Partnerschaftsvertrag bei Hauskauf/Hausbau: Tipps & Muster für rechtssichere Verträge
Anders als für Eheleute treten für unverheiratete Paare beim Hauskauf einige Schwierigkeiten auf. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Partnerschaftsvertrag helfen und rechtliche Sicherheit geben kann.
In Deutschland können Paare ohne einen Trauschein zusammenleben und haben dabei auch viele Rechte, die Ehepaare besitzen. Doch es gibt auch viele Einschränkungen für Unverheiratete. So könnnen sich zum Beispiel beim Todesfalls eines Partners oder bei der Finanzierung einer Immobilie Hürden ergeben, die es bei Verheirateten nicht gibt.
Basenio.de, das Onlineportal für die Generation 50plus, gibt Tipps zum Hauskauf oder Hausbau für Unverheiratete. Dazu zeigen wir Ihnen, wo Sie Muster beziehungsweise Vorlagen für Partnerschaftsverträge bei Immobilien kostenfrei herunterladen können.
Wie lässt sich eigenes Kapital für die Finanzierung einer Immobilie nutzen? In unserem kostenfreien Ratgeber "Baufinanzierung durch Eigenkapital" geben wir Tipps.
Verheiratete Paare haben einen Vorteil bei der Immobilienfinanzierung. Bei einem Hauskauf auf Kredit können beide per Vertrag zu Eigentümern werden und sind auch, sofern beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben, gemeinsam für die Finanzierung verantwortlich. Diese Sicherheiten wirken sich positiv auf die Kreditwürdigkeit aus. Bei unverheirateten Paaren kann sich die Finanzierung unter Umständen schwieriger gestalten.
Auch im Fall einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder im Todesfall haben Eheleute mehr rechtliche Sicherheit. Sie können im Güterstand einer Zugewinngemeinschaft leben, wenn sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Bei einer Scheidung oder im Todesfall wird das in der Ehe von beiden erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Diese Rechtssicherheit haben Unverheiratete nicht automatisch.
Eintrag ins Grundbuch
Wenn man gemeinsam ein Haus baut oder kauft, geht man wohl davon aus, dass das Haus beiden Partnern gehört. Es haben ja schließlich beide ihren Teil zur Finanzierung beigetragen und sich mit Eigenleistungen an dem Haus beteiligt. Leider ist das ein Irrtum, denn so einfach ist Ganze nicht.
Um als Eigentümer anerkannt zu werden, ist ein Eintrag im Grundbuch nötig, das die einzige rechtliche Grundlage über die Besitzverhältnisse an der Immobilie darstellt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich beide Partner als Eigentümer in das Grundbuchverzeichnis aufnehmen lassen.
Dabei ist es auch noch möglich, sich nach Prozenten - also in unterschiedlichen Verhältnissen - als Eigentümer oder Miteigentümer verzeichnen zu lassen. Je nachdem wie es um die Beteiligungsverhältnisse der Partner beschaffen ist. Man kann somit sowohl hälftiger Eigentümer oder aber auch Eigentümer zu einem Drittel, Viertel oder anderem Bruchteil werden.
Was jetzt gar nicht so kompliziert und aufwändig klingt, ist ein ganz wichtiger Schritt, damit beide Partner als rechtlich anerkannte Eigentümer auch wirksame Rechtspositionen haben. Was man auch noch im Hinterkopf behalten sollte: Wenn durch Tod oder Trennung die Besitzverhältnisse einmal eine Veränderung erleben, ist das ebenfalls im Grundbuch zu übernehmen.
In unserem Finanz-Ratgeber finden Sie Tipps, wie Sie eine Immobilie richtig als Altersvorsorge einsetzen beziehungsweise nutzen können.
Tipps zum Partnerschaftsvertrag
Durch den Partnerschaftsvertrag sollten die Besitzverhältnisse klar geregelt sein. Trotzdem gibt es auch darüber hinaus einige Aspekte, die unverheiratete Paare bedenken sollten, ehe sie einen Vertrag für eine Immobilien- oder Baufinanzierung abschließen.
Die optimale Möglichkeit juristisch abgesichert und alle Bereiche des Zusammenlebens abgeklärt zu haben, bietet der Partnerschaftsvertrag. Dieser ist nicht beschränkt darauf, die Verhältnisse des Immobilienkaufs und des Grundbesitzes aufzuzeigen, sondern kann auch andere Verpflichtungen festhalten, die unter den Partnern gelten sollen. Solche Verpflichtungen können zum Beispiel Regelungen zur Verteilung gemeinsamer Vermögensgegenstände oder Unterhaltsregelungen umfassen.
Auch wenn es für ein Paar mit Sicherheit nicht schön ist, sollte man bereits vor dem Abschluss des Darlehensvertrags festhalten, was im Falle einer möglichen Trennung passieren soll. Welcher der Partner würde im Zweifelsfall das Haus weiter bewohnen und einen Ablösebetrag an den ausziehenden Ex-Partner zahlen?
Dieses schwierige Thema sollte im Optimalfall mit der Beratung eines Notars besprochen und die offenen Rechtsfragen geklärt werden. Unabhängig von der beratenden Funktion des Notars ist es sowieso Pflicht, seine Beurkundung einzuholen für Verträge, die über Immobilien oder Erbrecht entscheiden. Erst durch das Siegel des Notars wird der Partnerschaftsvertrag rechtsgültig. Was das Aufsetzen und die Beurkundung letztlich kostet, hängt zusammen mit dem zu verhandelnden Wert des Vertrags.
Nachdem wir nun all die Möglichkeiten und den Nutzen eines Partnerschaftsvertrages erläutert haben, ist noch zu bemerken, dass für den bloßen Erwerb einer Immobilie das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags keine Pflicht ist. Experten raten jedoch dazu, sich als unverheiratetes Paar eine Rechtssicherheit zu verschaffen, nur für den Fall, dass die Beziehung doch nicht hält.
Der Partnerschaftsvertrag ist die meistgewählte Methode, um die juristischen Verhältnisse für Paare ohne Trauschein zu regeln - aber nicht die Einzige. Es bietet sich auch noch die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zum Hauskauf an.
Tipps zum Erbvertrag
Ehepaare verfügen schon vom Gesetz her über ein Erbrecht, während bei Unverheirateten der hinterbliebene Partner im schlimmsten Fall leer ausgehen würde. Ohne anerkannte vertragliche Regelungen fielen das Erbe und der Eigentumsanteil an dem Haus nämlich an die Kinder, Geschwister, Eltern oder andere Erbberechtigte - nicht jedoch an den Partner.
Vorbeugen können die Partner diesem Fall durch Einzeltestamente, in denen sie darüber verfügen, dass ihr Partner im Falle des Todes als Erbe eingesetzt wird. Trotzdem würden jedoch die Kinder ihren Pflichtanteil bekommen. Für Ehepaare besteht zusätzlich noch die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament aufzusetzen, die sich wiederrum dem unverheirateten Paar nicht bietet.
Während das Einzeltestament jeweils ohne das Wissen des anderen Partners zu verändern ist und auch den an die Kinder entfallenden Pflichtanteil nicht verhindern kann, gibt genau diese Optionen der Erbvertrag. Hier kann der Partner als Alleinerbe eingesetzt werden, ohne dass die Kinder als Pflichterben berücksichtigt werden müssen.
Musterverträge zum Download
Hier finden Sie ausgewählte Musterverträge für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft:
Auf www.juraforum.de | Zum Download |
Auf www.lsvd.de (für gleichgeschlechtige Partner) | Zum Download |
Auf www.bundesanzeiger-verlag.de |
Kommentare
Kommentar schreiben