Testament schreiben: Tipps und Muster (Vorlage) für ein rechtssicheres Erbe
So können Sie ihren Nachlass mit einem Testament regeln. Leicht verständlich wird gezeigt, wie sie ein Testament schreiben, anfechten oder ändern. Wir zeigen einen Muster-Entwurf eines handschriftlichen Testaments.
- 1.Warum ist ein Testament ratsam?
- 2.Welche Arten von Testamenten gibt es?
- 2.1Das eigenhändige Testament
- 2.2Öffentliches Testament
- 2.3Nottestament
- 2.4Gemeinschaftliches Testament
- 2.5Berliner Testament
- 3.Wie schreibe ich ein Testament
- 4.Muster für ein handschriftliches Testament
- 5.Was lässt sich in einem Testament regeln?
- 6.Wie wird ein Testament widerrufen?
- 7.Wie lässt sich ein Testament anfechten?
Wirft man einen Blick in diejenigen Gesetze, welche das Erbrecht regeln, kann man schnell den Überblick verlieren. Im Folgenden haben wir für Sie das Wichtigste zum Thema Testament zusammengetragen, um Ihnen einen Überblick dieses wichtigen Themas zu verschaffen. Sollten Fragen offen bleiben, sind wir gerne für Sie da. Jede Angelegenheit wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt und unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Mit einem Testament regeln Sie kurz gesagt Ihr Erbe. Durch dieses Dokument können Sie Ihren Nachlass und die Erbfolge selber bestimmen, sprich: Wer bekommt was? Ohne ein solches Schriftstück würde die gesetzliche Erbfolge greifen. Um aber Ihren Nachlass korrekt bzw. richtig zu verwalten, müssen Sie einiges beachten.
Das wird einem spätestens dann bewusst, wenn man einen Blick in das Gesetz wirft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein ganzes Buch, welches Vorschriften zum Erbrecht beinhaltet. Welche Gründe für ein Testament sprechen, die verschiedenen Testament-Arten, welche Formalitäten Sie einhalten müssen, wie Sie Ihren letzten Willen widerrufen können und wie ein Testament angefochten werden kann, erfahren Sie nachfolgend.
Warum ist ein Testament ratsam?
Warum sollte man eigentlich seinen Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag selbst regeln, wenn es per Gesetz eine bestimmte Erbfolge gibt? Dafür sprechen mehrere Gründe. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass wie von Ihnen gewünscht eingesetzt bzw. verteilt wird.
Ohne die schriftliche Formulierung dieses letzten Willens tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt die Erbfolge anhand des Verwandtschaftsgrades. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Stufen:
- Verwandte erster Ordnung sind Kinder und Enkel
- Verwandte zweiter Ordnung sind Eltern und Geschwister
- Verwandte dritter Ordnung sind Großeltern sowie Tanten und Onkel
Hinweis: Daneben ist immer auch das Erbrecht des Ehegatten zu bedenken.
An erster Stelle in der Erbfolge stehen Verwandte erster Ordnung. Diese erhalten also das Erbe. Lebt kein Verwandter ersten Grades mehr, dann treten die Verwandten zweiten Grades in die Erbfolge. Wenn Sie Ihren Nachlass jedoch nicht nach dieser Rangfolge verteilen möchten, dann können Sie eben diese anders gewünschte Erbfolge mit einem Testament selbst bestimmen.
Klären Sie so also Ihre Erbschaft und verhindern Sie möglichen Streit unter Ihren Familienmitgliedern. Diese sind als Erben in einer sogenannten Zwangsgemeinschaft. Gehört ein Haus zu ihrem Nachlass, könnten die Erben unterschiedliche Auffassungen darüber haben, ob das Haus behalten oder verkauft werden soll. Ein unnötiger Streit mit erheblichen Anwalts- und Prozesskosten könnte eine mögliche Folge sein.
Das Testament ermöglicht Ihnen zudem, dass Sie Erben einsetzen können, die nicht zur Familie gehören. In der heutigen Zeit sind Patchwork-Familien, also Familien bei denen mindestens ein Elternteil Kinder aus einer früheren Beziehung einbringt, keine Seltenheit. Auch sind nichteheliche Lebensgemeinschaften heutzutage nicht mehr ungewöhnlich.
