Pflegebett beantragen: Tipps zum Zuschuss und zur Kostenübernahme durch Krankenkasse & Pflegekasse
Wer ein Pflegebett kaufen möchte, kann sich unter bestimmten Umständen die Kosten dafür von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Worauf es dabei ankommt und was Sie dafür tun müssen, erklärt basenio.de in diesem Pflege-Ratgeber.
Pflegebetten sind in Kliniken und Pflegeheimen Gegenstand des alltäglichen Bedarfs, doch auch für die häusliche Pflege können Pflegebetten in Anspruch genommen werden. Doch wo und wie wird ein Pflegebett beantragt? Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfüllt sein? Basenio.de erkundigte sich dazu bei der AOK Plus.
Ein Pflegebett bedeutet Erleichterung für den Pflegenden und für den Betroffenen. Die Körperpflege, Körperhygiene und das An-und Ausziehen des Pflegebedürftigen können darin leichter bewältigt werden. Im Prinzip sind Krankenbett und Pflegebett das Gleiche: Ein Bett, das den Anforderungen einer pflegebedürftigen Person gerecht wird. Während man von Pflegebetten in stationären Pflegeeinrichtungen und in der häuslichen Umgebung spricht, sind Krankenbetten in der Regel in Krankenhäusern zu finden.
Die Begriffe Krankenbett und Pflegebett geben zudem Auskunft darüber, wer für die Kostenübernahme zuständig ist: Beim Krankenbett ist es die Krankenkasse, beim Pflegebett die Pflegekasse. Jedoch werden beide Begriffe oft synonym verwendet.
Kostenübernahme Pflegekasse & Krankenkasse
Krankenbett von der Krankenkasse: Die Krankenkasse kann die Kosten für ein sogenanntes „behindertengerechtes Bett“ übernehmen, ohne dass eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) besteht. Jedoch muss eine ärztliche Verordnung vorliegen und das Bett muss zum Ausgleich einer Behinderung dienen, einer Behinderung vorbeugen oder aber auf einen Behandlungserfolg zielen. Ein von der Krankenkasse genehmigtes Pflegebett wird hier als technisches Hilfsmittel bezahlt.
Pflegebett von der Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten erst dann, wenn eine Pflegebedürftigkeit anerkannter Pflegegrad nachgewiesen wurde. Voraussetzung ist, dass das Pflegebett eine von drei Anforderungen des § 40 SGB XI (SGB = Sozialgesetzbuch) erfüllt:
1. Das Pflegebett dient der Erleichterung der Pflege
2. Das Pflegebett lindert Beschwerden des Pflegebedürftigen
3. Das Pflegebett ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung
Wenn der eine Kostenträger nicht für die Kostenübernahme in Frage kommen sollte, schließt dies die Übernahme der Kosten durch den anderen nicht aus.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, der ist über diese auch pflegeversichert. Suchen gesetzlich Versicherte also einen Ansprechpartner in Sachen Pflege, finden sie diesen bei ihrer Krankenkasse. Privatversicherte haben ein Wahlrecht. Sie können unabhängig von ihrer Krankenkasse eine Pflegekasse wählen.
Kostenübernahme für Matratzen?
Zum Bett braucht es auch die passende Matratze. Hier ist die Frage der Kostenübernahme allerdings anders geregelt, erklärt die AOK Plus auf basenio-Nachfrage:
Matratzen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und können daher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Für Versicherte, die an Dekubitus leiden, kann der Arzt eine Antidekubitusmatratze verordnen, um die Druckgeschwüre zu verringern. Die Kostenübernahme wird für jeden Versicherten von uns geprüft.
Liegt eine ärztliche Verordnung (Privatrezept) vor, so können die Kosten für das Hilfsmittel von der privaten Krankenkasse erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Pflegematratze, wenn der Bedürftige einen Pflegegrad besitzt und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein Pflegebett zählt zu den Hilfsmitteln. Versicherte ab 18 Jahren übernehmen dafür eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, sofern sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Eine Sprecherin der AOK Plus lässt wissen: „Sehr wichtig zu erwähnen ist auch, dass man über die Krankenkasse kein Pflegebett bekommt, sollte man im Pflegeheim Patient sein. Die Krankenkasse setzt voraus, dass Pflegebetten Teil der Ausstattung dort sind.“
Die fünf Pflegegrade
In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade. Welche Leistungen den Pflegebedürftigen in jedem einzelnen Pflegegrad zustehen, finden Sie in unseren Pflege-Ratgebern:
Pflegebett: Zuschuss beantragen
Es ist immer abhängig vom Einzelfall, wer gerade für die Kostenübernahme in Frage kommt. Prinzipiell ist es sinnvoll, wenn Sie das Pflegebett zuerst bei Ihrer Krankenkasse oder der Krankenkasse des Pflegebedürftigen beantragen.
