Die Pflege im Ausland: Kosten und Preise für die Versorgung in Alten- & Pflegeheimen außerhalb Deutschlands
Eine Pflege in Deutschland können sich viele ältere Menschen und ihre Angehörigen nicht mehr leisten. Bietet das Ausland hierfür eine passende Alternative?
Immer weniger Menschen können die Kosten für ambulante und stationäre Pflegeleistungen in Deutschland aufbringen und sind somit auf die Hilfe des Sozialamtes angewiesen. Oft entscheiden sich Deutsche aus diesen finanziellen Gründen für die günstigere Variante im Ausland. Die dortigen Heime sind weniger kostenintensiv und im Bezug auf Qualität und Zuwendung häufig mit deutschen Häusern vergleichbar.
In Deutschland haben sich osteuropäische Pflegekräfte schon bewiesen und bestätigen, dass sich im Ausland gut um Pflegebedürftige gekümmert wird. Trotzdem stellt sich die Frage, ob eine Pflege im Ausland wirklich empfehlenswert ist, zumal Besuch oder Hilfe der Angehörigen und Freunde damit eher zur Ausnahme werden.
Das Pflegegeld im Ausland
Die deutsche Pflegeversicherung zahlt bei einer Betreuung im Ausland Pflegegeld, wenn sich das Heim in einem EU-Land, in der Schweiz, in Lichtenstein, in Island oder in Norwegen befindet. Das Pflegegeld ist dabei abhängig von der Pflegestufe und beträgt zwischen 120,00 € und 700,00 €. Hält man sich nur vorübergehend für bis zu sechs Wochen in Nicht-EU-Ländern auf, so besteht ebenfalls ein Anspruch auf Pflegegeld.
Dieser Anspruch ruht jedoch laut § 34 Abs. 1 Nr. 2 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) im In- und Ausland, wenn Pflegebedürftige Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung oder aus öffentlichen Kassen beziehen. Desweiteren kann der Pflegebedürftige unter Umständen seinen Anspruch auf das deutsche Pflegegeld verlieren (oder weniger erhalten), wenn er im Ausland Kostenerstattungen für seine Pflege erhält.
Im Gegensatz zum Pflegegeld werden wesentlich teurere Sachleistungen für die Pflege im Ausland jedoch nicht erstattet. In Deutschland beteiligt sich die Pflegeversicherung an diesen je nach Pflegestufe mit einem Zuschuss zwischen 225,00 € und 1.550,00 €. Die fehlende Vergütung dieser Sachleistungen bei einer Pflege im Ausland wurde im Jahre 2012 vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten.
Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Diese deutlich höheren Sachleistungen können laut EuGH im Ausland nicht geltend gemacht werden, da dort weder genauso hohe Qualität noch ebenso professionelle Arbeit wie in Deutschland sichergestellt werden kann.
Ausnahmen bestehen, wenn eine deutsche Pflegekraft den Pflegebedürftigen für bis zu sechs Wochen im Jahr ins Ausland begleitet. In diesem Fall zahlt die deutsche Pflegekasse weiterhin die Sachleistungen.
In einigen EU-Ländern, wie Frankreich, Österreich oder den Niederlanden erhalten Pflegebedürftige Unterstützungen der dortigen Sozialversicherungen. Diese übernehmen bei deutschen Pflegebedürftigen Teile der Sachleistungen, genauso wie es für die eigenen Bürger gesetzlich vorgeschrieben ist. In den meisten anderen Ländern der Welt sind Sozialversicherungssysteme jedoch nur auf Inländer beschränkt.
Renten- und Krankenversicherung
Die Rente von Pflegebedürftigen kann auch ins Ausland überwiesen werden. Insgesamt werden laut Bundesregierung bereits 170.000 deutsche Renten jeden Monat in 150 Länder überwiesen. Wichtig ist es dabei, alle Formalitäten rechtzeitig vor dem Umzug bei der Rentenversicherung zu klären.
