Hausratversicherung Abdeckung | was ist (nicht) versichert | Treppenlift

Hausratversicherung Abdeckung: Sind Fahrrad, Smartphone & Treppenlift versichert?

Hausratversicherung Abdeckung | was ist (nicht) versichert | Treppenlift
© Gina Sanders - Fotolia

Eine Hausratversicherung ist dazu da, um ihren Hausrat im Schadensfall zu ersetzen. Doch was gehört aus Sicht der Versicherer zum Hausrat und was nicht? Markus Trostorff, freier Versicherungsmakler, gibt praktische Tipps.

| Darius Baumgart

„Alles, was verbindlich in einer Hausratversicherung versichert ist, regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder kurz - AVB´s. Die werden vom Versicherungsunternehmen bestimmt und enthalten alle Angaben, was und wie beim Hausrat im Schadensfall ersetzt wird.

"Die AVB müssen vor Vertragsabschluss von der Versicherung vorgelegt werden", erklärt Markus Trostorff auf basenio-Nachfrage. Trostorff ist seit 25 Jahren verifizierter und unabhängiger Versicherungsmakler und ist in dieser Zeit zu einem Experten für Privat- und Gewerbeversicherungen geworden.

"Beim Hausrat handelt es sich simpel ausgedrückt um alles, was aus dem Haus herausfällt, wenn man es umdrehen würde." - Markus Trostorff über den Leistungsumfang von Hausratversicherungen.
Markus Trostorff
Markus Trostorff gibt Tipps zur Hausratversicherung. (Quelle: © Marco Lunkenbein - www.luminos-pictures.de)

Abgedeckte Schadensfälle

Es gibt einige grundlegende Schadensfälle, die eigentlich von jeder Hausratversicherung abgedeckt werden, weiß der freie Versicherungsmakler. Dazu gehören:

 

  • Einbruch
  • Feuer
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Wasserschäden
  • Sturm & Hagel
  • erweiterte Elementar Schäden (zum Beispiel Erdbeben und Starkregen)


Doch Versicherungsnehmer können auch weitere Schadensfälle über ihre Hausratsversicherung abdecken lassen, dafür gibt es die sogenannten Deckungserweiterungen. In der Regel haben Versicherungen hier standardisierte Angebote, die in Anspruch genommen werden können. Je mehr versichert wird, desto teurer wird dann aber auch die Versicherungsprämie.

Hier muss jeder selber wissen, was ihm die Hausratversicherung wert ist. Der Versicherungsexperte gibt zu verstehen, „Hausratversicherungen sind prinzipiell für jeden sinnvoll, der einen Hausrat besitzt. Für Wohlhabende stellen sie allerdings kein Muss dar. Wenn sie die Schäden an ihrem Hausrat selber bezahlen können, können sie sich die Versicherungsprämie sparen.“

Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Markus Trostorff hat einen Tipp: „Vereinbaren sie einen Unterversicherungsverzicht mit ihrem Versicherer.“ Tritt der Versicherungsfall ein, also ein Schaden am Hausrat, wird nicht geprüft, ob die vereinbarte Versicherungsprämie den tatsächlichen Wert des Hausrats abgedeckt hat. Ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, kann die Versicherung dies prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass die vereinbarte Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats lag, kann die Versicherung den möglichen auszuzahlenden Betrag mindern.


Ein Beispiel:

Der Hausrat ist tatsächlich 50.000 Euro wert. Um bei der Versicherungsprämie zu sparen, gibt der Versicherungsnehmer jedoch an, dass sein Hausrat nur 30.000 Euro wert ist. Bei einem Feuerschaden wird nun sein ganzer Hausrat zerstört. Die Versicherung prüft und stellt fest, dass der Hausrat eben nicht 30.000 Euro, sondern 50.000 wert war. Damit war der Hausrat unterversichert. Die Versicherung hat nun das Recht nur 30.000 Euro auszuzahlen, anstatt 50.000 Euro.

Was gehört zum Hausrat?

„Beim Hausrat handelt es sich simpel ausgedrückt um alles, was aus dem Haus herausfällt, wenn man es umdrehen würde.“, erklärt Markus Trostorff. Sämtliche bewegliche Gegenstände im Haushalt können also zum Hausrat gehören, dazu zählen auch alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände.

