Alternative Medizin & Therapie: Was zahlt Ihre Krankenkasse für Akupunktur, Osteopathie & Co.?
Für alternative Medizin und Therapien können Krankenkassen die Kosten übernehmen. Allerdings gilt das nicht jede Behandlung und Arznei. Auch zwischen den Krankenkassen gibt es Unterschiede bei den Kostenregelungen für ihre Versicherten.
- 1.Alternativmedizin: Bekannte Methoden & Konzepte
- 1.1Heilpflanzen & Heilpilze
- 1.2Akupunktur
- 1.3Osteopathie
- 1.4Schüßer Salze
- 2.Kostenübernahme durch Krankenkassen
- 2.1Kostenübernahme durch die Techniker Krankenkasse (TK)
- 2.2Kostenübernahme durch die AOK Plus
- 2.3Kostenübernahme der Knappschaft
Als Alternativmedizin wird eine Reihe von Behandlungsmethoden und diagnostischen Konzepten verstanden, die sich außerhalb schulmedizinischer Standards bewegen. Die Wirkungsmechanismen basieren in der Regel nicht auf Evidenz, sondern beruhen auf Erfahrungen.
Basenio.de, der Ratgeber für die Generation 50plus, stellt Ihnen bekannte Formen und Konzepte der Alternativmedizin in diesem Ratgeber vor. Dazu erfahren Sie, welche Kosten für Behandlungen und Heilmittel aus der Alternativmedizin von den Krankenkassen übernommen werden.
Alternativmedizin: Bekannte Methoden & Konzepte
Die hier vorgestellten Behandlungsmethoden und Konzepte stellen nur einen Ausschnitt der alternativen Medizin dar. In der Übersicht fehlen unter anderem Naturheilverfahren wie die Bachblüten-Therapie und Formen der traditionellen chinesischen Medizin.
Heilpflanzen & Heilpilze
Die Natur hält vieles parat, mit dem wir physische und psychische Leiden lindern und heilen können. So werden seit Jahrhunderten in der traditionellen chinesischen Medizin Heilpilze bei bestimmten Krankheitsbildern eingesetzt. Eine Behandlung mit solchen Pilzen wird als „Mykotherapie“ bezeichnet. Vor allem bei Allergien und Immunschwächen finden solche Behandlungsformen Anwendung.
Eine Heilpflanze, die in den letzten Jahren immer mehr in der Schulmedizin Erwähnung findet, ist der Hanf. Jahrzehntelang als süchtige machende Droge geächtet, erkennt die Wissenschaft zunehmend die heilenden Potentiale der Pflanze. Längst sind noch nicht alle Wirkungsweisen der einzelnen Cannabinoide bekannt, doch insbesondere bei Schmerztherapien können Schulmediziner heute schon ihren Patienten solche Arzneien aus Hanf verschreiben. Im Fokus steht dabei das Cannabinoid "Tetrahydrocannabinol" - kurz THC.
Im Handel sind jedoch Präparate aus THC nicht frei erhältlich. Nur unter strengen Auflagen können sie auf ärztliches Rezept über Apotheken bezogen werden. Anders sieht dies beim Cannabinoid "Cannabidiol" - kurz CBD.
CBD hat keine berauschende Wirkung, soll aber einige medizinische Potentiale enthalten. So soll es entzündungshemmend, schmerzlindernd und entkrampfend wirken können. Wissenschaftlich sind diese Effekte allerdings noch nicht belegt.
Akupunktur
Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept, welches ebenfalls aus der traditionellen chinesischen Medizin hervorkam. Dabei werden Patienten dünne Akupunkturnadeln an bestimmten Stellen ihres Körpers platziert. Je nach Indikation und Behandlung „stecken“ die Nadeln dort zwanzig bis dreißig Minuten. Auf diese Weise sollen Reize im Gehirn stimuliert werden, die den Heilungsprozess in Gang setzen.
Laut der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur kann dieses alternative Medizinverfahren diese „Wirkrichtungen“ erreichen:
- Schmerzlindernd
- Muskeltonus regulierend
- Immunmodulierend
- Psycho-Neuro-Endokrine Wirkung
- Abschwellend
- Durchblutungsfördernd
- Vegetativ regulierend
- Psychisch ausgleichend
Die möglichen Wirkungsweisen einer Akupunktur werden in der evidenzbasierten Medizin kontrovers diskutiert.
