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Seniorenbetreuung zu Hause | Privat | Deutsche | stundenweise | Preise

Seniorenbetreuung zu Hause für Privat - Deutsche Betreuer zu fairen Preisen (stundenweise) ab 32,50 €/h

Seniorenbetreuung zu Hause | Privat | Deutsche | stundenweise | Preise
© Andrey Popov - Fotolia

Bei der Seniorenbetreuung können ältere Menschen zu Hause stundenweise oder in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung versorgt werden. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Betreuungskosten. 

| Steffen Gottschling

Als Seniorenbetreuung werden Betreuungsangebote verstanden, bei denen ältere Menschen in ihrem Alltag unterstützt und versorgt werden. Diese Dienstleistung kann in der Regel stundenweise oder als sogenannte 24-Stunden-Pflege in Anspruch genommen werden.

Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, zeigt Ihnen, wo Sie Betreuungskräfte für Senioren buchen können und wie sich Betroffene und Angehörige für diese Angebote finanzielle Unterstützung holen können.

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Was macht eine Seniorenbetreuung?

In Alterswohnheimen gibt es zwar viele Kontaktmöglichkeiten zu anderen Senioren, doch leiden viele dieser Einrichtungen unter Personalmangel. Durch den Pflegenotstand in Deutschland sind die Kapazitäten begrenzt. Alternative Wohnformen wie das Mehrgenerationenhaus haben sich noch nicht flächendeckend etabliert und sind für Menschen mit einem hohen Pflegegrad weniger geeignet.

Sie benötigen in der Regel eine individuelle und persönliche Betreuung. Solche Hilfsleistungen werden in der medizinischen Pflege nicht angeboten, hier geht es um die Gesundheitsbedürfnisse der Pflegebedürtigen.

Die dadurch resultierende Versorgunglücke wird durch die Angebote der Seniorenbetreuung gefüllt. Es geht um ganz praktische Hilfe im Alltag, Essen zubereiten, Begleitservice bei Spaziergängen, Waschen, Anziehen, eben all das, was zum täglichen Leben dazugehört.

Die Betreuungskräfte kommen zu den Menschen nach Hause und kümmern sich dort um sie. Diese Dienstleistungen können unter bestimmten Umständen von den Pflegekassen übernommen werden.

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Kostenübernahme der Pflegeversicherung

Pflegeversicherungen können Kosten für die Seniorenbetreuung übernehmen beziehungsweise Gelder zur Verfügung stellen. Die Kassen zahlen auf Antrag das Geld an die Pflegebedürftigen, die damit ihre Betreuungskosten begleichen können.

Pflegegeld für Betreuung

Um Pflegegeld zu beziehen, müssen Betroffene in ihrem Zuhause entweder von Angehörigen, Freunden oder Bekannten betreut werden.

Der Kreis möglicher Betreuer ist also weit gefasst. Denn Freund oder Bekannter kann jeder werden. Wichtig ist, dass die Betreuer nicht gewerbsmäßig als Pflegefachkraft arbeiten. Fachkräfte, die gewerbsmäßig ihre Dienstleistungen anbieten, werden über die Pflegesachleistungen bezahlt.

Pflegegeld
Die aktuellen Geldsätze für das Pflegegeld. (Quelle: eigene Darstellung)

 

Weitere Voraussetzung, um Pflegegeld zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad. Den muss man bei seiner Pflegekasse beantragen. Der Antrag kann dort formlos gestellt werden. Es gibt also kein verbindliches Dokument, das ausgefüllt werden muss. Allerdings bieten einige Kassen Musterformulare an. Beispiele für Musterformulare zum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung:

 

Der Antragsteller wird dann durch einen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) untersucht. Dieser entscheidet, ob einen Pflegegrad vergeben werden kann. Die Richtlinie dafür hat sich ebenfalls mit der Pflegereform 2017 geändert. War früher entscheidend wie stark der Mensch beeinträchtigt ist, wird nun nachgesehen, wie selbstständig er noch ist.

Gemessen an der vorhandenen Selbstständigkeit werden seit 2017 die Pflegegrade verteilt. Je selbstständiger ein Mensch ist, desto niedriger fällt der Pflegegrad aus.

