Erbschaftssteuer berechnen | Immobilien | Haus | Vermögen

Erbschaftssteuer berechnen mit Immobilien & Vermögen: Diese Erbschaftssteuerrechner helfen

Erbschaftssteuer berechnen | Immobilien | Haus | Vermögen
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Sie möchten die Erbschaftssteuer mit Immobilien (Haus) und Vermögen selbst berechnen? Wir stellen Ihnen sehr gute Erbschaftssteuerrechner vor, die Ihnen dabei kostenfrei helfen.

(aktualisiert am: 30.03.2023) | Axel Zawischa

Die Erbschaftsteuer besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben. Die Erbschaftsteuer kann als Nachlasssteuer erhoben werden, wo sie ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Erben unmittelbar den Nachlass besteuert. Dies ist vor allem in anglo-amerikanischen Staaten eine gängige Rechtspraxis. Von den meisten anderen Ländern, wie auch in Deutschland, wird sie als Erbanfallsteuer erhoben.

Wie ist die Erbschaftssteuer in Deutschland geregelt?

Rechtliche Grundlage der Erbschaftssteuer ist das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz, das erstmals 1906 im Deutschen Kaiserreich in Kraft trat. In Deutschland hat sie die Form einer Erbanfallsteuer: Sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht – wie beim System der Nachlasssteuer – das hinterlassene Vermögen als Ganzes. Das Erbe wird um einen entsprechenden Steuersatz reduziert. Die Erbschaftssteuer fällt in Deutschland an dem Tag an, ab dem der Erbe seinen Teil des Nachlasses erhält.

Fragen zum Steuerrecht

Ein schneller Weg, um grundlegende Fragen zum Steuerrecht zu klären, ist der "Chatbot ViOla". Hier können Privatpersonen und Unternehmen ihre Fragen zu Steuern online stellen und in einem "Chat" (elektronische Kommunikation in Echtzeit) beantworten lassen. Der Chatbot ViOla ist über die Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern erreichbar. Hinweis: Der Chat bietet keine Steuerberatung.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

In Deutschland gibt es drei Steuerklassen für die Erbschaftssteuer. In der ersten Steuerklasse befinden sich nahe Verwandte und die ehelichen Lebenspartner, in der Steuerklasse II entfernte Verwandte sowie ehemalige Ehepartner und in der Steuerklasse III alle anderen Empfänger.

In jeder Steuerklasse gelten andere Steuersätze und Freibeträge. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erben ist, desto höher fallen die Freibeträge auf die Erbschaftssteuer aus und desto niedriger sind die Steuersätze. Die Steuersätze hängen zudem von der Höhe des tatsächlichen Erbes ab. Ist das Erbe der Bedachten jeweils höher als der Freibetrag, wird der Übertrag nach dem gültigen Steuersatz der Steuerklasse besteuert.

  • Steuerklasse I: Ehepaar (auch gleichgeschlechtlich), Kinder (auch wenn adoptiert) sowie Stiefkinder, Enkelkinder (wenn deren Eltern gestorben sind), Enkelkinder, Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse II: Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedenen Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)
  • Steuerklasse III: alle übrigen Erben

Youtube Video Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer - Steuerberater Aachen Jörg Reimer bei Center TV

Erbschaftsteuer - Schenkungsteuer - Steuerberater Aachen Jörg Reimer bei Center TV

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Freibeträge & Steuerklassen

Freibeträge werden vom Erbe abgezogen, nur der Rest des Erbes unterliegt der Erbschaftssteuer. Mehr zu Freibeträgen und Steuerbefreiungen im Erbfall erfahren Sie in unserem Ratgeber "Erbschaftssteuer Freibetrag".