Eine Sprecherin der AOK Plus erklärt: „Es gibt keinen direkten Antrag für ein Pflegebett. Man bekommt von seinem behandelnden Arzt eine Verordnung ausgestellt. Mit dieser wendet man sich dann an ein Sanitätshaus, welches Pflegebetten anbietet. Sanitätshäuser haben Verträge mit den Krankenkassen und rechnen über die ärztliche Verordnung mit diesen ab“, so die AOK Plus.
Sollten Sie als Pflegender ein Pflegebett beantragen wollen, so besprechen Sie dies am besten zuerst mit dem behandelnden Arzt. Dieser erstellt dann für die Beantragung eine sogenannte Verordnung (ähnlich wie ein Rezept). Hier ist die Bezeichnung „behindertengerechtes Bett“ sehr wichtig.
Ist Ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig und im Besitz eines Pflegegrades, ist der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zuständig, um zu prüfen, ob ein Pflegebett notwendig ist. Schon auf dem Pflegegutachten des MDK kann bereits der Bedarf eines höhenverstellbaren Pflegebettes vermerkt sein, um die häusliche Krankenpflege zu erleichtern. Es ist dann auch möglich, bei der Pflegekasse das gewünschte Pflegebett zu beantragen.
Hierbei ist es empfehlenswert, sich mit beiden potentiellen Kostenträgern – also Krankenkasse und Pflegekasse – auszutauschen und zu besprechen. Dies verringert den Zeitaufwand, ein Pflegebett zu beantragen, erheblich.
„Kaufen Sie das Bett nicht privat, bevor Sie das Pflegebett beantragen. Warten Sie ab, bis Sie eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Kasse erhalten. Sonst kann es geschehen, dass Sie als Angehöriger oder Pflegebedürftiger auf den Kosten sitzen bleiben“, warnt die Sprecherin der AOK Plus.
Sollte keine Genehmigung erfolgen und der Antrag auf ein Pflegebett abgelehnt werden, dann ist innerhalb der auf dem Ablehnungsbescheid angegebenen Widerspruchsfrist, die meistens 4 Wochen beträgt, ein Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen.
Sie können nicht nur eine Kostenübernahme für das nötige Pflegebett beantragen, sondern auch eine Erstattung für die Stromkosten für dieses und weitere elektrisch betriebene Hilfsmittel.
Pflegebetten - Varianten
Klassische Pflegebetten zeichnen sich meist durch Höhenverstellbarkeit aus. Jedoch gibt es zahlreiche Zusatzfunktionen, welche die Pflege erheblich erleichtern.
Seniorenbetten
Leider hat nicht jeder genug Platz, um im Wohn-oder Schlafzimmer ein zusätzliches Pflegebett aufzustellen. Ein Seniorenbett ist eigentlich vielmehr ein Pflege-Einlegerahmen. Viele Partner möchten gern so lang wie möglich im selben Zimmer schlafen. Mit dem Einlegerahmen kann – in einem oder auch in beiden Betten - der Bettenrost ersetzt werden. Der Einlegerahmen ist höhen- sowie auch an den Armen und Beinen verstellbar. Somit kann der Partner direkt im Ehebett gepflegt werden.
Niederflurbetten
Diese Betten eignen sich besonders für Demenzpatienten, da diese oft zur Bettflucht neigen, wobei oft unbeabsichtigt das Bett verlassen wird. Hierbei kann es zu lebensbedrohlichen Stürzen kommen. Niederflurbetten können soweit heruntergesenkt werden, dass der Pflegebedürftige beim Verlassen des Bettes nicht mehr tief stürzt.
Aufstehbetten
Um dem Patienten das Aufstehen zu erleichtern, kann der Patient bei diesem Bett mithilfe einer elektrisch drehbaren Liegefläche in eine Sitzposition und anschließend in eine Aufstehposition gefahren werden. Somit kann der Betroffene besser aufstehen oder angenehm sitzen.