Bei einer Krankenversicherung unterscheidet man, ob der Pflegebedürftige innerhalb der EU oder in anderen Ländern betreut wird. Innerhalb der EU steht einem Deutschen die gleiche Behandlung zu wie einem Staatsangehörigen des jeweiligen Landes. Außerhalb der EU erhält man jedoch keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme von Seiten der Krankenversicherung. Eine Ausnahme dazu bilden Tunesien und die Türkei, welche ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben.
Tipps zur Pflege im Ausland
Auch nach einem Umzug ins Ausland können Sie sich immer noch in Deutschland behandeln lassen, so lange der neue Wohnort innerhalb der Europäischen Union liegt. Vor dem Umzug des Pflegebedürftigen ins Ausland ist es besonders wichtig, sich nicht auf Prospekte zu verlassen, sondern sich das Heim selbst anzusehen und gegebenenfalls mit den Heimbewohnern zu sprechen. Dabei können Sie auch sicherstellen, dass sowohl von Pflegekräften als auch Ärzten Deutsch gesprochen wird, sodass der Pflegebedürftige sich problemlos verständigen kann.
Da das größte Problem in Pflegeheimen mit der Einsamkeit der Bewohner zusammenhängt, sollte man sicher stellen, dass die Entfernung von Wohnort zu Heim richtig eingeschätzt wird. Damit wird sichergestellt, dass sich ausreichend um den Angehörigen gekümmert werden kann. Der Pflegebedürftige soll sich an diesem Ort wohl fühlen. Aus diesem Grund ist außerdem zu berücksichtigen, wie mobil der Betroffene bisher war. Sollte er schon viele Auslandserfahrungen gesammelt haben, wird ihm die Pflege im Ausland wahrscheinlich weniger schwer fallen als Patienten, die noch nie ihre Heimat verlassen haben.
Bevor ein Pflegebedürftiger seine gewohnte Umgebung verlässt, sollte er sich darüber bei der Rentenversicherung oder der privaten Altersversorgung beraten lassen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist genauso empfehlenswert wie eine Vollmacht und eine Patientenverfügung für eventuelle Notfälle.
Wenn Sie den Pflegebedürftigen später im Ausland besuchen wollen, können Sie sich einen Pflegeurlaub von der Pflegekasse bezuschussen lassen, insofern die zuständige Pflegekasse frühzeitig von Ihrem Urlaubsantritt informiert wurde. In Deutschland können Angehörige für bis zu vier Wochen im Jahr einen maximalen Betrag von 1.612,00 € von der Pflegekasse erhalten.
Obwohl die Sachleistungen von der Krankenkasse bei einer Pflege im Ausland entfallen, lohnt sich für viele dennoch diese Variante, da die Pflege in anderen Ländern häufig günstiger ausfällt. In der nachfolgenden Grafik wird deutlich, dass die Betreuung in osteuropäischen Heimen meist günstiger ist als im eigenen Land. Die Daten beziehen sich dabei auf eine Recherche von seniorplace und spiegeln die Preise für Zweibettzimmer in Heimen von Tschechien, Ungarn, Polen, Kroatien, Bosnien und der Slowakei wider.
Pflegestufe | Pflegestufe Kosten pro Monat in € | Pflegegeld der deutschen Pflegekasse in € | Zuzahlung pro Monat in € |
---|---|---|---|
1 | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 235,00 | 817,50 (m) 1.025,00 (t) |
2 | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 440,00 | 452,50 (g) 612,50 (m) 820,00 (t) |
3 | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 700,00 | 192,50 (g) 352,50 (m) 560,00 (t) |
1 (mit Demenz) | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 305,00 | 587,50 (g) 747,50 (m) 955,00 (t) |
2 (mit Demenz) | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 525,00 | 367,50 (g) 527,50 (m) 735,50 (t) |
3 (mit Demenz) | 892,50 (g) 1.052,50 (m) 1.260,00 (t) | 700,00 | 192,50 (g) 352,50 (m) 560,00 (t) |
Kommentare
Kommentar schreiben