Hausboot Führerschein - Kosten für die Prüfung in Deutschland & Tipps zum Charterschein
Wie viel kostet ein Führerschein, mit dem Sie ein Hausboot in Deutschland fahren dürfen? Hier finden Sie alle Kosten & Informationen zur Prüfung und Tipps zum sogenannten Charterschein.
Ob Sie für ein Hausboot einen Führerschein benötigen, hängt in erster Linie von der Motorleistung des Bootes ab. Ebenso ist die Führerscheinpflicht auch davon abhängig, auf welchem Gewässer Bootsführer unterwegs sind und welche Größe das Boot hat.
Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, hat sich bei der Katamaran Segelschule in Wismar erkundigt, welche Führerscheine bei einem Hausboot Pflicht sein können. Dazu gibt es Informationen zu den jeweiligen Prüfungen und Kosten.
In unserem Ratgeber „10 Segelyacht & Segelboot-Hersteller“ stellen wir 10 renommierte Werften aus Deutschland und der Europäischen Union vor.
Führerschein für Hausboot
Wer in seiner Freizeit ein Hausboot führen möchte, kann unter Umständen einen Führerschein dazu benötigen. Der ist immer dann Pflicht, wenn das Motorboot oder Segelboot einen Antrieb mit mehr als 15 PS (11,03 kW) besitzt. In diesem Fall müssen Sie den sogenannten Sportbootführerschein besitzen. Den gibt es für zwei Geltungsbereiche:
- Binnenschifffahrtsstraßen (ehemals SBF-Binnen)
- Seeschifffahrtsstraßen (ehemals SBF-See)
Der Sportbootführerschein berechtigt Sie dazu, ein entsprechend motorisiertes Boot auf einer oder auf beiden Schifffahrtsstraßen zu führen. Auch für die Bootslänge sind beim Sportbootführerschein Grenzen gesetzt. Sie darf maximal 20 Meter – ohne Ruder und Bugspriet – betragen.
Im Unterschied zum Straßenverkehr wird bei führerscheinpflichtigen Booten im Freizeitbereich zwischen Bootsführer und Rudergänger unterschieden. Bootsführer tragen die Verantwortung an Bord und müssen einen Bootsführerschein haben, sofern es eben das Boot erfordert. Rudergänger hingegen müssen keinen Bootsführerschein haben. Sie können das Boot steuern, müssen aber den Anweisungen des Bootsführers folgen.
Bei den Binnenschifffahrtsstraßen wird zudem unterschieden, in welchem Verantwortungsbereich der jeweilige „Verkehrsweg“ liegt. Hier wird unterschieden zwischen:
- Bundeswasserstraßen
- Landeswasserstraßen
- Kommunale Gewässer
- Private Gewässer
Durch die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) wird festgelegt, welcher Führerschein auf welchem Gewässer vorgeschrieben ist. Dort finden sich auch die gesetzlichen Grundlagen zu den Prüfungen.
Im folgenden, knapp 3-minütigen Video, wird erklärt, welche Prüfungen und Kosten für den Sportbootführerschein auf Binnenschifffahrtsstraßen anfallen.
Bootsführerschein – Wie mache ich den? | Die Ratgeber
Dies ist ein Platzhalter von Youtube.
Klicken Sie hier, um das Video abzuspielen.
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Der Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen (ehemals SBF-Binnen) berechtigt Sie dazu, ein den Vorgaben der SpFV entsprechendes Boot auf Bundeswasserstraßen zu führen. Er wird auch auf allen gängigen ausländischen Revieren anerkannt, wodurch auch dort auf den Binnengewässern ein Hausboot respektive Sportboot geführt werden darf.
Allerdings bestehen auch Ausnahmeregelungen. So gilt beispielsweise auf dem Rhein die Führerscheinpflicht schon ab 5 PS Motorleistung. Ist ein Boot länger als 15 Meter, müssen zusätzliche Befähigungen erworben werden. Die entsprechenden Richtlinien finden sich in Paragraph 5 der Verordnung über das Führen von Sportbooten (SpFV).