Osteopathie
„Die Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen.“ So definiert der Verband der Osteopathen Deutschlands (VOD) diese Form der alternativen Medizin. Eine zentrale Rolle spielen hier die Faszien, die unsere inneren Körperstrukturen umgeben.
Die Faszien sollen in der osteopathischen Therapie gelockert werden, damit die Strukturen in unserem Körper ihre volle Bewegungsfreiheit behalten oder wieder erlangen. Bei Blockaden und Gewebespannungen, davon gehen zumindest Osteopathen aus, kann unser Organismus seine Fähigkeit zur Selbstregulierung verlieren. Hat der Körper diese Fähigkeit verloren, können sich Krankheiten und Störungen entwickeln.
Durch die osteopathische Behandlung sollen die Selbstheilungs- und Selbstregulierungskräfte unseres Körpers erhalten oder wieder angeregt werden. Es geht also nicht darum, Symptome zu behandeln, sondern um die Ursachen.
Für die Osteopathie finden sich zu einigen Krankheitsbildern auch Studien, die auf Maßstäben der evidenzbasierten Medizin aufbauen. Das betrifft vor allem Indikationen im Bewegungssystem.
Schüßer Salze
Die Therapie mit Schüßler Salzen beruht auf den Erfahrungen des Dr. Wilhelm Heinrich Schüßler. Er kam im 19. Jahrhundert zu der Überzeugung, dass ein gestörter Mineralhaushalt Krankheiten im Körper auslösen kann. Nehmen Patienten entsprechende Mineralstoffe auf, ließen sich ihre Erkrankungen heilen, war Schüßler überzeugt.
Der Namensgeber der Schüßler Salze beschrieb ursprünglich zwölf Salze, die sogenannten „Funktionsmittel“, die in der Therapie eingesetzt werden können. Diese Funktionsmittel sollen laut Schüßler biochemischen Störungen im Körper entgegenwirken. Anhänger seiner Theorie erweiterten im Laufe der Jahre die ursprüngliche Liste der Schüßler Salze um 15 weitere Substanzen.
Um das jeweils für die Krankheit beziehungsweise Therapie geeignete Salz zu finden, soll der Patient vorab einer Antlitzdiagnose unterzogen werden. Dabei wird der Patient augenscheinlich „begutachtet“. Hautverfärbungen oder Falten sollen dabei als Zeichen bestimmter Krankheitsbilder ausgemacht werden können. Erst nach dieser Analyse erhält der Patient das entsprechend heilende Salz oder gar eine Kombination mehrerer Salze.
Im TV-Magazin „NDR WissensCheck“ wurden alternative Heilmethoden vorgestellt:
Alternative Heilmethoden NDR WissensCheck NDR
Dies ist ein Platzhalter von Youtube.
Klicken Sie hier, um das Video abzuspielen.
Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden können.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Kostenübernahme durch Krankenkassen
In Deutschland werden die gesetzlichen und privaten Krankenkassen unterschieden. Bei den privaten Krankenversicherungen haben die Versicherten eine freie Tarifwahl. Sie können also selber entscheiden, welche Leistungen sie zu welchem Tarif versichern möchten. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es hingegen eine einheitliche Regelung, welche Leistungen sie mindestens ihren Versicherten anbieten müssen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen können ihren Mitgliedern jedoch zusätzliche Leistungen anbieten. Diese Zusatzangebote werden als „Satzungsleistungen“ bezeichnet. Durch das sogenannte GKV-Versorgungstrukturgesetz ist festgelegt, in welchen Bereichen Satzungsleistungen möglich sind. Dazu gehören:
- Vorsorge- & Rehabilitationsmaßnahmen
- Hebammenleistungen bei Schwangerschaft & Mutterschaft
- Künstliche Befruchtung
- Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)
- Häusliche Krankenpflege & Haushaltshilfe
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
- Heil- & Hilfsmittel
In diesen Bereichen können die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten also zusätzliche Satzungsleistungen anbieten. Welche Leistungen das konkret sind, legen die Krankenkassen nach freiem Ermessen selber fest. Dadurch können sich auch die Angebote der einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden.