Mit einem Testament können Sie also Ihre Lieben, die nicht zur Verwandtschaft gehören, erben lassen. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, dass Sie Ihren Nachlass für karitative Zwecke zur Verfügung stellen. Bedenken Sie auch, dass bei Erbschaften die sogenannte Erbschaftssteuer anfallen kann. Teile Ihres Vermögens könnten also unter gewissen Umständen beim Fiskus landen.
2009 wurden die Höhe des Freibetrags und des Steuersatzes geändert. Die letzte Reform der Erbschaftsteuer ist noch nicht einmal ein Jahr alt. In einigen Fällen kann die Erbschaftssteuer entfallen. Wenn beispielsweise der Ehepartner per Testament ein Haus vererbt bekommt und in diesem dann zehn Jahre lebt, kann dies der Fall sein. Genaueres sollte und kann man meist vorher klären.
Mit einem Testament können Sie also frei entscheiden, wer Ihren Nachlass erhält. Sie können zwar die Erbfolge einschränken, jedoch nicht den Pflichtteil Ihrer nächsten Verwandten aussetzen. Der Gesetzgeber sieht hier immer einen Pflichtteil vor, der auch nicht durch Bestimmungen eines Testaments aufgehoben werden kann. Dennoch kann man versuchen, die Gefahr der Geltendmachung eines Pflichtteils einzudämmen. Hierzu dienen sog. Pflichtteilsstrafklauseln. Darüber hinaus kann ein Pflichtteil auch zu Lebzeiten abgegolten werden.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Ihr Testament können Sie auf unterschiedliche Weise erstellen. Wichtig ist, dass Sie sich dabei mindestens an die Vorgaben des Gesetzgebers halten - Nur so ist Ihr Testament auch rechtlich wirksam. Doch schauen wir zunächst auf die unterschiedlichen Arten von Testamenten.
Das eigenhändige Testament
Hier schreiben Sie Ihren letzten Willen zu Papier. Dieser muss eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben sein. Das heißt, er darf nicht mit einer Schreibmaschine oder einem Computer erstellt werden. Durch Ihre Handschrift kann man den letzten Willen authentifizieren. Der Vorteil hierbei ist, dass es kostengünstig und einfach zu verfassen ist.
Es steht Ihnen ohne rechtliche Hürden frei, das Testament jederzeit zu ändern, welches Sie dann selbst verwahren können. Allerdings gibt es Mindestbestandteile, die ein Testament beinhalten muss, um rechtlich wirksam zu sein. Halten Sie diese Mindestanforderungen nicht ein, kann Ihr Testament unwirksam oder auslegungsbedürftig sein. Auch besteht die Gefahr, dass mögliche Erben oder Enterbte die Anfechtung des Testaments erklären.
Um sicherzugehen, dass Ihr Testament im Todesfall gefunden wird, können Sie es bei Ihrem örtlich zuständigen Nachlassgericht hinterlegen. Die Kosten dafür belaufen sich aktuell auf eine einmalige Gebühr in Höhe von € 75,00.
Öffentliches Testament
In einem öffentlichen Testament wird Ihr letzter Wille von einem Notar beurkundet. Sie können dem Notar Ihr Testament diktieren und es von ihm beglaubigen lassen. Das Dokument müssen Sie anschließend nur noch gegenzeichnen. Für die Beurkundung erhebt der Notar Gebühren.
Diese Gebühr fallen variabel aus. Sie bestimmen sich nach der Höhe des Erbes. Dennoch kann der Gang zum Notar Kosten für die Hinterbliebenen sparen. Sollten diese einen Erbschein benötigen, können die Kosten im Vergleich zur notariellen Beglaubigung bis zur doppelten Höhe steigen.
Mit dem Erbschein wird festgestellt, dass man entweder Kraft Gesetz oder letzten Willen des Erblassers zum Erben bestimmt wurde. Zur genauen Kostenhöhe gibt es eine Übersicht auf der Internetpräsenz der Bundesnotarkammer.
Nottestament
Wenn der letzte Wille dem Notar nicht mehr rechtzeitig mitgeteilt werden konnte, dann kann dieser auch Dritten mitgeteilt werden. In diesem Fall gelten trotzdem Mindeststandards. Drei anwesende Zeugen müssen den letzten Willen entgegennehmen und diesen so beglaubigen.
