Das sind die 3 Säulen/Schichten der Altersvorsorge in Deutschland
Die Altersvorsorge ist in Deutschland in 3 Schichten bzw. Säulen aufgeteilt. Wir stellen die Basisversorgung, die Zusatzvorsorge und die private Vorsorge vor und vergleichen die 3 Säulen miteinander. Dazu Tipps, für wen sich welche Vorsorge lohnt.
Vorsorgen fürs Alter klingt gut und ist sinnvoll, um Altersarmut vorzubeugen. Jedoch kann es auch undurchsichtig sein, welche Art der Altersvorsorge für wen in Frage kommt. Hierzu möchten wir Ihnen das 3-Säulen-Modell vorstellen und verständlich erklären, was es bei welcher Vorsorgeform zu beachten gibt. Dazu geben wir Tipps, wer von welcher Vorsorge-Form profitieren kann.
Das sogenannte 3-Säulen- beziehungsweise 3-Schichten-Modell wurde 2005 im Zuge einer Reform mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt. Jede Art der Vorsorge zählt demnach in dieses Modell. Auch steuerrechtlich ist dieser Unterschied relevant. So werden die Einzahlungen, also die Beiträge in den ersten beiden Schichten, steuerlich begünstigt. Jedoch wird die ausgezahlte Rente später dann selbst versteuert.
Dieses Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung. Die Unterschiede in der steuerlichen Begünstigung hängen von den jeweiligen Anlageformen ab und wie sie den Säulen der Vorsorgearten zugeteilt wurden. Wesentlich ist hier die gleiche Behandlung von Beamtenpensionen auf der einen Seite und die der gesetzlichen Rente auf der anderen Seite. Doch was zählt in welche Säule?
Was sind die drei Säulen der Altersvorsorge? (#34)
Dies ist ein Platzhalter von Youtube.
Klicken Sie hier, um das Video abzuspielen.
Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden können.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Säule 1: Die Basisversorgung
Diese Säule umfasst zum Beispiel die Basisrente beziehungsweise Rürup-Rente und die gesetzliche Rente. Hier hinein zählen also die genannten Formen der Basisversorgung, dazu gehören ebenso die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgung von Beamten durch Beamtenpensionen sowie die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke.
Hinzu kommen die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, sowie die landwirtschaftliche Altersklasse. Diese Vorsorgearten bilden die erste Säule des 3-Säulen-Modells und werden als lebenslange Rente an die Begünstigen gezahlt. Deshalb spricht man hier nicht von einer Kapitalbildung.
Wichtige zentrale Eigenschaften dieser Schicht, der sogenannten Leistungen in Kategorie 1, sind, dass sie weder veräußerbar, vererblich, beleihbar noch übertragbar sind. Die Beiträge werden steuerlich vom Staat begünstigt, jedoch werden die Auszahlungen der Vorsorgearten nachträglich durch die nachgelagerte Besteuerung versteuert.
Wichtig für diese Säule ist die Tatsache, dass sie durch hohe Steuerfreibeträge in der Einzahlungsphase und volle Besteuerung in der Auszahlungsphase gekennzeichnet ist. Somit richtet sich die Rürup-Rente vorrangig an Selbständige und Freiberufler, welche nur geringe oder keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente erhalten und außerdem keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.
Säule 2: Kapitalgedeckte Zusatzversorgung
In diese Säule zählen beispielsweise die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Diese werden als kapitalgedeckte Zusatzversorgung bezeichnet. Zu ihr zählen Leistungen im Rahmen der Riester-Rente sowie aus der betrieblichen Altersvorsorge.
Wichtig ist, dass die zu zahlenden Beiträge aus Säule 2 bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei sind. Bei der Riester-Rente gilt sogar, dass neben der Steuerbefreiung auch noch von einer zusätzlichen Zulagenförderung profitiert werden kann. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass spätere Auszahlungen komplett, das heißt mit einem Anteil von 100 Prozent, nachträglich versteuert werden müssen.