VerwandtschaftsgradErbschaftsteuerklasseFreibeträge in EURVersorgungsfreibetrag in EUR
Ehepaare (auch Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)1500.000256.000
Kinder (auch adoptiert sowie Stiefkinder sowie für Enkelkinder, wenn deren Eltern gestorben sind)1400.00010.300 - 52.000
Enkelkinder1200.000 
Eltern und Großeltern1100.000 
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner (auch gleichgeschlechtlich)220.000 
Alle übrigen Erben320.000 

Nachdem die Steuerklasse bestimmt und der Freibetrag abgezogen wurde, muss vom Rest der Erbschaft der jeweilige Steuersatz entrichtet werden. Dieser variert je nach Steuerklasse und Höhe der Erbschaft zwischen 7 und 50 Prozent.

ERBSCHAFT IN EUROSTEUERSATZ IN KLASSE 1 IN PROZENTSTEUERSATZ IN KLASSE 2 IN PROZENTSTEUERSATZ IN KLASSE 3 IN PROZENT
75.00071530
300.000112030
600.000152530
6.000.000193030
13.000.000233550
26.000.000274050
Mehr3043

50

 

Erbschaftssteuerrechner

Wer nicht selbst zum Taschenrechner greifen möchte, um die Erbschaftssteuer zu berechnen, kann sich diese auch online ausrechnen lassen. Auf verschiedenen Internetseiten werden solche Rechner für die Erbschaftssteuer angeboten. 

Hier finden Sie drei ausgewählte Erschaftssteuer Rechner:

Immobilien & sonstige Sachgüter

In der Regel wird nicht nur Geld vererbt, sondern auch Immobilien und Sachgüter. Etwa Schmuck, Bücher, Möbel, Autos oder Elektronik. Der Wert der Sachgüter muss ermittelt werden – und zwar zum Todestag des Erblassers. Erben die Bedachten Immobilien im Wert von 200.000 Euro, so werden diese für die Erbschaftssteuer anschließend so behandelt, als würde es sich um ein Geldvermögen handeln.

Der Wert der Sachgüter entspricht dem Verkehrswert der Sachgüter am Todestag. In aller Regel ermittelt der Nachlassverwalter die entsprechenden Summen für die Erben.

Immobilie als Altersvorsorge

In unserem kostenfreien Finanz-Ratgeber Immobilie als Altersvorsorge finden Sie Tipps, wie Wohnungen und Häuser sinnvoll zur Absicherung im Alter eingesetzt werden können.

Was ist eine Erbschaftssteuererklärung?

Für die Erbschaftssteuer ist eine gesonderte Erbschaftssteuererklärung auszufüllen. Der Erbe muss über die Erbschaftssteuererklärung Rechenschaft ablegen und den zu versteuernden Teil an das Finanzamt weiterleiten. Zuständig ist dabei das Finanzamt, das für den Erblasser bis zu seinem Tod zuständig war. Es empfielt sich, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Für die Erbschaftssteuererklärung liegen entsprechende Formulare in den Finanzämtern aus. 

EU-Erbrechtsverordnung

Ab August 2015 gilt durch die neue EU-Erbrechtsverordnung, die Kapitalverkehrsfreiheit des EU-Parlaments auch für Nachlässe. Jeder Erbe kann das Erbrecht seines Heimatlandes als gültiges Recht bestimmen, auch wenn er im Ausland lebt und der Besitz im Ausland liegt.

Dies muss allerdings vorher im Testament festgehalten werden. Ausgenommen davon sind Grundstücke sowie Betriebsvermögen: Diese müssen weiterhin nach dem Recht des Landes versteuert werden, in dem Unternehmen oder Grundstück liegen.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Erbe. Der Pflichtteil wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt, schränkt also die Testierfreiheit des Erblassers ein. Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen Personen aus diesem Kreis ausgeschlossen, sind sie pflichtteilsberechtigt.

Das gilt aber nur, wenn sie nach der gesetzlichen Erbfolge zu Erben berufen worden wären. Der Pflichtteilsanspruch ändert am Erbrecht des Erben nichts. Der Pflichtteilsberechtigte hat aber einen Anspruch gegen den Erben. Er richtet sich nicht auf bestimmte Gegenstände der Erbmasse, sondern ist ein Anspruch auf Geld in Höhe der Pflichtteilsquote am Nachlass.

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