Es können sogar Verbrauchsgegenstände im Versicherungsvertrag abgesichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Medikamente, Nahrungsmittel oder Körperpflegeartikel. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie bereits geöffnet sind oder noch verpackt.

Doch es gibt auch Grenzen, verrät der Experte. „Antiquitäten und Wertsachen sind oft nur bis zu 20% der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Die Summe kann jedoch auf Wunsch erhöht werden. Wer verhältnismäßig teure Antiquitäten oder Kunstwerke besitzt, dem empfehle ich, auf eine Kunstversicherung zurückzugreifen.“ Und es gibt weitere Ausnahmen. „Eine fest installierte Sauna gehört nicht zum Hausrat, sondern wird über eine Gebäudeversicherung geschützt.“

Hier eine Übersicht, was unter anderem zum Hausrat gehört:

EinrichtungWertgegenständeUnterhaltungstechnikGebrauchsgegenstandVerbrauchsgegenstandSonstiges
MöbelBargeldFernseherKüchengeräteNahrungsmittelMusikinstrumente
TeppicheSchmuckRadioCD, DVD, SchallplattenMedikamenteFahrräder
SpiegelWertpapiereLaptopWerzeugKosmetikSpielzeug
BilderSparbücherTelefonBücherHeizölAlarmanlage
DekorationAntiquitätenSpielekonsoleGeschirrKaminholzTreppenlift
LampenUrkundenComputerzubehörKleidungPutzmittelMarkisen
PflanzenUhrenFaxgeräteArbeitsmittelGenussmittelSportgeräte

Aufzählung ist nicht vollständig.

Treppenlift versichern

Ein Treppenlift kann über die Hausratversicherung versichert werden, weiß Markus Trostorff. „Grundsätzlich gibt es aber keine standardmäßige Deckungserweiterung, mit der ein Treppenlift in einer Hausratversicherung versichert werden kann. Letztlich ist es aber eine Verhandlungssache.“ Bewohner von Einfamilienhäusern sollten dem Versicherungsunternehmen Bescheid geben, dass sie einen Treppenlift über die Hausratversicherung versichern möchten. Zwar werden dann vermutlich Versicherungssumme und damit auch die Versicherungsprämie steigen, aber die teure Technik ist im Schadensfall finanziell abgesichert. In Mietshäusern sieht es aber schlecht aus für diejenigen, die dort einen Treppenlift versichern lassen möchten. Hier schätzt Trostorff, dass kaum ein Versicherer den Treppenlift in einem Mietshaus versichern würde.


Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung beschränkt sich übrigens nicht nur auf die Wohnung oder das Haus. Auch die Terrasse oder der Balkon können im Versicherungsvertrag eingeschlossen sein. Ja selbst im Garten kann Hausrat versichert werden. Außerhalb der Wohnung gelten allerdings oft besondere Sicherungspflichten für den Versicherten.

Er hat dafür Sorge zu tragen, dass dort der Hausrat sicher abgestellt ist. Es gibt Versicherungsunternehmen, die im Versicherungsfall nur zahlen, wenn zum Beispiel Gartenmöbel im Haus gelagert oder angekettet waren

Hausratversicherung ändern nach Umzug

Bei einem Umzug erlischt die Hausratsversicherung nicht automatisch und sofort. Markus Trostorff lässt wissen, „Sie besitzen drei Monate Versicherungsschutz an beiden Wohnorten. Es ist nur wichtig, dass Sie ihr Versicherungsunternehmen zeitnah über den Umzug informieren. Nachdem Umzug kann sich allerdings die Versicherungsprämie unter Umständen erhöhen, auch wenn der Hausrat nicht signifikant wertiger geworden ist. Das gilt etwa, wenn man in eine teurere ‚Tarifzone‘ gezogen ist.“

Deckungserweiterungen für Hausratversicherung

Nicht alles, was man zum Hausrat zählen würde, ist automatisch in der Hausratversicherung finanziell abgesichert. Mit einer Deckungserweiterung kann man jedoch seinen Versicherungsschutz über die Standardvereinbarung hinaus ausdehnen.