Dieser Bewertung liegen sechs prüfbare Bereiche zu Grunde. So werden die Mobilität, die kognitiven & kommunikativen Fähigkeiten, Verhaltensweisen & psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung & selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte untersucht.

Stellt der MDK hierbei fest, dass ein Pflegegrad vergeben werden kann, stehen dem Antragsteller Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Der Bedürftige kann nun entscheiden, ob er Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen möchte. Entscheidet er sich für ersteres, bekommt er monatlich den entsprechenden Satz seines Pflegegrades ausgezahlt. Er kann frei entscheiden, für was er das Pflegegeld verwendet. Die Mittel sind also nicht zweckgebunden.

Voraussetzungen für Pflegegeld

  • Antrag (formlos) und Bewilligung eines Pflegegrads
  • Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte
  • Pflege in häuslicher Umgebung des Bedürftigen

 

Verhinderungspflege für Betreuung

Die Seniorenbetreuung kann auch über die Verhinderungspflege finanziert werden. Diese kann jedoch nur der beantragen, der Pflegegeld bezieht. Wer Pflegesachleistungen erhält, ist hier also außen vor. Jährlich stehen dem Pflegebedürftigen bis zu 1.612 EUR für die Verhinderungspflege zu.

Die entsprechende Regelung findet sich in §39 SGB XI. Dort ist im zweiten Absatz festgehalten, dass dieser „Leistungsbetrag“ mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege um bis zu 806 EUR erhöht werden kann. So können jährlich durch den Pflegebedürftigen bis zu 2.418 EUR im Rahmen der Verhinderungspflege auf Antrag abgerufen werden.

 

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Für die Verhinderungspflege können dem Pflegebedürftigen jährlich bis zu 2.418 Euro zustehen. (Quelle: © Photographee.eu - Fotolia)

 

Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Antrag sind die Bedingungen, die auch beim Pflegegeld gelten – also ein Pflegegrad und häusliche Pflege. Es gibt allerdings weitere Voraussetzungen, die im Angebot der Verhinderungspflege inhärent sind.

Die Leistung wird gezahlt, wenn der Pfleger beziehungsweise Betreuer des Bedürftigen „verhindert“ ist. Sei es durch Krankheit oder Urlaub, der Bedürftige wäre in diesem Fall auf sich allein gestellt. Damit dies nicht geschieht, hat der Gesetzgeber die Gelder für die Verhinderungspflege vorgesehen.

Der Pflegebedürftige kann sich eine „Ersatzpflege durch eine andere Pflegeperson“ organisieren, räumt §39 Abs. 1 SGB XI ein. Im gleichen Absatz sind die weiteren Voraussetzungen für die Verhinderungspflege beschrieben. So heißt es dort:

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad II eingestuft ist.

Auch für den Ersatzpfleger gibt es Bedingungen. Der Ersatzpfleger beziehungsweise -betreuer muss eine Privatperson sein, es darf also kein professioneller Pflegedienst (Unternehmen) engagiert werden. Die Privatperson darf nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert sein. Damit können Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister von der Verhinderungspflege ausgeschlossen sein.

Abgerechnet werden können nur Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehören unter anderem Anziehen, Hilfe beim Essen, Kochen, Gartenarbeit etc. Leistungen der medizinischen Pflege, wie etwa Spritzen setzen und Blutdruckmessen, werden nicht durch die Verhinderungspflege erstattet.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Antrag auf Verhinderungspflege (formlos: Musterformulare AOK, Barmer, Knappschaft)
  • Empfänger von Pflegegeld
  • Mindestens Pflegegrad II
  • Pflegeleistung seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung
  • Ersatzbetreuer/-pfleger (privat) nicht bis zu zweiten Grades verwandt oder verschwägert
  • Nur Leistungen der Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung

 

Übrigens, die Verhinderungspflege kann auch im Nachhinein ausgezahlt werden. Man kann den Antrag also auch erst nach dem „Ausfall“ des eigentlichen Pflegers beziehungsweise Betreuers stellen.