Auch auf dem Bodensee gelten strengere Vorgaben. Hier muss zunächst das Bodenseeschifferpatent absolviert werden, wenn das maschinenbetriebene Boot einen Motor mit mehr als 6 PS (4,4 kW) hat oder das Segelfahrzeug mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche besitzt.
Abweichende Regelungen können auch auf Landesschifffahrtsstraßen und kommunalen Gewässern gelten. Ausnahmeregelungen bei der Führerscheinpflicht können bei den örtlichen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern erfragt werden. Der Sportbootführerschein für Binnenschifffahrtsstraßen kann für drei verschiedene Antriebsarten erworben werden.
- Sportbootführerschein unter Segeln (Binnen S)
- Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine (Binnen AM)
- Sportbootführerschein unter Antriebsmaschine und unter Segel (Binnen AMS)
Bei vielen Bootsverleihern ist es Praxis, dass sie auf den Sportbootführerschein unter Segeln bestehen, auch wenn die technischen Vorgaben des Bootes dies nicht erfordern. Wer also ein Hausboot mit Segeln mieten möchte, sollte dies berücksichtigen. Auch auf manchen Schifffahrtsstraßen bestehen Ausnahmeregelungen. So gilt die Führerscheinpflicht auf der Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße und Spree-Oder-Wasserstraße schon für Segelboote mit 6 m² Segelfläche.
Bootsführerschein für Seeschifffahrtsstraßen
Ein Hausboot mit mehr als 15 PS Motorleistung und bis 20 Meter Länge kann auch außerhalb von Binnengewässern geführt werden. Wenn Sie nicht gewerbsmäßig auf einer Seeschifffahrtsstraße fahren möchten, benötigen Sie dafür den Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen (ehemals SBF-See). Der kann auch nur als reiner „Motoren-Schein“ erworben werden, es bestehen also keine unterschiedlichen Varianten für Segel- und Motorbootscheine wie bei Binnenschifffahrtsstraßen.
Als Seeschifffahrtsstraße gilt der gesamte Küstenbereich bis drei Seemeilen vor der Küste. Dazu gehören auch die Emsmündung sowie “bezeichnete Fahrwasser” außerhalb der 3-Seemeilen-Zone. Für ein Boot, welches unter den technischen Vorgaben für Motorleistung und Bootslänge liegt, benötigt der Bootsführer im Übrigen keinen Führerschein auf den Seeschifffahrtsstraßen. Der Sportbootführerschein für Seeschifffahrtsstraßen wird in allen gängigen ausländischen Revieren anerkannt, wodurch auch dort die Küstengewässer befahren werden dürfen.
Hausbootführerschein - Kosten & Prüfung
Die Voraussetzungen, um den Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen zu erlangen, sind gleich. Wer nur den Sportführerschein unter Segeln (Binnen S) erwerben möchte, muss mindestens 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung) alt sein. Für die Sportführerscheine mit einem motorisierten Antrieb müssen Anwärterinnen und Anwärter mindestens 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung) alt sein.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem ihre körperliche und geistige Tauglichkeit nachweisen. So müssen sie Farben unterscheiden können und ein ausreichendes Seh- und Hörvermögen besitzen. Letzteres kann auch mit Seh- beziehungsweise Hörhilfe nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die Zuverlässigkeit müssen Kfz-Führerschein oder das Führungszeugnis vorgelegt werden. Bei Minderjährigen entfällt diese Pflicht zum Nachweis der Zuverlässigkeit.
Prüfung SBF
Für die Prüfungen zum Sportbootführerschein sind der Deutsche Motoryachtverband und der Deutsche Segler-Verband zuständig. Kurse zum SBF können hingegen an jeder Boots- beziehungsweise Segelschule belegt werden, sofern sie diese anbieten.
Die Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und praktischen Teil. In der theoretischen Prüfung müssen eine Reihe von Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Für den SBF See muss zusätzlich eine mehrteilige Navigationsaufgabe gelöst werden. In der praktischen Prüfung müssen Manöver durchgeführt und Knoten geknüpft werden.
In den Tabellen (übernommen vom Deutschen Segler-Verband) sehen Sie den jeweiligen Prüfungsumfang für den SBF.