Das kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, auch wenn sich dadurch die Versicherungsprämie erhöht. Oft kommt es dann auch auf die Lebensumstände des Versicherten an.

Einfacher Fahrraddiebstahl

Viele Versicherungsunternehmen zahlen bei Fahrraddiebstahl nur, wenn das Zweirad aus dem Haus oder dem Keller gestohlen wurde. Außerhalb davon kann der Versicherungsschutz erlöscht sein.

Wird das Rad vor der Haustür entwendet, selbst wenn es angeschlossen war, kann es sein, dass die Hausratversicherung nicht greift. Wer also sein Fahrrad öfter vor der Haustür abstellt, sollte für diesen Fall eine Deckungserweiterung abschließen.

Trotzdem muss auch hier das Fahrrad immer mit einem Schloss an einem unbeweglichen Gegenstand gegen Wegnahme gesichert sein. Achten Sie zudem auf Klauseln, die ihren Versicherungsschutz eingrenzen. Oft beinhalten ältere Verträge „Nachtklauseln“.

Hier ist der Diebstahlschutz ausschließlich tagsüber gewährt und verfällt in den meisten Fällen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Man kann sein Rad auch zusätzlich gegen Unfälle, Vandalismus und Stürze versichern. Diese speziellen Versicherungen sind einer Vollkasko ähnlich, lohnen sich jedoch nur bei teuren Rädern und E-Bikes, lässt der Versicherungsexperte auf Nachfrage wissen.

 

Gehhilfen in Hausratversicherung

Neben Tarifen für Fahrräder bieten einige Versicherer auch Zusätze für Rollatoren und Rollstühle an. Oft greift dann sogar der Versicherungsschutz, wenn die Gehhilfe nicht angeschlossen im Hausflur oder vor dem Einkaufsladen stand. Solche Deckungserweiterungen für Gehhilfen wirken sich oft nicht auf die Versicherungsprämie aus, verrät Markus Trostorff.

 

Überspannungsschutz

Überspannungsschäden können in Folge eines Blitzschlags ausgelöst werden. Durch die erhöhte Spannung können Elektrogeräte im Haus Schaden nehmen.

  • Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler)
  • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Radio)
  • Telekommunikationstechnik (z. B. Telefon, Anrufbeantworter)
  • Computertechnik (dazu zählen auch z. B. Router und Drucker)
  • Alarmanlagen


Gerade ältere Verträge beinhalten selten eine Grundsicherung für Überspannungsschäden durch Gewitter. In vielen neueren Verträgen sind Überspannungsschäden obligatorisch eingeschlossen, jedoch oft nicht im vollen Umfang. So sind Schäden nur dann versichert, wenn der Blitz direkt ins Haus eingeschlagen hat.

Doch können Geräte auch Schaden nehmen, wenn der Blitz in der Umgebung einschlug oder in eine Hochspannungsleitung. In diesen Fällen kann es sein, dass die Versicherung nicht greift. Fragen Sie daher nach solchen Klauseln, wenn Sie eine Deckungserweiterung für solche Fälle abschließen.

Diebstahl aus dem KFZ

Handys, Navigationsgeräte, Tablets, die technischen "Helferlein" begleiten uns zunehmend im Alltag. Wenn sie im Auto vergessen werden, werden sie auch zu einem beliebten Diebesgut. Zahlt dann die Hausratversicherung? Es gilt: Bei festverbauten Fahrzeugteilen wie beispielsweise ab Werk integrierten Navigationssystemen, Radios, Dachboxen oder Lenkrädern kommt im Schadensfall die „Teilkasko“ auf.

Die Hausratversicherung hingegen greift erst, wenn Wertgegenstände aus dem Auto im Versicherungsort (zum Beispiel Garage) geklaut worden. Wer auch unterwegs einen Versicherungsschutz haben möchte, muss seine Hausratversicherung entsprechend erweitern. Hierfür gibt es spezielle Außenversicherungen. So eine Deckungserweiterung empfiehlt sich für Leute, die regelmäßig Wertgegenstände im Auto transportieren müssen.

Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen. So sind elektronische Geräte nicht bei jeder Gesellschaft automatisch versichert. Auch ist die Deckung in der Regel auf bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Die genauen Bestimmungen finden sie im Kleingedruckten ihres Versicherungsvertrags. Wichtig: Das Fahrzeug muss immer abgeschlossen sein. Auch dürfen Wertgegenstände nie sichtbar im Auto liegen, sonst kann eine Schadensregulierung ausgeschlagen werden.

Krankenhauszusatz

„Eine solche Deckungserweiterung ist insbesondere für solche Menschen sinnvoll, die des Öfteren in Krankenhäusern untergebracht sind. Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt mit dem Alter“, weiß Markus Trostorff, aus der Praxis zu berichten. Wer dann einen Teil seines Hausrats mit ins Krankenzimmer nimmt, sollte den finanziell absichern. Denn auch dort ist man nicht vor Diebstahl gefeilt.

Bei Wertgegenständen oder Geld haftet das Krankenhaus im Regelfall nur, wenn sie bei der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben wurden. Mit einer entsprechenden Deckungserweiterung kann die Hausratversicherung so gestaltet werden, dass auch Diebstahl im Patientenzimmer versichert ist.

Grobe Fahrlässigkeit

Unter grober Fahrlässigkeit wird verstanden, wenn jemand die verkehrstypische Sorgfaltspflicht vernachlässigt und somit einen Schadensfall riskiert. Versicherungen können sich in solchen Fällen auf den § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalles) berufen und sich weigern, die Kosten für den Schaden zu tragen. In Sachen Hausratversicherung gibt es dafür einige Beispiele.

Beispiele für „grobe Fahrlässigkeit“:

  • Grobe Fahrlässigkeit fängt bereits dann an, wenn die Haustür nicht abgeschlossen ist und ein Einbrecher somit freien Zugang zum Hausrat hat.
  • Grobfahrlässig handelt zudem, wer im Urlaub den Zulaufhahn der Waschmaschine nicht abdreht und einen Wasserschaden riskiert.
  • Auch gehören im Regelfall Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen dazu.


Vor Vertragsabschluss einer Deckungserweiterung sollten sie darauf achten, bis zu welcher Versicherungssumme ihre Versicherung im Schadensfall aufkommt. Einige Hausratversicherungen bieten Policen für grobe Fahrlässigkeit an, welche bis zu 100% der vereinbarten Versicherungssumme bezahlen.

Glasversicherung nicht sinnvoll

Von einer zusätzlichen Glasverssicherung rät unser Experte ab: „Glasversicherungen sind nicht zu empfehlen, da es sich hier um einen sehr seltenen Schadensfall handelt. Hier gilt: Kann man machen, muss man aber nicht.“ Glasbruchversicherungen sind eigenständige Erweiterungen für die Absicherung gegen Glasschäden.

Stiftung Warentest warnt vor Vergleichsportalen

Achtung gilt bei Vergleichsportalen im Internet, auf den Versicherungen gegenübergestellt werden. Stiftung Warentest warnt: „Bei Gratisportalen fehlen mitunter selbst große und preisgünstige Versicherer.“ Oft fehlt die Transparenz, nach welchen Parametern die verschiedenen Portale ihre Rankings erstellen.

Selbst Marktführer „Check24“ musste sich bereits vor dem Landesgericht München verantworten. Streitpunkt war die undurchsichtige Informationspflicht seitens des Online-Versicherungsmaklers.

Auch das Bundeskartellamt stellte fest: „Während in einigen Bereichen der Marktabdeckungsgrad der Portale sehr hoch ist, werden insbesondere in den Bereichen Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen.“

Viele Preissuchmaschinen haben konkrete Verträge mit den Versicherungsunternehmen. Sie erhalten dadurch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Provision für jeden Neukunden. Jedoch sind nicht alle Versicherungen bereit, mit Vergleichsportalen zusammenzuarbeiten.

 

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Darius Baumgart ist Praktikant in der Ratgeber-Redaktion. Seine Interessen liegen bei allen Sportarten rund um den Ball und der Musik.

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