Stationäre Pflege: Kosten & Tipps zur Kostenübernahme im Alten- & Pflegeheim.
Wie hoch sind die Kosten für die stationäre Pflege und was zahlt die Pflegekasse dazu? In diesem Ratgeber finden Sie zudem Tipps zur Kostenübernahme.
Im Gegensatz zu der ambulanten Pflege werden bei der stationären Pflege die Pflegebedürftigen in Einrichtungen unter ständiger Aufsicht beherbergt. Durch Fachpersonal werden sie dort verpflegt und betreut.
Stationäre Pflege kommt in Frage, wenn die ambulante Pflege keine angemessene Versorgung oder Betreuung der Senioren gewährleisten kann. Die häufigsten Gründe für den Einzug in stationäre Einrichtungen sind schwere Demenz, ein Alter von über 85 Jahren und das Versterben des Ehepartners.
Alten- & Pflegeheim für stationäre Pflege
Bei den verschiedenen Pflegeeinrichtungen lassen sich drei Arten voneinander abgrenzen.
Das Altenwohnheim ist eine Zusammenfassung einzelner Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Die Anlage, Ausstattung und Einrichtung dieser Appartements sind so konzeptioniert, dass die Bewohner darin möglichst lange ein selbstständiges Leben führen können. Gemeinschaftseinrichtungen bieten den Bewohnern die Möglichkeit sich untereinander kennen zu lernen. Dort können Mahlzeiten eingenommen, Freizeitaktivitäten wahrgenommen, Gesellschaftsspiele gespielt und soziale Kontakte gepflegt werden.
Altenheime sind ähnlich aufgebaut wie Altenwohnheime und beinhalten abgeschlossene Einzelwohnungen. Für den Fall, dass die Bewohner ihren Haushalt nicht mehr alleine führen können, stehen ihnen hier Pflegekräfte bei der Haushaltsführung, der pflegerischen Betreuung und der hauswirtschaftliche Versorgung zur Seite.
Die Bewohner von Pflegeheimen leben in der Regel in Einzel- oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel gestellt werden können. Sie sind ständig auf fremde Hilfe angewiesen und werden dementsprechend umfassend pflegerisch und hauswirtschaftlich versorgt und betreut. Das Pflegepersonal ist deshalb immer in ihrer Nähe und erleichtert den Senioren das tägliche Leben.
Was ist stationärer Pflege?
In Pflegeeinrichtungen können Pflegebedürftige ganztägig, tagsüber oder nachts und auch nur kurzzeitig untergebracht werden. Bei der stationären Pflege unterscheidet man deshalb zwischen der vollstationären-, der teilstationären und der kurzfristigen Pflege.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf maximal acht Wochen pro Jahr begrenzt. Die Einweisung erfolgt demnach über einen vereinbarten Zeitraum und ist meist nötig, wenn die ambulante Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann der Fall sein bei einer akuten Erkrankung der Pflegeperson, nach einem Krankenhausaufenthalte der pflegebedürftigen Person oder wenn die häusliche Pflege (noch) nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Ab Pflegegrad 2 übernehmen die gesetzlichen Pflegeversicherungen maximal 1.774,00 Euro im Jahr an allgemeinen Pflegeleistungen. Alle darüber hinaus gehenden Anwendungen müssen von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst getragen werden.
Teilstationäre Pflege
Ziel bei der teilstationären Pflege ist es, dass der Senior weiterhin mit größtmöglicher Unabhängigkeit in seiner eigenen Wohnung leben kann. Da jedoch viele Menschen nicht mehr ambulant zu Hause versorgt werden können, greift die Teilzeitpflege ein. Die pflegebedürftige Person kann dadurch weiterhin zuhause wohnen bleiben, verbringt jedoch einen Teil des Tages oder der Nacht in einer spezialisierten Einrichtung.
Die Fahrt dorthin wird meist von der Pflegeeinrichtung gewährleistet. Anspruch auf eine teilstationäre Pflege haben Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder dies zur Ergänzung notwendig ist. Oft ist dies der Fall, wenn für die Pflege ein hoher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung erforderlich ist.
Vollstationäre Pflege
In vollstationären Pflegeeinrichtungen werden die Bewohner rund um die Uhr betreut und versorgt. Dies umfasst neben der medizinischen Versorgung auch die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten wie Anziehen, Essen, Körperpflege und Mobilität.
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen bieten in der Regel auch soziale und kulturelle Aktivitäten sowie psychosoziale Betreuung an, um das Wohlbefinden der Bewohner zu fördern.
Anhand welcher Kriterien lassen sich Pflegeheime vergleichen? Wie kann der Umzug in Pflegeheim organisiert werden? In unserem Pflege-Ratgeber "Checkliste Pflegeheim" finden Sie Checklisten für den Vergleich von - und den Umzug in Pflegeheime.
Voraussetzungen für stationäre Pflege
Um in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen zu werden, muss die Person einen Pflegegrad haben, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird. Der Anspruch auf einen vollstationären Pflegeplatz besteht unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit ab Pflegegrad 2.
Kosten für vollstationäre Pflege
In Deutschland sind die Kosten für die vollstationäre Pflege von mehreren Faktoren abhängig. Heimbetreiber können die folgenden Kosten in Rechnung stellen, die nicht von den Pflegeversicherungen übernommen werden:
- Ausbildungskosten
- Investitionskosten
- Kosten für Pflege und Betreuung
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen
Laut einem Report des wwissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes lag der Eigenanteil an den Pflegekosten 2.568 EUR. In der Praxis zeigt sich, dass es hier erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt.
Kostenübernahme durch Pflegeversicherung
In vollstationären Pflegeeinrichtungen darf es per Gesetz keine Unterschiede bei den Kosten des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils zwischen den einzelnen Pflegegraden geben. Das heißt, dass für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 die gleichen Kosten in Rechnung gestellt werden wie bei Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2.
Die Pflegekasse trägt im ersten Jahr 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und danach 75 Prozent.
Pflegeheime bekommen von den Pflegekassen die folgenden monatlichen Leistungen. Die Zuschüsse sind nach Pflegegraden gestaffelt:
- Pflegegrad 2 = 770 EUR
- Pflegegrad 3 = 1.262 EUR
- Pflegegrad 4 = 1.775 EUR
- Pflegegrad 5 = 2.005 EUR
Da die Zuschüsse in der Regel nicht reichen, um die gesamten Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz zu begleichen, müssen die Pflegebedürftigen für diese Differenz aufkommen. Reichen Einkünfte und Vermögen nicht aus, können diese durch Anspruch auf Wohngeld oder die Sozialhilfe gedeckt werden.
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