Telemedizin & Online-Arzt in Deutschland: Welche Anbieter gibt es und welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Telemedizin in Deutschland: Wie und wo kann der Online-Arzt in Anspruch genommen werden? Basenio.de stellt Anbieter von telemedizinischen Leistungen vor und erklärt, in welchen Fällen Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen.
Gesundheits-Apps, Online-Sprechstunde, elektronische Patientenakte – die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in vollem Gange, dennoch müssen noch einige Hürden – vor allem gesetzliche - genommen werden, damit alle Akteure, also Ärzte, Patienten, Versicherer und Apotheker, teilhaben können.
Was ist Telemedizin?
Die Bundesärztekammer definiert Telemedizin wie folgt:
Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt.
Erst seit einem Beschluss des Deutschen Ärztetages im Mai 2018 ist es Ärzten überhaupt erlaubt, Patienten aus der Ferne zu diagnostizieren und Rezepte für Erkrankte auszustellen, die sie vorher noch nie gesehen haben.
Gesetzliche Grundlage der Telemedizin
Mit der Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots durch einen Beschluss des Deutschen Ärztetages im Mai 2018 ist die Verschreibung von Medikamenten und die Ausstellung von Krankenscheinen nach telemedizinischer Behandlung möglich, „wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, so der neue Wortlaut des § 7 Abs. 4 MBO-Ä.
(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte) - Weitere Rechtquellen zum Thema: Arzneimittelgesetz (AMG), BGB (zum Thema Fernabsatzverträge §312c, Aufklärungspflichten §630e, Dokumentation der Behandlung §630f)
Anwendungsgebiete der Telemedizin
Durch die Digitalisierung sind weitere telemedizinische Angebote möglich geworden. Einige Ärzte setzen schon jetzt auf die Telemedizin in Verbindung mit einem Versorgungsassistent. Vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen und chronisch Kranke können profitieren. Sie sparen sich den für sie oft mühsamen Weg in die Praxis und erhalten die medizinische Leistung in ihrer Wohnung.
Pflegekräfte und Versorgungsassistenten können beispielsweise ein Elektrokardiogramm (EKG) schreiben, Blutdruck messen, Blut abnehmen und Wunden versorgen. Die Ergebnisse werden dann über eine gesicherte Leitung per Computer direkt in die Praxis des behandelnden Arztes übertragen. Der kann im Bedarf dann auch per Video-Verbindung zugeschaltet werden.
Weitere mögliche Anwendungsgebiete der Telemedizin:
- Unmittelbarer Austausch von klinischen, radiologischen und histologischen Befunden sowie Laborergebnissen zwischen Haus- und Facharzt
- Interdisziplinäre Telekonsultation zwischen Kliniken
- Fernüberwachung von Patienten mit Herz-Kreis-Erkrankung, Diabetes, Bluthochdruck oder Asthma, Übermittlung von Werten und Daten sowie visuelle Verlaufskontrolle per Video-Sprechstunde
- Digitale Patientenschulung bei chronischen Erkrankungen
Grenzen der Telemedizin
Alles geht natürlich nicht via Internet – ab und an müssen Patienten immer noch persönlich in der Praxis erscheinen. Die Technik kann den „Präsensarzt“ nicht ersetzen – vor allem nicht bei schweren Krankheiten. Zudem ist die Telemedizin nicht jedermanns Sache, eine gewissen Offenheit gegenüber technischen Geräte wie Computer oder Smartphone gehört dazu – auch das Thema Datenschutz schreckt viele Patienten und Ärzte noch ab.
Unter Medizinern ist die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes heftig umstritten. Laut einer Reportage des Deutschlandfunks befürchten viele Ärzte, dass Standards heruntergesetzt und vorrangig kommerziellen Anbietern Tür und Tor geöffnet werden. Dabei bestreitet keiner, dass die Telemedizin den traditionellen Arztbesuch nicht ersetzen kann, sondern nur ergänzen. Tatsächlich hat die Lockerung bereits einige „schwarze Schafe“ zum Vorschein gebracht, weiß der Deutschlandfunk zu berichten: So wirbt das umstrittene Hamburger StartUp „AU-Schein“ mit schnellen Krankschreibungen übers Handy.
Teleclinic-Geschäftsführerin Katharina Jünger spricht weitere Probleme an: Trotz „riesiger Nachfrage“, nach eigenen Angaben sind auf dem Portal 240.000 Menschen angemeldet, war die Frage der Abrechnung lange Zeit nicht geklärt.