Gerade im Hinblick auf die Kostenübernahme bei alternativmedizinischen Leistungen und auch Arzneien kann dies für gesetzlich Versicherte interessant werden. Basenio.de hat sich bei ausgewählten Krankenkassen erkundigt, welche Kosten sie bei:
- Akupunktur
- Homöopathie
- Osteopathie
Auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV) ist eine Übersicht mit allen in Deutschland bestehenden gesetzlichen Krankenkassen veröffentlicht. Hier finden Sie die Krankenkassenliste. Der GKV ist der Vertreter aller gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene.
Kostenübernahme durch die Techniker Krankenkasse (TK)
Die gesetzliche Krankenversicherung der TK ist deutschlandweit erhältlich.
Akupunktur
Die TK übernimmt wie alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Akupunktur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich werden Behandlungskosten nur übernommen, wenn der Patient seit mindestens sechsen Monaten an chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose leidet. Der behandelnde Arzt muss eine von der TK anerkannte Akupunkturausbildung nachweisen können.
Die Kosten für bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen kann die TK übernehmen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. In begründeten Ausnahmefällen können es bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen werden.
Ist die Behandlung abgeschlossen, können Patienten erst nach 12 Monaten wieder eine neue Therapie beginnen, bei der die Kasse die Kosten übernehmen kann. Der Therapeut rechnet seine Behandlung direkte über die Versichertenkarte ab.
Homöopathie
Die Kosten für bestimmte homöopathische Behandlungen werden von der TK übernommen. Dazu gehören die Erst- und Folgeanamnese, die homöopathische Analyse sowie die Suche nach den geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation). Allerdings übernimmt die TK nur die Kosten, wenn der behandelnde Arzt einen Vertrag mit der TK hat. Eine Übersicht zugelassener Ärzte ist auf der Internetseite der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH veröffentlicht.
Die TK übernimmt pro Jahr auch bis zu 100 Euro der Kosten, die ein Versicherter für alternative Arzneien ausgegeben hat. Durch die TK-Satzungsregel können sich Versicherte ab zwölf Jahren die Kosten für viele alternative Arzneimittel, die apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig sind, erstatten lassen.
Zu den alternativen Arzneimitteln gehören: phytotherapeutische (sogenannte pflanzliche), homöopathische und anthroposophische Medikamente, die von einem Arzt verordnet wurden und apothekenpflichtig, aber nicht verschreibungspflichtig, sind.
Die TK übernimmt jedoch nicht für jede homöopathische Arznei die Kosten. Ausgenommen sind unter anderem Appetitzügler, Haarwuchsmittel und Raucherentwöhnungsmittel. Wer wissen möchte, für welche homöopathischen Arzneimittel die TK Kosten erstattet, muss dazu direkt bei der Kasse nachfragen, da die sie aus „wettbewerbsrechtlichen Gründen“ keine Übersicht hierzu veröffentlicht.
Osteopathie
Für bis zu maximal 3 osteophatische Behandlungen pro Kalenderjahr kann die TK einen Zuschuss geben. Der beträgt im Höchstfall 40 Euro je Sitzung. Liegen die Kosten der „Sitzung“ unter den 40 Euro, werden nur die tatsächlichen entstandenen Kosten übernommen.
Den Zuschuss erhalten Patienten jedoch nur, wenn ein Arzt die Behandlung verschrieben hat. Die entsprechende Bescheinigung muss der Arzt erteilen, bevor die Therapie anfängt. Der behandelnde Osteopath muss zudem eine „umfassende Ausbildung“ nachweisen können. Die TK weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Kosten für Heilpraktiker übernimmt.
Kostenübernahme durch die AOK Plus
Die gesetzliche Krankenversicherung der AOK Plus ist in Sachsen und Thüringen erhältlich.
Akupunktur
Die Kostenübernahme für eine Akupunkturbehandlung ist bei AOK Plus genauso geregelt wie bei der TK. Es gelten die gleichen Bedingungen und Konditionen.