Pflegesachleistungen für Betreuung

Anders verhält es sich, wenn Bedürftige durch ambulante und gewerbsmäßige Pflegefachkräfte versorgt werden. Hier zahlen die Kassen direkt an den Dienstleister. Die Geldsätze sind wie beim Pflegegeld nach den fünf Pflegegraden gestaffelt.

Wird der Pflegebedürftige in seiner häuslichen Umgebung versorgt, und hat einen der Pflegegrade von II bis V, hat er Anspruch auf eine pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Im Gegensatz zum Pflegegeld sind hier die Zahlungen zweckgebunden. Das Geld wird also für vorgeschriebene Leistungen erstattet.

Pflegesachleistung
Geldsätze für die Pflegesachleistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle: eigene Darstellung)

 

Es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Bedürftige können sich also von Angehörigen, Freunden oder Bekannten pflegen lassen und zusätzlich auch professionelle Pflegefachkräfte engagieren. Werden beide Leistungen kombiniert, wird das Pflegegeld nur noch anteilig ausgezahlt. Es gilt: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich, um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Sachleistungen.

Ein Rechenbeispiel:

Ein Pflegebedürftiger hat den Pflegegrad III und bezieht Pflegesachleistungen (1.298 Euro). Von diesen verbraucht er nur 80 Prozent. Damit hat er nur 1.038,40 EUR in Anspruch genommen. Darauf kann er sich 20 Prozent des Pflegegeld-Satzes auszahlen lassen. Der Satz liegt bei einem Pflegegrad III bei 545 Euro monatlich. Davon 20 Prozent - sind 109 EUR über die der Pflegebedürftige frei verfügen kann. Insgesamt hat die Kasse dann 1.147,40 EUR gezahlt.

Für Pflegegeld und Pflegesachleistung wird keine Einkommenssteuer fällig (siehe §3 Nr. 1a Einkommenssteuergesetz).

 

 

40 Euro für Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel. Rechtsgrundlage ist der § 40 SGB XI.

Kosten für Seniorenbetreuung

In der folgenden Tabelle finden Sie Dienstleister in der Seniorenbetreuung. Mit einem Klick auf die Anbieter in der Spalte Seniorenbetreuung erhalten Sie nähere Informationen zu Angeboten und Preisen in den jeweiligen Regionen.

AnbieterSeniorenbetreuung/RegionPreis

AHA24 Köln

stundenweise Betreuung/Raum Köln32,50 EUR/Stunde
Pflegehilfe für Senioren 24 GmbH24-Stunden-Betreuung/Deutschlandweitab 1.799 EUR/Monat

 

Es gibt keine bundesweit einheitlichen Kosten für Seniorenbetreuungen. Jeder Dienstleister hat seine eigenen Kosten, die er in Rechnung stellt. In der überwiegenden Zahl sind Vermittlungsagenturen in Deutschland tätig, die Betreuungskräfte aus dem osteuropäischen Raum nach Deutschland vermittelt.

Diese arbeiten oft nach dem Entsendeprinzip. Es gibt allerdings auch selbstständige deutsche Betreuungskräfte, die in der Regel höhere Stundensätze verlangen als osteuropäische Arbeitskräfte. Möglich ist es auch, dass man die Betreuungskraft selber anstellt, in diesem Fall müssen Sozialversicherungsbeiträge und andere Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis selber geregelt und eingehalten werden.

Beim Entsendeprinzip regelt dies das ausländische Unternehmen, bei dem die Betreuungskraft angestellt ist. Hier erklärt sich auch die in aller Regel günstigeren Konditionen. In vielen Ländern osteuropas sind die Sozialversicherungsbeiträge niedriger als in Deutschland, daher sind die Kosten für diese Unternehmen auch geringer. Diesen Preisvorteil geben sie an ihre Kunden weiter.

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Profilbild von Steffen Gottschling

Steffen Gottschling ist der leitende Redakteur der Ratgeber-Redaktion. Bevor er 2016 bei basenio.de begann, war er im Rundfunk und in der Online-Redaktion einer regionalen Tageszeitung tätig. Seine Themenschwerpunkte sind die Bereiche Pflege & Recht.

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