Kostenübernahme durch Krankenkasse
Wer sich für das Angebot der Telemedizin interessiert, kann bei seiner Krankenkasse anrufen und nach einem Online-Doktor oder telemedizinischen Programmen in der Umgebung fragen. Mehrere Krankenkassen haben Pilotprojekte ins Leben gerufen.
Der Modellversuch "Docdirekt" der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) etwa, hier wurden seit April 2018 etwa 300 Patienten im Monat von rund 40 niedergelassenen Haus- und Kinderärzten telemedizinisch behandelt .
Die Erfahrungen, sagt KVBW-Sprecher Kai Sonntag, seien durchweg positiv - bei Patienten ebenso wie bei Ärzten. "Viele rufen an, weil sie erst einmal wissen wollen, ob sie überhaupt zu einem Arzt müssen." Besonders häufig nutzten Eltern mit kleinen Kindern das Angebot. Aber auch Berufstätige, die kaum Zeit hätten, und "Ältere, die schätzen, dass sie bequem von Zuhause aus anrufen können", gehören zu den häufigsten Nutzern. Häufig könne der Fall schon durch Fragen abschließend am Telefon bearbeitet werden. Falls nicht, vermittelt die KVBW einen Termin bei einem Haus- oder Facharzt.
Telemedizin: Anbieter
In der folgenden Tabelle stellen wir Anbieter telemedizinicher Dienste und ihre jeweiligen Angebote vor.
Anbieter | Angebot |
sprechstunde.online | Patienten können auf zwei Wegen einen Termin vereinbaren. Entweder Ihr behandelnder Arzt erstellt eine Einladung für Sie oder Sie buchen einen Online-Termin via Internet bei ihm. |
fernarzt.com | Fernarzt deckt derzeit Themen wie Haarausfall, Verhütung oder Migräne ab. Die Behandlungsgebühr beträgt zwischen 15 und 35 Euro – je nach Art der Behandlung. Man füllt einen Fragebogen zu den Krankheitssymptomen aus, dieser wird von einem Arzt geprüft und die benötigten Medikamente direkt nach Hause geliefert. |
kinderheldin.de | Ein telemedizinisches Beratungsportal für Schwangere und junge Eltern. Die Nutzer können über die Plattform mit festangestellten Hebammen chatten oder telefonieren, auch abends, am Wochenende oder feiertags. 39,90 Euro kostet eine einmonatige Fragen-Flatrate, einige Krankenkassen und Geburtskliniken erstatten die Kosten |
Teleclinic | TeleClinic verspricht Arztgespräche, Rezepte und Krankschreibung in Minuten per App. So funktionierts: Behandlung auswählen: Zum Beispiel Grippe, Durchfall, Kopfschmerzen oder Erektionsstörungen, Fragebogen online ausfüllen, Vermittlung eines Arztgesprächs, Rezept und Krankschreibung in der App, Medikament kann in der Apotheke abgeholt oder nach Hause geliefert werden. Das Arztgespräch kostet 37,54 Euro (plus mögliche Zuschläge für Nacht, Feiertage und Wochenende) |
Zava | Laut eigener Aussage „größte Online-Arztpraxis Europas“: Meiste Patientenanfragen zu Verhütung, Erektionsstörungen und Haarausfall. Arzt und Patient tauschen sich hier weitgehend schriftlich und zeitversetzt aus. So funktioniert’s: Patient stellt eine Behandlungsanfrage auf der Seite, zum Beispiel in der Kategorie Blasenentzündung, beantwortet einige gezielt auf die Symptome einer Blasenentzündung zugeschnittene Fragen, wählt sein bevorzugtes Medikament aus, dann prüft ein Arzt den Fragebogen und die Medikamentenwahl und stellt bei Bedarf das Privatrezept aus. Das Medikament wird von einer europäischen Versandapotheke geliefert oder kann in einer Apotheke vor Ort abgeholt werden. |
Jameda | Jameda ist nicht nur das größte Portal zur Bewertung von Ärzten, sondern Patienten können online einen passenden Arzt finden, Termine buchen und herausfinden, wer eine Video-Sprechstunde anbietet. |
Einen Überblick über die vielfältigen Projekte bietet das Deutsche Telemedizin-Portal, das im Rahmen der eHealth-Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit unter enger Mitarbeit der Bundesärztekammer aufgebaut wurde. Interessierten Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten oder Initiatoren von Telemedizin-Projekten bietet das frei zugängliche Portal Informationen an.
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