Sportbootführerschein - Theoretischer Teil
Sie möchten mache (angestrebter SBF) | Sie besitzen (vorhandener SBF) | Fragen Basis | Fragen spez. See | Fragen Navigation | Fragen spez. Binnen | Fragen Segeln | Fragen gesamt | Zeit (in min.) |
See + Binnen AMS | keinen SBF | 7 | 23 | 9 | 23 | 7 | 69 | 60+45 |
See + Binnen AM | keinen SBF | 7 | 23 | 9 | 23 | --- | 62 | 60+35 |
See + Binnen AM | Binnen S (vor 01.05.2012) | 7 | 23 | 9 | --- | --- | 39 | 60 |
See + Binnen AM | Binnen S (nach 30.04.2012) | 7 | 23 | 9 | 23 | --- | 62 | 60+35 |
See + Binnen S | keinen SBF | 7 | 23 | 9 | 21 ohne Motorfragen | 60 | 60+35 | |
See + Binnen S | Binnen AM | --- | 23 | 9 | --- | 7 | 39 | 50+15 |
See | keinen SBF | 7 | 23 | 9 | --- | --- | 39 | 60 |
See | Binnen AMS | --- | 23 | 9 | --- | --- | 32 | 50 |
See | Binnen AM | --- | 23 | 9 | --- | --- | 32 | 50 |
See | Binnen S | 7 | 23 | 9 | --- | --- | 39 | 60 |
Binnen AMS | keinen SBF | 7 | --- | --- | 23 | 7 | 37 | 60 |
Binnen AMS | See + SKS | --- | --- | --- | 23 | keine Prüfung erforderlich, Umschreibung | 23 | 35 |
Binnen AMS | See | --- | --- | --- | 23 | 7 | 30 | 45 |
Binnen AM | keinen SBF | 7 | --- | --- | 23 | --- | 30 | 45 |
Binnen AM | See + Binnen S (vor 01.05.2012) | keine Prüfung erforderlich, Umschreibung | ||||||
Binnen AM | See + Binnen S (nach 30.04.2012) | --- | --- | --- | 23 | --- | 23 | 35 |
Binnen AM | See | --- | --- | --- | 23 | --- | 23 | 35 |
Binnen AM | Binnen S (vor 01.05.2012) | 7 | --- | --- | --- | --- | 7 | 15 |
Binnen AM | Binnen S (nach 30.04.2012) | 7 | --- | --- | 23 | --- | 30 | 45 |
Binnen S | keinen SBF | --- | --- | --- | 25 ohne Motorfragen (inkl. Basisteil) | 25 | 35 | |
Binnen S | See + Binnen AM + SKS | keine Prüfung erforderlich, Umschreibung | ||||||
Binnen S | See + Binnen AM | --- | --- | --- | --- | 7 | 7 | 15 |
Binnen S | See + SKS | --- | --- | --- | 21 ohne Motorfragen | 21 | 35 | |
Binnen S | See | --- | --- | --- | 21 ohne Motorfragen | 21 | 35 | |
Binnen S | Binnen AM | --- | --- | --- | --- | 7 | 7 | 15 |
Sportbootführerschein - Praktischer Teil
Sie möchten machen: (angestrebter SBF) | Sie besitzen (vorhandener SBF) | Pflichtaufgaben Motor (See) | Pflichtaufgaben Motor (Binnen) | Sonstige Aufgaben Motor (See + Binnen) | Pflicht-/Sonstige Aufgaben Segeln (Binnen) | Knoten (See + Binnen) |
See + Binnen AMS | keinen SBF | ✓ | --- | ✓ | ✓ | ✓ |
See + Binnen AM | keinen SBF | ✓ | --- | ✓ | --- | ✓ |
See + Binnen AM | Binnen S | ✓ | --- | ✓ | --- | --- |
See + Binnen S | keinen SBF | ✓ | --- | ✓ | ✓ | ✓ |
See + Binnen S | Binnen AM | ✓ | --- | --- | ✓ | --- |
See | keinen SBF | ✓ | --- | ✓ | --- | ✓ |
See | Binnen AMS | ✓ | --- | --- | --- | --- |
See | Binnen AM | ✓ | --- | --- | --- | --- |
See | Binnen S | ✓ | --- | ✓ | --- | --- |
Binnen AMS | keinen SBF | --- | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Binnen AMS | See + SKS | keine Prüfung erforderlich, nur Theorie und Umschreibung | ||||
Binnen AMS | See | --- | --- | --- | ✓ | --- |
Binnen AM | keinen SBF | --- | ✓ | ✓ | --- | ✓ |
