-jährigen Modellkunden ist der „DeutschlandPflege Flex-Tarif“ der Deutschen Familienversicherung (DFV) Testsieger. Bei diesem Tarif können Versicherungsnehmer selber bestimmen, wie viel Geld sie in jedem einzelnen Pflegegrad erhalten möchten und das bei ambulanter oder stationärer Pflege.
Positiv befanden die Tester auch, dass beim Pflegetagegeld der DFV schon ab Pflegegrad I kein Beitrag mehr gezahlt werden muss. Bei vielen anderen solcher Versicherungstarife müssen die Versicherungsnehmer auch dann Beiträge weiter einzahlen, wenn sie pflegebedürftig sind.
Das Testergebnis kann kostenpflichtig (2 Euro) auf der Internetseite der Stiftung Warentest heruntergeladen werden.
Pro & Contra für private Pflegezusatzversicherungen
PRO
Grundsätzlich sind private Pflegezusatzversicherungen eine Alternative, um die Versorgungslücke bei den Pflegekosten zu decken. Die zusätzliche Absicherung schützt das eigene Vermögen. Denn bevor Bedürftige Sozialhilfe erhalten, müssen sie ihr eigenes Kapital aufbrauchen. Allerdings sieht der Gesetzgeber ein Schonvermögen von 5.000 Euro vor. Das heißt, erst wenn Bedürftige nur noch 5.000 Euro haben, erhalten sie Sozialhilfe.
Ein klares Pro für private Pflegezusatzversicherungen wird wohl auch der Vermögensschutz der Kinder sein. Denn wenn Eltern ihre Pflegeleistungen nicht mehr selber zahlen können, müssen die Kinder unter Umständen Elternunterhalt leisten. Die Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung können verhindern, dass Kinder ihre Rücklagen für die Eltern einsetzen müssen.
Wer sich für den Pflegefall absichern möchte, der sollte vor allem auch bei den unteren Pflegegraden ausreichende Leistungen aushandeln. Dabei sollten die finanziellen Leistungen so ausgestaltet sein, dass der Pflegebedürftigen damit seinen Alltag ohne größere Einschränkungen finanzieren kann. Solche individuellen Vereinbarungen können bei den privaten Pflegezusatzversicherungen getroffen werden. Allerdings erhöht sich die Versicherungsprämie deutlich, wenn bereits in niedrigen Pflegegraden ein hoher Tarif ausgezahlt werden sollen.
CONTRA
Negativ ist es, wenn auch mit privaten Pflegezusatzversicherungen die Versorgungslücke nicht geschlossen werden kann. Allerdings kann es sinnvoll sein, die private Pflegevorsorge von vornherein nur als einen weiteren Zuschuss einzuplanen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die auch im Alter Einkünfte haben, die für die Pflege verwendet werden können.
Da bei Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung keine Sparguthaben für den Versicherten aufgebaut werden, sind solche Policen mit Risiken für den Versicherungsnehmer verbunden. Kann er seine Prämien nicht mehr zahlen und muss den Vertrag kündigen, gibt es kein Geld zurück.
Der Bund der Versicherten (BDV), eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, sieht die privaten Pflegeversicherungsangebote eher kritisch, rät aber nicht gänzlich ab:
Ergibt Ihre Bedarfsermittlung eine finanzielle Lücke für den Pflegefall, erhöhen Sie möglichst die Sparbeträge für Ihre Altersvorsorge, sodass Sie diese Lücke bis zum Renteneintritt schließen. Denn verfügen Sie über genügend eigene Mittel zuzüglich der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung, benötigen Sie keine Pflegezusatzversicherung oder müssen nur noch einen kleineren Anteil mit einer solchen abdecken. Haben Sie nicht die Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge auskömmlich anzusparen, kann eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Absicherung sein. Während des aktiven Erwerbslebens sollten Sie vorrangig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. So verhindern Sie, dass Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen oder Ihre Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden.
Sehr viel schlechter bewertet der BDV Angebote für eine Pflegerentenversicherung.
Wir raten davon ab, eine Pflegerentenversicherung abzuschließen. Decken Sie alternativ das Pflegerisiko mit der Tagegeldvariante ab und legen Sie das restliche Geld um den Betrag an, den ein Pflegerententarif mehr kostet. Denn die Pflegerente ist deutlich teurer.
Weitere Einschätzungen zu Pflegezusatzversicherungen hat der BDV in einem Infoblatt zusammengefasst, das kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Finanztip wägt Kosten und Nutzen zwischen Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung ab und gibt Empfehlungen, welches Modell sich für welche Leistung lohnt:
Das Pflegetagegeld ist die flexiblere Form der privaten Pflegeversicherung. Allerdings ist die Höhe der Zahlung nur an die Pflegestufe gekoppelt – und nicht an die tatsächlichen Kosten. Die Pflegekosten-Versicherung wiederum schließt zahlreiche Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Pflege durch Lebenspartner oder Verwandte nicht ein. Oft genügt es daher, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die erst ab Pflegestufe 3 zahlt – also wenn es besonders teuer wird.
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