Homöopathie
Die Kostenübernahme für eine homöopathische Behandlung ist bei AOK Plus ähnlich geregelt wie bei der TK. Allerdings müssen die behandelnden Ärzte hier einen Vertrag mit der AOK Plus geschlossen haben. Um das Angebot zu nutzen, müssen Versicherte bei dem jeweiligen Arzt eine Teilnahme-/ Einwilligungserklärung unterzeichnen. In den Geschäftsstellen der AOK-Plus liegt eine Übersicht zu den Vertragsärzten für homöopathische Behandlungen aus.
Die Kosten für homöopathische Arzneien werden von der AOK Plus nicht erstattet.
Osteopathie
Die AOK Plus kann für drei Behandlungen im Jahr bis zu 180 Euro der Kosten an den Versicherten zurückerstatten. Pro Behandlung werden dann 90 Prozent übernommen, allerdings ist der Betrag auf höchstens 60 Euro begrenzt.
Damit die AOK Plus die Kosten übernimmt, muss der Versicherte eine ärztliche Bescheinigung und die Rechnung für die Therapie bei ihr einreichen. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein. Außerdem gilt, dass der behandelnde Therapeut „auf Grund seiner Qualifikation Mitglied eines Verbandes der Osteopathen sein kann.“ [Anmerkung der Redaktion: In Deutschland sind mehrere Osteopathen-Verbände aktiv.]
Kostenübernahme der Knappschaft
Die Krankenkasse der Knappschaft ist seit April 2007 deutschlandweit für alle gesetzlich Versicherten offen. Das heißt: Jeder, der sich in Deutschland gesetzlich krankenversichern muss, kann dies auch bei Knappschaft tun.
Akupunktur
Die Knappschaft übernimmt die Kosten für bis zu 15 Einzelsitzungen pro Jahr. Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Behandlung gegen chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder chronischen Knieschmerzen durch Gonarthrose durchgeführt wird. Der behandelnde Arzt muss zudem den vorgegebenen Qualitätsstandards der Knappschaft entsprechen.
Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen, wie sie hier bei den Vorgaben zur Kostenübernahme für Akupunktur bei der TK formuliert sind.
Homöopathie
Die Krankenkasse der Knappschaft übernimmt die Kosten für eine homöopathische Behandlung, wenn die Behandlung durch einen ihrer Vertragsärzte erfolgt. Eine Liste aller Vertragsärzte hat die Knappschaft auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Sie kann aber auch in den Geschäftsstellen vor Ort eingesehen werden.
Die Kosten für homöopathische Arzneimittel werden durch die Knappschaft nicht übernommen.
Osteopathie
Pro Jahr kann die Knappschaft ihren Versicherten 150 Euro für osteopathische Behandlungen erstatten. Dabei übernimmt sie 80 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrags einer Sitzung. Jedoch ist der Betrag auf höchstens 30 Euro pro Behandlung begrenzt.
Damit die Knappschaft die Kosten übernimmt, muss der Versicherte die Rechnung des behandelnden Arztes bei der Kasse einreichen. Führt der Arzt die Behandlung nicht selber durch, muss er sie verschreiben.
Damit die Knappschaft die Kosten übernimmt, wenn ein Therapeut die Behandlung durchführt, muss die Verschreibung und die Rechnung eingereicht werden. Der Therapeut muss zudem eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung der Osteopathie haben.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten Zusatz-Tarife an, die bestimmte Leistungen abdecken, die im Regel-Tarif nicht enthalten sind. Das können unter anderem Zahnzusatzversicherungen, bestimmte Leistungen für Krankenhausaufenthalte sein (zum Beispiel die Behandlung durch den Chefarzt), aber auch Leistungen im Rahmen alternativer Medizin sein. Diese Angebote werden jedoch in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen selber angeboten. Sie arbeiten dafür mit privaten Versicherungsunternehmen zusammen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass gesetzlich Versicherte bei solchen Zusatz-Tarifen die freie Wahl zwischen Versicherungsunternehmen haben. Sie müssen also nicht das Angebot ihrer gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen, sondern haben bei solchen Zusatz-Tarifen die freie Wahl zwischen Versicherungen.
Kommentare
Danke für diesen Artikel über die Naturheilkunde. Meine Tante arbeitet seit einiger Zeit in diesem Bereich und ich möchte jetzt mehr darüber wissen. Interessant, dass Naturheilkunde pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Methoden umfasst.
https://www.apotheke-andorf.at/de/produkte/naturheilkunde/
Kommentar schreiben