Die Senioren-WG: Tipps & Informationen zu Kosten (Eigenanteil) einer Wohngemeinschaft im Alter
Viele Menschen möchten auch im höheren Alter im gewohnten Umfeld bleiben. Senioren-WGs stellen dabei eine attraktive Alternative zum Pflegeheim dar. Welche Vorteile diese Wohnform mit sich bringt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Senioren-WGs sind ein alternatives Wohnkonzept für pflegebedürftige Menschen Im Vergleich zur stationären Heimunterbringung. Sie eignen sich besonders für ältere Menschen, die nicht mehr allein leben können oder wollen, aber trotzdem Wert auf Privatheit und ein vertrautes Umfeld legen. Auch für Menschen mit einer Demenzerkrankung im Anfangsstadium sind Senioren-WGs eine gute Alternative.
Betreuung in der Seniorenwohngruppe
Rund um die Uhr sind Mitarbeiter für die Senioren da, betreuen sie und helfen bei der Bewältigung des Alltags. Gemeinsam wird gekocht, gebacken und der Tag gestaltet. Dabei gilt, alles kann, nichts muss. Wer keine Lust auf Gemeinschaft oder bestimmte Angebote hat, zieht sich einfach in die eigenen vier Wände zurück.
Bei Bedarf können auch pflegerische Leistungen in Anspruch genommen werden. Dafür kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus. In der Regel besteht eine solche Senioren-WG aus insgesamt neun Mitbewohnern. Im Gegensatz zu den in der Regel deutlich größeren Wohnbereichen eines Pflegeheimes entsteht auf diese Weise ein familiäres und vertrautes Umfeld, das gerade Menschen mit einer demenziellen Erkrankung als wohltuend empfinden.
Auch die Kosten sind gewöhnlich nicht höher als in einer klassischen Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist allerdings ein zugeteilter Pflegegrad. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Die Pflegeversicherung kommt dann für einen Teil der notwendigen Unterstützung auf. Ähnlich wie im Pflegeheim bleibt allerdings ein Eigenanteil bestehen. Kann dieser nicht aus der eigenen Rente gedeckt werden, springt unter Umständen das Sozialamt ein. Hierzu sollte man sich in der Einrichtung intensiv und persönlich beraten lassen.
Wohngruppenzuschlag für Senioren-WG
Wenn ein Bewohner einer Wohngemeinschaft für Senioren einen Pflegegrad besitzt, kann er monatlich einen Zuschlag von 214 Euro von seiner Pflegeversicherung erhalten. Diese Pauschale nennt sich "Wohngruppenzuschlag". Den Zuschlag erhalten sie zusätzlich zum Pflegeld oder den Pflegesachleistungen. Das Geld kann eigenverantwortlich für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft verwendet werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 38a des elten Sozialgesetzbuches (SGB XI). Dort sind auch die Voraussetzungen geregelt, die erfüllt sein müssen, um den Zuschlag zu erhalten.
- Gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig drei und maximal zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern
- Mindestens drei Bewohnerinnen und Bewohnern beziehen ambulante Pflegeleistungen
- die Wohngruppen-Mitglieder haben gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die Hilfeleistungen unabhängig von der pflegerischen Versorgung erbringt
- die Pauschale wird zweckgebunden eingesetzt - Zweckbestimmung: Die gemeinschaftliche Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher Versorgung
- bei der Wohngruppe darf es sich nicht um eine Versorgungsform handeln, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht
Der Wohngruppenzuschlag muss bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden. Die prüft, ob alle Vorrausetzungen erfüllt sind und entscheidet dann auf dieser Grundlage, ob sie den Zuschlag erteilt.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegeversicherung an die eigene Krankenversicherung angegliedert. Wer also einen Ansprechpartner für seine Pflegeversicherung sucht, kann sich an seine Krankenversicherung wenden. Privatversicherte haben hingegen ein Wahlrecht. Sie können unabhängig von ihrer Krankenkasse eine Pflegekasse aussuchen.
Kosten für eine Senioren-Wohngemeinsschaft
Eine gesetzliche Vorgabe zu den Kosten einer Senioren-Wohngemeinschaft besteht nicht. Vielmehr hängen Miete oder Kauf vom Wert der jeweiligen Immobilie ab. Um Kosten vergleichen zu können, kann der örtliche Mietspiegel herangezogen werden.
Basenio.de zeigt Ihnen die Mietspiegel der 5 größten Städte Deutschlands (gemessen an der Einwohnerzahl):
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