Hier greift jedoch eine Ausnahmeregelung: Wurde vom Arbeitnehmer ein Vertrag über die betriebliche Altersvorsorge vor dem 1. Januar des Jahres 2005 unterschrieben, so wird diese pauschal versteuert. Außerdem müssen keine Steuern auf die Kapitalleistungen entrichtet werden, gesetzt dem Fall, dass die betriebliche Altersvorsorge mindestens zwölf Jahre läuft und über fünf Jahre lang Beiträge auf das Vorsorgekonto eingezahlt wurden.
Die staatliche Förderung liegt hier in der Ansparphase und besteht für diese Art der Altersvorsorge aus Steuerförderung. Bei der betrieblichen Vorsorge besteht zusätzlich Sozialabgabenfreiheit bis zu gewissen Freibeträgen. Bei der Riester-Förderung fließen hohe Zulagen direkt in den Vertrag. Die Rentenphase wird durch volle Besteuerung gekennzeichnet. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt zusätzlich die Sozialabgabenpflicht. Diese Schicht richtet sich primär an Arbeitnehmer, da bei durchschnittlichem Verdienst die Betriebsrente nur dann mit der Riester-Rente mithalten kann, wenn der Arbeitgeber sich an den Beitragszahlungen der Betriebsrente beteiligt.
Säule 3: private Vorsorge
In diese Säule zählen zum Beispiel die private Rente, die Risiko-Lebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Diese letzte Säule oder Schicht beinhaltet alle Kapitalanlageprodukte. Hierzu zählen neben der privaten Rentenversicherung auch die Kapitallebensversicherungen.
Für diese Anlageformen der Altersvorsorge muss man allerdings auf steuerliche Förderung von Seiten des Staates verzichten. Entscheidend für die Höhe der nachgelagerten Besteuerung, in der Phase der Auszahlung von Versicherungsleistungen, ist das Datum des Vertragsabschlusses. Hier gilt eine ähnliche Regelung wie bei der betrieblichen Altersvorsorge. Wurde die Versicherung Vorsorge vor dem 1. Januar 2005, also vor dem Greifen der Reform, abgeschlossen, so kann die Kapitalleistung unter bestimmen Voraussetzungen steuerfrei bleiben.
Dies geschieht, wenn ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und mehr abgeschlossen wurde und Beiträge über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren entrichtet worden sind. Die Kapitalerträge müssen generell bei einer einmaligen Auszahlung jedoch komplett versteuert werden, das heißt mit einem Prozentsatz von 100 Prozent.
Sollte aber die Laufzeit von mindestens zwölf Jahren der Versicherungspolice berücksichtigt werden und zusätzlich die Auszahlung der Leistung erst nach dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, so muss nur die Hälfte des Kapitalertrags nach dem individuell geltenden Prozentsatz nachträglich versteuert werden. Für diese beiden Möglichkeiten gilt aber gleichermaßen, das die geleisteten Zahlungen der Versicherer mit dem vertraglich festgelegten reduzierten Ertragsanteil besteuert werden müssen.
Es bestehen keine Steuervorteile in der Einzahlphase, jedoch ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Vorteile in der Besteuerung der Rentenphase zu erhalten. Somit eignet sie sich als zusätzliche Altersvorsorge für alle Zielgruppen und bietet eine hohe Flexibilität zum Beispiel durch Wahl zwischen Verrentung und Kapitalauszug bei Rentenantritt und anpassungsfähiger Besparung in der Ansparphase. Durch diese Flexibilität und die günstige Besteuerung bietet die private Altersvorsorge eine Alternative und Ergänzung zur Basisrente. Diese richtet sich primär an Selbständige und Gutverdiener, die im Rentenalter auch Einmalauszahlungen in Anspruch nehmen möchten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentare
Kommentar schreiben