Gemeinschaftliches Testament
Auch mit diesem Dokument kann die Erbfolge nach eigenem Willen formuliert werden. Schon aus dem Namen geht hervor, dass ein solches Testament gemeinsam verfasst wird. Ehegatten und Lebenspartner haben hier die Möglichkeit, ihr Erbe nach ihrem Sinne zu regeln. Das Testament kann wie das eigenhändige Testament aufgesetzt werden. Dabei reicht es, wenn einer der Partner den gemeinsamen letzten Willen notiert und der andere Partner diesen dann mit unterzeichnet.
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinsamen Testaments. Die Ehepartner können gemeinsam bestimmen, dass bei einem Todesfall eines Partners der andere Partner Alleinerbe ist. Erst wenn dieser dann stirbt, erhalten die Erbfolger den Nachlass. Rechtssicherheit erhält man, wenn man Pflichtteils-Strafklauseln in das Testament einbaut. Dafür sollte man sich jedoch Hilfe vom Anwalt oder Notar einholen.
Abzugrenzen von dem Testament ist der Erbvertrag. Er muss zwingend zwischen mindestens zwei Menschen und einem Notar abgeschlossen werden. Der hauptsächliche Unterschied zum Testament liegt darin, dass der Erbvertrag im Nachhinein nur unter bestimmten Bedingungen widerrufen werden kann.
Wie schreibe ich ein Testament?
Die unterschiedlichen Testamente haben ihre eigenen formalen Mindestvorgaben. Damit sind sie aber auch unterschiedlich stark in ihrer Rechtssicherheit. Wie bereits erwähnt, wird das eigenhändige Testament persönlich niedergeschrieben. Ist dies nicht der Fall, kann Ihr letzter Wille in der Folge ungültig sein und somit die gesetzliche Erbfolge an seine Stelle eintreten.
Das Testament beziehungsweise der letzte Wille sollte auch so gekennzeichnet werden. Schreiben Sie also über die Urkunde „Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Das Schriftstück sollte eine Datums- und Ortsangabe haben. Also notieren Sie, wann und wo das Testament geschrieben wurde. Ihre Unterschrift sollte deutlich sein, sodass Sie Ihnen zweifelsfrei zuordenbar ist.
Wer ein Testament aufsetzt, muss testierfähig sein. Volljährige sind dies grundsätzlich, sofern keine Einschränkungen in der Willensfreiheit bestehen. Die Betreuung kann ein Indiz dafür sein, dass keine Testierfähigkeit (mehr) besteht. Sie können also ein eigenhändiges Testament aufsetzen und somit Ihre Erbfolge bestimmen.
Menschen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen können unter Umständen nicht testierfähig sein. Dies ist von entsprechenden Ärzten festzustellen. Minderjährige, die bereits das 16. Lebensjahr abgeschlossen haben, können ein Testament verfassen. Dieses muss allerdings öffentlich beglaubigt werden (siehe öffentliches Testament).
Muster für ein handschriftliches Testament
In nachfolgender Abbildung finden Sie ein handschriftliches Testament vor und welche Mindestangaben vorhanden sein müssen, damit es rechtskräftig ist.
Was lässt sich in einem Testament regeln?
In einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge aussetzen. Sie bestimmen, wer Ihren Nachlass zu welchen Anteilen erhalten soll. Darüber hinaus können Sie weitere Bestimmungen festhalten, die Ihren Nachlass betreffen. Dabei ist auf die Formulierungen zu achten, da Worte interpretierbar sind. Im Fall des Falles kann der Erblasser nicht mehr gefragt werden, wie er die eine oder andere Passage in seinem Testament gemeint haben will. Bei der Wahl, wem Sie Ihr Erbe hinterlassen, sind sie grundsätzlich frei.
Neben natürlichen Personen, also Ehegatten, Kindern, Bekannten und Verwandten, können auch juristische Personen, wie Firmen, Kirchen oder Vereine, als Erben eingesetzt werden. Der Gesetzgeber macht jedoch auch Einschränkungen. So sind Mitarbeiter eines Pflegeheims oder das Pflegeheim selber von einer Erbschaft ausgenommen. Haustiere oder Sachen, beispielsweise Puppen, können ebenso nicht als Erben bedacht werden.