Binnen AM | See + Binnen S | keine Prüfung erforderlich, Theorie nur bei Binnen S nach 30.04.2012 | ||||
Binnen AM | See | keine Prüfung erforderlich, nur Theorie | ||||
Binnen AM | Binnen S | --- | ✓ | ✓ | --- | --- |
Binnen S | keinen SBF | --- | --- | --- | ✓ | ✓ |
Binnen S | See + Binnen AM + SKS | keine Prüfung erforderlich, Umschreibung | ||||
Binnen S | See + Binnen AM | --- | --- | --- | ✓ | --- |
Binnen S | See + SKS | --- | --- | --- | ✓ | --- |
Binnen S | See | --- | --- | --- | ✓ | --- |
Binnen S | Binnen AM | --- | --- | --- | ✓ | --- |
Das Sportbootführerschein-System hat einen modularen Aufbau. So können bestimmte Prüfungsleistungen entfallen, wenn eine entsprechende Befähigung schon nachgewiesen werden konnte.
Kosten & Gebühren SBF
Die Gebühren für die Führerscheinprüfung zum SBF sind bundeseinheitlich festgesetzt. Die Kosten für die Kurse können hingegen von den Boots- und Segelschulen selbst festgelegt werden. Hier kommt es also darauf an, bei wem Sie die Kurse absolvieren und wie viele Stunden Sie in Anspruch nehmen.
In der Regel genügen wenige Stunden, um sich für die Prüfung vorzubereiten. Oft werden solche Kurse kompakt über ein Wochenende angeboten. Die Kurskosten für Praxis und Theorie liegen meist zwischen 300 und 400 EUR.
Die Prüfungsgebühren sind einheitlich geregelt. Sie können sich Ihre Prüfungsgebühren selbst ausrechnen lassen über den Prüfungsgebühren-Rechner des Deutschen Segler-Verbandes.
Hausboot ohne Führerschein
Wer eine Hausboottour ohne Führerschein machen möchte, hat zwei Möglichkeiten dazu. Sie können sich ein Boot nehmen, welches weniger als 15 PS Antriebsleistung besitzt und nicht länger als 20 Meter ist. In diesem Fall entfällt die Führerscheinpflicht, wenn auch auf der jeweiligen Wasserstraße diese nicht gefordert ist.
Besteht bei dem Hausboot aufgrund seiner Antriebsleistung eine Führerscheinpflicht, gibt es noch eine Alternative zur Bootsprüfung. Mit der sogenannten “Charterbescheinigung” können solche Boote gemietet und auch ohne SBF geführt werden. Die Charterbescheinigung ist jedoch zeitlich und räumlich begrenzt. So dürfen die Bootsführer mit dem Hausboot nur auf Zeit und auf einem begrenzten Gebiet unterwegs sein.
Um die Charterbescheinigung zu erhalten, werden die künftigen Bootsführer vor Ort in die Technik eingewiesen und mit den Verkehrsregeln vertraut gemacht.
Voraussetzung für Charterbescheinigung:
- Antrieb: Motor auf maximal 12 km/h gedrosselt
- Bootslänge: maximal 15 Meter
- Teilnehmer: maximal 12 Personen an Bord
- Es darf nur tagsüber gefahren werden.
Um eine Charterbescheinigung zu erhalten, brauchen Sie keine weiteren Vorkenntnisse. Dennoch gelten auch für solche Bootsführer die Verkehrsregeln. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher sollten solche Boote mit besonderer Vorsicht geführt werden. In der Regel sind solche Charterbescheinigungen auch nur auf Schifffahrtsstraßen zugelassen, auf denen der Verkehr übersichtlich ist.
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