Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was ist verboten?
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Die Frage ist brisant, da schon so mancher Grillabend Ausgang eines Nachbarschaftsstreits wurde. Auch aus brandtechnischen Erwägungen ist die Frage interessant. Was ist also erlaubt und was nicht?
Rein statistisch betrachtet, werden gerade in dieser Sekunde mehrere Grills in Deutschland angefeuert. Rund 1,6 Milliarden Mal grillen wir Deutschen im Jahr. Und Orte, wo man dieser Leidenschaft frönen kann, gibt es viele. Am See, im Hof, im Garten – die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Balkon aus? Verbietet das Mietrecht es, dort zu grillen?
Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Die Grundlagen des bundesdeutschen Mietrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. In den Paragraphen 535 bis 580a werden Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern geregelt. Darin findet sich jedoch kein Verweis, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt oder verboten ist. Der Gesetzgeber macht hier also ausdrücklich keine Vorgaben, daher ist Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt.
Allerdings kann der Mietvertrag dieses Recht einschränken oder gar gänzlich untersagen. Der Vermieter kann eine solche Klausel rechtskräftig in den Vertrag aufnehmen und seinem Mieter das Grillen auf dem Balkon verbieten. Wer dann dennoch grillt, der riskiert sogar sein Mietverhältnis.
Der Deutsche Mieterbund weist in einer Stellungnahme auf die möglichen Konsequenzen hin: „Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.“ Ein entsprechendes Urteil findet sich unter dem Aktenzeichen (AZ) „LG Essen 10 S 438/01“.
Doch es gibt eine weitere Einschränkung beziehungsweise ein Gebot, worauf Grillfreunde achten sollten. Bei der fröhlichen „Brutzelei“ bleibt es nicht aus, dass Rauch vom Grill aufsteigt. Hier sollte man darauf achten, dass Nachbarn davon nicht belästigt werden.
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie oft man dem Nachbarn im Monat Grillrauch zumuten kann. Bei Streitfällen, die vor Gericht landeten, gab es bislang unterschiedliche Urteile hinsichtlich der Anzahl.
- OLG Oldenburg AZ 13 U 53/02: Es ist bis zu vier Mal im Jahr zulässig bis 24 Uhr zu grillen
- AG Bonn AZ 6 C 545/96: Einmal pro Monat (April bis September) darf auf dem Balkon gegrillt werden. Allerdings muss dies 48 Stunden vorher der Nachbarschaft verkündet werden.
- LG Stuttgart AZ 10 T 359/96: Es ist bis zu drei Mal im Jahr zulässig beziehungsweise sechs Stunden pro Jahr.
Laut Deutschem Mieterbund drohen bei „wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm“ Bußgelder. Daher hat man hier den generellen Tipp, die Rauchbelästigung so gering wie möglich zu halten.
Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in diesem Video-Blog, was beim Grillen auf dem Balkon erlaubt ist:
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? - Auch wenn ich zur Miete wohne? | Kanzlei WBS
Dies ist ein Platzhalter von Youtube.
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Grillen auf dem Balkon - Tipps
Die meisten Grills in Deutschland werden mit Holzkohle befeuert. Fast schon synonym steht damit die starke Rauchentwicklung. Elektrogrills werden hingegen als raucharm angesehen. Doch stimmt das eigentlich? „Nein“, erklärt ein Experte in Sachen Grillgeräte. Basenio.de sprach für mit Otto Bräuer, der einst im Grill-Ressort Erfurt täglich mit den Geräten zu tun hatte.
„Die Rauchentwicklung hat grundsätzlich nichts mit dem Gerät zu tun“, gab er auf Nachfrage zu verstehen. Rauch kann mit jedem „Brennmaterial“ entstehen, aber auch vermieden werden. So kann die Rauchentwicklung mit einem Deckel auch bei einem Holzkohlegrill minimiert werden. Positiver Nebeneffekt, das Grillgut kann indirekt gegrillt und damit schonender zubereitet werden.
Im Gegensatz dazu kann ein Elektrogrill durchaus den Nachbarn im Qualm stehen lassen. Ist die Grillfläche nicht gereinigt und das Grillgut brennt an, dann wandern auch vom Elektrogrill die Rauchschwaden in nachbarschaftliche Gefilde.
Eine Sprecherin des Deutschen Mieterbunds hat einige grundsätzliche Tipps, welche Grillgeräte auf dem Balkon angebracht sind.
- Holzkohlegrill: Sollte schon aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Balkon verwendet werden.
- Gasgrill: Hier ist es bedenklich, dass eine Gasflasche in der Wohnung steht.
- Elektrogrill: Für den Balkon sicherlich die einfachste Art zu grillen.
Fazit
Grillen ist grundsätzlich auf dem Balkon erlaubt. Allerdings können Vermieter diesen Grillspaß im Mietvertrag verbieten oder reglementieren. Auch die Rechtsprechung hat sich mehrfach mit dem Grillvergnügen auf dem Balkon beschäftigt.
Hier gibt es keine einheitlichen Urteile, sondern Einzelfallentscheidungen. Generell sollte man beim Grillen auf dem Balkon darauf achten, den Nachbarn nicht mit Rauch zu belästigen.
Unser Feuertisch ersetzt zwar keinen Grill, erzeugt aber eine gemütliche, lauschige Stimmung bei einer geselligen Balkonrunde - auch in der kalten Jahreszeit!
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