Mit Ihrem letzten Willen können Sie nicht nur festlegen, wer erben soll, sondern auch, zu welchen Anteilen. So können Sie einwandfrei festlegen, dass Kinder zu unterschiedlichen Anteilen als Erben eingesetzt werden. Es ist zudem möglich und empfehlenswert, sogenannte Ersatzerben zu bestimmen.
Das heißt, sollte ein Erbe vor Ihrem eigenen Tod gestorben sein (sog. Vorversterben), tritt an seine Stelle ein von Ihnen genannter Ersatzerbe. Wenn Sie einen Ihrer Angehörigen gänzlich enterben wollen, ist dies mit dem entsprechenden Eintrag rechtlich möglich. Beachten Sie jedoch, der gesetzliche Pflichtanteil bleibt davon unberührt.
Wenn Sie Ihren Nachlass an mehrere Erben geben, dann bilden diese die sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Ihr Erbe gehört also allen Miterben gemeinschaftlich. In der Konsequenz können die Erben nicht über einzelne Gegenstände aus dem Erbe verfügen, bis dieses endgültig geteilt wird.
Diese Frage ist zum Beispiel bei Immobilien elementar. Die Nachlassverteilung kann hier Klarheit bringen. Bei Grundvermögen kommt es häufig zu einer Teilungsversteigerung. Die Erbengemeinschaft ist erst dann aufgelöst, wenn der Nachlass endgültig aufgeteilt wurde.
Hier kann es zu Auseinandersetzungen unter den Erben kommen, die im Zweifel durch ein Gericht geklärt werden müssen. Testamente sind unwirksam, wenn sie sittenwidrige Inhalte haben oder wenn sie gegen geltende Gesetze verstoßen. Sittenwidrig kann es sein, wenn der Ehepartner festlegt, dass sein Partner nur erbt, wenn er sich nicht wieder verheiratet.
Wie wird ein Testament widerrufen?
Will man seinen Nachlass neu regeln, kann man dies, wenn man das bestehende Testament widerruft. Dabei gilt es aber auch, die Form zu wahren, damit keine Missverständnisse entstehen. Der Widerruf muss also eindeutig sein. In der Rechtsprechung hat sich gezeigt, dass ein Verweis auf „überholt“ auf einem Testament nicht eindeutig ist und im Zweifel dieser letzte Wille gültig bleiben kann.
In der Praxis werden eigenhändige Testamente, die man widerrufen möchte, einfachheitshalber zerrissen. Bei amtlich verwahrten Dokumenten müssen diese erst beim Amtsgericht aus der amtlichen Verwahrung genommen werden. Wichtig ist zu beachten, dass der Widerruf nur gültig wird, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch testierfähig ist.
Es gibt zudem die Möglichkeit, dass Sie ein widerrufenes Testament wieder rechtsgültig machen können. Bei einem eigenhändigen Testament sollten Sie einen entsprechenden Vermerk mit Datums- und Ortsangabe auf das Dokument schreiben.
Dieser könnte lauten: „Der Widerruf wurde von [Name] am [Datum] in [Ort] zurückgenommen. Mein letzter Wille vom [Datum] in [Ort] ist wieder gültig.“
Wie lässt sich ein Testament anfechten?
Es ist möglich, dass ein Testament posthum unwirksam wird. Dafür muss es an einem Nachlassgericht angefochten werden. Der Gesetzgeber hat hier jedoch Schranken eingebaut. Ein Testament kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam anfechten. Diese Bestimmungen finden sich in den Paragraphen 2078 und 2079 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Rechtsgültige Gründe sind danach Irrtum, Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde.
Ein Testament darf aber nicht von jedem angefochten werden. Dies kann nur derjenige machen, dem dann auch unmittelbar das Erbe zugutekommen würde. Dritte haben also keinen Rechtsanspruch, ein Testament anzufechten. Um ein Testament rechtsgültig anzufechten, müssen auch Fristen gewahrt sein.
Das heißt, nur in einem bestimmten Zeitraum kann ein Testament angefochten werden. Die Frist zum Anfechten beträgt genau ein Jahr. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem man vom Anfechtungsgrund Kenntnis erhält. Allerdings verliert die Anfechtung ihre Wirksamkeit, wenn der Erbfall 30 Jahre vergangen ist.
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