Schwerlastbetten
Sollte ein Pflegebedürftiger übergewichtig sein, ist das Schwerlastbett die richtige Wahl. Je nach Modell können diese Betten mit bis zu 500 Kilogramm belastet werden.
Lagerungsbetten
Bei offenen Stellen am Körper (Dekubitus) sind Lagerungsbetten am besten geeignet. Der Pflegebedürftige kann damit vollmotorisch in eine andere Position gebracht oder gewendet werden. Die Betten- und Matratzenkonstruktion beugt Druckstellen vor.
Pflegebetten für Kinder
Kinder benötigen neben Geborgenheit und Schutz auch Freiräume. Je nach Modell gibt es beispielsweise Betten mit transparenten Seitenwänden oder bunten Rundstäben aus Holz. Zusätzlich besitzen die Pflegebetten für Kinder meist leicht bedienbare Absenkgitter und sind in der Höhe verstellbar.
Pflegehilfsmittel Und Pflegebetten - Dieser Anspruch Besteht 2020 (Einfach Erklärt)
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Tipps zum Pflegebett
Es gibt verschiedene Anbieter, Modelle und Preise für Pflegebetten. Bei den Kosten für ein Pflegebett kommt es immer ganz darauf an, welche Ausstattung benötigt oder gewünscht wird. Bei den einfachsten Pflegebetten ist beispielsweise eine mehrfach geteilte, höhenverstellbare Liegefläche, vorhanden. Jedoch kann sich der Preis bei zusätzlichen Hilfsmitteln, wie Fußstützen oder Infusionshaltern, erhöhen.
„Beim Kauf sowie der Leihgabe kommt es dann immer auf die Verträge an, die die Krankenkasse mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen hat. Der Eigenanteil oder auch Mehrkosten entstehen für den zu Pflegenden nur, wenn er über das Maß des Notwendigen zusätzliche Ausrüstung für das Bett wählt. Also Extrawünsche müssen dann selbst bezahlt werden“, gibt die Sprecherin der AOK Plus zu verstehen.
Da Pflegebetten zu den Medizinprodukten zählen, sollten sie einmal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Das dürfen nur zugelassene Prüfer nach § 4 MPBetreibV (Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten) übernehmen. Besteht eine Förderung durch eine Kasse, dann übernimmt diese auch die Kosten für die Prüfung.
Pflegebett mieten oder kaufen?
Wenn Sie ein Pflegebett beantragen und anschließend eine Genehmigung ausgestellt wird, dann bekommen Sie dieses Hilfsmittel meist von einem Sanitätshaus gestellt. Es handelt sich dann lediglich um eine Leihgabe. Verstirbt der Pflegebedürftige oder er ist soweit wieder genesen, dass er das Bett nicht mehr benötigt, muss es wieder zurückgegeben werden.
Wenn Sie ein Pflegebett beantragen, dieses jedoch lieber kaufen statt leihen möchten, dann besteht die Gefahr, dass Sie die Kosten selbst tragen müssen. Dem Nachteil der höheren Eigenkosten stehen diese Vorteile gegenüber:
- Sie erhalten beim Kauf mit Sicherheit ein unverwendetes, neues Pflegebett.
- Sie können das Bett dann nach eigenen Wünschen zusammenstellen.
- Oft werden Sie auf der Suche nach günstigen Marken-Pflegebetten von Sanitätshäusern in deren Online-Shop fündig.
- Welche Art von Bett benötige ich?
- Ist mir die Optik wichtig?
- Benötige ich gewisse Zusatzfunktionen, wie Infusionshalter oder Fußstütze?
- Möchte ich das Bett leihen oder kaufen?
- Welchen Preis bin ich bereit, zu zahlen?
Kommentare
die IKK Classik hat bei meine Ehemann Pflegegrad 4 Pflegebett mit Inkontinenz Matratze abgelehnt nur weil wir beantragt durch unseren Hausarzt Sondermase 80x190. Leider ist unsere Schlafzimmer klein. Z.zt.haben wir beide ein Ehebett 160x195 z.Zt und möchten nebeneinander schlafen. Wie sollen wir handeln da der Frist vom 2021 abgelaufen ist. LG
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